Verpachtung: Die Bahnlinien der Gesellschaft, auf welchen die First Consolidated Mortgage Amerikanische Eisenbahnen. 61 haftet, sind auf Grund eines Pachtvertrages vom 10. Februar 1885 auf einen Zeitraum von 99 Jahren, von diesem Datum ab, an die Southern Pacific Company in Kentucky verpachtet. Diese Pacht ist am 1. Jan. 1887, am 31. Dez. 1887, am 1. Juli 1888, am 20. April 1889, am 1. Juli 1889 und am 26. April 1897 amendiert worden, jedoch ohne die Dauer der Pachtzeit zu ändern. Auf Grund eines Pachtvertrages vom 15. Juli 1898 ist die Linie zwischen Mojave und den Needles (242,507 Meilen, bekannt als die Mojave Division) bis zum 1. Sept. 1979 gegen einen jährlichen Pachtzins von $ 218 133 in Ver- einigte Staaten Goldmünze, zahlbar halbjährlich, an die Atchison, Topeka und Santa Fée Railway Company mit Zustimmung der Southern Pacific Company verpachtet worden, wobei die Pächterin die Steuern und Abgaben sowie die Unterhaltung der Bahn zu tragen hat. Durch die gleiche Urkunde sind an die Southern Pacific Company die Linien nachstehender Gesellschaften verpachtet: 1) Die übrigen Linien der Southern Pacific Railroad Co. (of California), 2) Southern Pacific Railroad Co. (of Arizona), 3) Southern Pacific Railroad Co. (of New Mexico), 4) Louisiana Western Railroad Co., 5) Morgan's Louisiana & Texas Railroad & Steamship Co. Unter den gegenwärtigen Pachtbedingungen zahlt die Southern Pacific Company sämtliche Betriebs-, Reparatur- und Unterhaltungs- kosten nebst Zinsen und Steuern und entrichtet als Pachtzins an die Southern Pacific Railroad Company (of California) als Verpächterin 44 Prozent des jährlichen Reingewinns aus dem Betrieb obiger 5 gepachteten Linien. Verbesserungen und Neuanschaffungen für diese gepachteten Linien werden jeweilig von der Pächterin gemacht, und die hierfür geleisteten Zahlungen werden jährlich den verpachtenden Gesellschaften belastet. Auch die Northern Railway Co., die Northern California Railway Co. und die California Pacific Railroad Co., welche in der Konsolidation vom 12. April 1898 einbegriffen sind, sind an die Southern Pacific Company verpachtet. Die Northern Railway Company ist durch Pachtvertrag vom 1. Juli 1888, amendiert am 11. März 1897, auf 99 Jahre, vom I1. Juli 1888 ab, an die Southern Pacific Company verpachtet; diese bezahlt aus den Einnahmen und den Einkommen der gepachteten Linie sämtliche Betriebs-, Reparatur-, Unterhaltungs- kosten, Steuern etc. und entrichtet an die Verpächterin den Rest des jährlichen Netto- einkommens bis zu 6 % des Grundkapitals der verpachtenden Gesellschaft; jeder etwaiger Überrest bleibt zu ihren Gunsten. Die Northern California Railway Company ist durch Pachtvertrag vom 1. Juni 1889 auf 40 Jahre, vom 1. Juni 1889 ab, an die Southern Pacific Company verpachtet; die Pächterin zahlt jährlich einen Pachtzins von $ 1, sowie sämtliche Betriebs-, Verwaltungskosten und Steuern, sie garantiert ferner die Zahlung von Kapital und Zinsen der First Mortgage Bonds der Verpächterin und ist verpflichtet, $ 10 000 jährlich – beginnend 1899 und fortgesetzt während der Dauer der Pacht –— in den Tilgungsfonds für die I. Mortgage zu zahlen. Die California Paciflc Railroad Company ist durch Pachtvertrag vom I. Nov. 1886, amendiert am 1. Nov. 1896 auf 50 Jahre, vom 1. Nov. 1886 ab, an die Southern Pacific Company verpachtet. Die Pächterin zahlt sämtliche Betriebs-, Reparatur-, Unterhaltungskosten und Steuern; ferner hat die Pächterin der Verpächterin, als Pachtzins vom 1. Noy 1896 an, eine Summe zu zahlen, die 80 % der aus dem Betrieb der Besitztümer nach Abzug der obigen Kosten erzielten Einnahmen entspricht; hierbei ist die Pächterin berechtigt, von dem an die Verpächterin dergestalt zu zahlenden Betrage die Kosten für sämtliche Ver- besserungen und Neuanschaffungen abzuziehen, welche erstere bezüglich der Besitztümer innerhalb des Jahres, für welches der Pachtzins fällig und zahlbar ist, gemacht haben sollte. Die Pächterin garantiert der Verpächterin, dass der Prozentsatz der nach dem Vorgedachten zu zahlenden Netto-Einnahmen — nach Abzug der Kosten für Verbesserungen und Neuanschaffungen – in keinem Falle unter demjenigen Betrage zurückbleiben darf. welcher erforderlich ist, um die Zinsen der gesamten ausstehenden Bondsschuld der Verpächterin zu zahlen, alle für den Tilgungsfonds festgesetzten Zahlungen zu leisten und alle Kosten zur Erhaltung der Gesellschafts-Organisation der Verpächterin zu decken, die innerhalb des laufenden Jahres, für welches solche Zahlung geleistet wird, auflaufen. Kapital: Autorisiert $ 129 455 000, davon ausstehend am 30./6. 1902: $ 128 307 960 in Aktien à $ 100, hiervon im Besitz der Southern Pacific Company am 30./6. 1902: $ 100 640 133. Bonds-Schuld am 30. Juni 1902: $ 93 357 000, davon werden in Deutschland gehandelt: 6 % Southern Pacific Railroad Company of California I. Mortgage Bonds. Es können bis zum Gesamtbetrage von $ 45 000 000 Bonds ausgegeben werden. In Umlauf am 30. juni 1902: $ 30 212 500 in Stücken à $ 500, 1000. Zinsen: 1. April, 1. Ckt. Tilgung: Das Kapitaf der Serie A von $ 12 636 500 ist fällig am 1. April 1905, das der Serie B von $ 4 521 000 ist fällig am 1. Okt. 1905, das der Serie 0 und D von $ 7 931 000 ist fällig am 1. Okt. 1906, das der Serie E und F von § 5 124 000 ist fällig am 1. April 1912 jedoch findet auch schon vorher eine Tilgung durch Rückkauf statt; alle Eingänge aus den Landverkäufen werden hierzu verwendet, auch ist ein Tilgungsfonds vorgesehen. Bis 30. Juni 1898 wurden aus den Erträgnissen des Landverkaufs sowie aus dem Tilgungs- fonds $ 8 707 500 Bonds zurückgekauft. Sicherheit: Diese Bonds sind sichergestellt durch eine erste Hypothek auf 1044, 989 Meilen sowie auf die Ländereien. Zahlstelle: In New York. Zahlung der Zinsen und des Kapitals in Gold. Aufgelegt am 11. März 1880: $ 10 000 000 zu 95.50 %. Kurs für alle Serien Ende 1881–98: In Berlin: 101.80, 101, 101 ¾3, 95.25, 103, 109.90, 108.75, 109.90, 112, 108.10, 109.50, 110.50, 101, 107.30, 108.25, 106.40,