68 Ausländische Eisenbahnen. Preises des gerichtl. Verkaufes der Eisenbahn entfällt. Dagegen haftet die Verkäuferin für etwaige weitergehende Ansprüche von Oblig.-Inhabern. Nachdem die G.-V. der Mitgl. der Schutzvereinig. v. 10./9. 1903 dem Vorst. für den Abschluss des Vertrages Decharge erteilt hatte, erfolgte v. 14./9. 1903 ab die Auszahlung der auf die Oblig. entfallenden Teilabfindung. Ausser einer Barzahlung von M. 4 für je nom. M. 100 der in den Certifikaten als hinterlegt beurkundeten Oblig. entfielen auf Certifikate über nom. M. 500 £ 14.115 4 % Rescissions Bonds 5 (, 5 „ „3000 „ 84.69 4 % 7 Die kleinsten zur Verf. stehenden Appoints der Rescissions Bond- lauten über je £ 100 nom. Soweit die auf die eingereichten Certifikate entfallenden Rescissions Bonds nicht in effektiven Stücken darstellbar sind, wird der Vorst. die überschiessenden Spitzen verkaufen u. den Erlös anteilig auszahlen lassen. Die Em.-Stellen Disconto-Ges. in Berlin u. Frankf. a. M. u. Nordd. Bank in Hamburg haben sich bereit erklärt, innerh. 3 Monaten vom Eintritt der Liquid. der Schutzvereinig. (d. h. v. 26./9. 1903 ab) die ihnen zugesandten Stücke der Res- cissionsanleihe provisionsfrei u. nur unter Berechnung der Londoner Spesen an der Börse in London bestmöglichst zu veräussern. Diejenigen Obligationäre der Oéste de Minas Eisen- bahn-Ges., welche sich der Schutzvereinig. bisher nicht angeschlossen hatten. wurden durch die Bekanntmachung der Schutzvereinig. v. 11./9. 1903 noch einmal zur nachträgl. Einreichung ihrer Oblig. aufgefordert. Wenn diese Einreichung nicht binnen 6 Monaten v. 11./9. 1903 ab gerechnet nachgeholt wird, bleiben die Besitzer nicht eingereichter Oblig. auf denjenigen Anteil angewiesen, welchen sie an dem bei der Versteigerung der Oéste de Minas Eisenbahn erzielten Auktionserlöse zu beanspruchen haben. Die Obligationäre, welche ihre Oblig. noch fristgemäss einreichen, erhalten die gleiche Quote wie die Mitgl. der Schutzvereinig. und nehmen s. Z. an der Ausschüttung des Restes gleichmässig teil. Den Inhabern der noch nicht eingelösten, zum 1./10. 1898 verl. Oblig. wird die gleiche Abfindung angeboten wie den Mitgl. der Schutzvereinig. und ebenso den Inhabern von Oblig., welche wegen der an ihren Stücken fehlenden Coup. nicht Mitgl. der Vereinigung werden konnten, letzteren unter Abzug des Wertes der fehlenden Coup. Wird diese Abfindung nicht binnen einer vom Vorst. noch festzusetzenden Frist erhoben, so erhalten die Obligationäre die von ihnen ein- gereichten Stücke zurück und es bleibt alsdann ihnen überlassen, ihr Anrecht auf den bei der Versteigerung der Bahnlinien erzielten Versteigerungserlös geltend zu machen. Nach Auszahlung der Teilabfindung verbleibt noch zur Verf. der Schutzvereinig. in Rio de Janeiro noch nicht verkaufte bezw. verkaufte und noch nicht abgerechnete 5 % Minas Apolices Milr. 301 000, noch nicht fällige Anweisungen Milr. 73 189,637 u. von der Federal-Reg. zu empfangender Restkaufpreis Milr. 225 000, aus denen das Depot für die der Schutzvereinig. noch nicht beigetretenen Obligationären bestellt werden muss u. etwaige an die Schutz- vereinig. noch herantretende Ansprüche zu decken sein werden. Ein etwaiger Überschuss wird später sodann an die Besitzer der Certifikate als Restquote verteilt werden. Die Oblig. wurden in Deutschland u. Holland am 27./8. 1889 zu 98 % aufgelegt. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Hamburg: Nordd. Bank. Kurs Ende 1889–1903: In Berlin: –, 89.50, 78, 78, 63.80, 78, 84, 83, 69.50, 64.90, 45.30, 48.10, 31.10, –, 49.10 %. – In Frankf. a. M.; 77 90.20, 90, 77.50, 77.50, 63, 78, 84, 83.60, 69.45, 61, 46, 48, 31, 39.10, 49 0%. – In Hamburg: –, 90, 78, 77, 61, 77.50, 90.20, 93.50, 68.65, 64.75, 44.25, 47, –, –, 49 %. Kurs der Certifikate Ende 1899–1903: In Berlin: 45.50, 48.10, 30.10, 39.50, 49.60 %. – In Frankf. a. M.: 46, 48, 31, 39.10, 49 %. – In Hamburg: 44.25, 47, 29.50. 38, 49 %. – In Berlin seit 5./10. 1898 franko Zs. mit Coup. per 1./10. 1898, in Frankf. a. M. seit 1./1. 1899 franko Zs., in Hamburg seit 12./10. 1898 franko Zs. 5 % Anleihe von 1893: £ 3 710 000 für Bau und Ausrüstung der Linie Barra Mansa- Catalao u. Verlängerungslinien; die Ges. ist berechtigt, mit Zustimmung der Regier. weitere ― 2 000 000 zu begeben. Stücke à £ 100, 500 u. 1000. Zs.: 1./3. u. 1./9. Der Dienst dieser Anleihe fällt unter das Brasil. Finanzarrangement. Tilg. innerh. 30 Jahren ab 1./9. 1894 durch halbjährl. Ausl. oder Rückkauf vermittels eines Amort.-F., der jährl. mit 1½ % zu dotieren ist. Die Reg. ist berechtigt, mit Einwilligung der Ges. den Amort.-F. zu verstärken. Sicherheit: Gemäss Dekret v. 16./10. 1890 unbedingte Garantie der Brasil. Central-Reg.: selbige zahlt bei Fälligkeit die Zs. und dotiert den Amort.-F.; ausserdem nach der Anleihe von 1889 das gesamte Vermögen der Ges. Aufgelegt 12./13. April 1893 zu 80 % in London, Amsterdam, Antwerpen und Brüssel. Holländische Eisenbahnen. Amsterdam-Rotterdamer Eisenbahn (Hollandsche Ijzeren Spoorweg-Maatschappij), Amsterdam. Gegründet: Am 8./8. 1837. Neues Statut vom 22./11. 1890. Zweck: Bau und Betrieb von Eisenbahnen und Trambahnen, sowie Betrieb anderer Eisen- bahnen und Trambahnen. Die Ges. erwarb im Jahre 1899 die König Willem III. Eisenbahn, welche sie schon seit Jahren gepachtet hatte: ausserdem übernahm sie durch Vertrag vom I1. Sept./15. Nov. 1899 den Betrieb der Ahaus-Enscheder Eisenbahn-Ges. auf die Dauer der Koncession dieser Ges. Nach dem Vertrage hat die Betriebsunter-