70 Ausländische Eisenbahnen. Miederländische Südafrikanische Eisenbahn-Gesellschaft. (Nederlandsche Zuid-Afrikaansche Sboorwegmaatschappij) Amsterdam. Gegründet: Durch Statut v. 21.6. 1887, Anderungen zum Statut v. 16./8. 1890 u. 5./11. 1892. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn in der Südafrikanischen Republik (Transvaal) von den Grenzen des portugiesischen Gebiets in der Richtung nach Pretoria. Ausserdem hat die Gesellschaft das Befugnis, 1) andere Eisenbahnen, Verlängerungen oder Zweig- linien in der Südafrikanischen Republik oder in angrenzenden Ländern zu bauen und zu betreiben, welche für die Förderung des Verkehrs auf den Eisenbahnen nützlich oder für den Betrieb derselben nötig sind. Bahnstrecken: a) von der Grenze des bortugiesischen Gebietes im Anschluss an die Linie der Delagoa- Bay in der Richtung des Krokodilflusses nach dem Nelspruit (117 km), bp) im Anschluss hieran nach Pretoria-Johannesburg und dem Vaalfluss (480 km), c) von Barberton anschliessend an die Linie àa) (55 km), d) die Linie von Volksrust (Grenze der Republik) mit der Linie Natal bis Elsburg (ca. 256 km), e) die Linie von Krügers- dorp nach Klerksdorp (156 km); ausserdem die Dampf-Trambahn Springs-Boksburg- Johannesburg-Krügersdorp (82 km). Doppeltes Geleise zwischen Brakpan und Elands- fontein und zwischen J ohannesburg (Jeppe) und J ohannesburg (Braamfontein) zusammen 25 km. Im Anfang 1898 wurde auch das doppelte Geleis zwischen Elandsfontein und Tangentpunkt bei Elsburg fertiggestellt. Dreidoppeltes Geleise zwischen Elandsfontein und Johannesburg = 11 km. Rückkaufsrecht: Die Republik hat das Recht, das gesamte Unternehmen der Gesellschaft zu jeder Zeit ein Jahr nach vorheriger Ankündigung anzukaufen. Erfolgt die Übernahme am 1. Jan. 1915 oder jedesmal nach Verlauf von weiteren 10 Jahren, so hat die Republik diejenige Summe zu zahlen, welche zur gänzlichen Liquidation der Gesellschaft erforder- lich ist. Ausserdem erhalten die Aktionäre der Gesellschaft von der Republik den z wanzigfachen Betrag der in den letzten drei Betriebsjahren verteilten Dividenden, mindestens aber den zwanzigfachen Betrag der garantierten Dividende, und auch für die 4½ % Aktien nicht weniger als pari. Von dieser Summe geht der von der Gesellschaft für Verzögerung der Fertigstellung der Bahn etwa zu zahlende Strafbetrag ab. Geschieht der Ankauf vor dem 1. Jan. 1915 oder vor Ablauf eines folgenden zehnjährigen Zeitraums, so zahlt die Regierung ausser der vorgedachten Summe noch für jedes Jahr, um welches der Ankauf früher erfolgt, 1 % des Nominalbetrages der Aktien an deren Inhaber. Kapital: hfl. 14 000 000 in Aktien à hfl. 1000, welche in 5 Serien, die erste zu hfl. 2 000000 und die folgenden vier zu je hfl. 3 000 000 ausgegeben sind. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind seitens der Regierung der Südafrikanischen Republik mit ihrer un- mittelbaren auf den Aktien selbst durch den Regierungskommissar in Holland be- scheinigten Garantie ausgestattet und zwar hfl. 11 000 000 (Serie IL, III, IV, VY) für eine jährliche Rente von 6 % und hfl. 3 000 000 (Serie II) für eine jährliche Rente von 4½ 93= Die Gesellschaft ist aber verpflichtet, solange eine Linie oder ein Teil einer Linie, deren Bau in Angriff genommen ist, noch nicht in Betrieb ist, der Südafrikanischen Regierung die zur Zahlung der garantierten Zinsen der für die betreffenden Linie ausgegebenen Aktien und Obligationen erforderlichen Summen Zinsfrei vorzuschiessen, insofern der Gesellschaft die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 4 % Obligationen von 1889. hfl. 6 000 000, davon noch in Umlauf Ende 1901: hfl. 5 169 000 in Stücken à hfl. 1000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch Verlosung im Febr. per 1. April vom Jahre 1892 ab innerhalb längstens 43 Jahren, Verstärkung und Total- kündigung zulässig. Zahlstellen: Wie für die Dividenden und Frankfurt a. M.: Filiale der Deutschen Bank. Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen in Berlin in Mark zum festen Umrechnungskurse von hfl. 100 – M. 169. Der Coup. per 1./4. 1901 u. folg. wurden nicht bezahlt. Die Oblig. mit Coup. v. 1./10. 1900 ab und folg. wurden seitens der engl. Reg. am 6./11. 1903 zu 112.40 % eingelöst. Aufgelegt am 30./9. 1889 hfl. 4 000 000 zu 96.60 %, und am 31./5. 1890 hfl. 1 878 000 zu 98.40 %, wobei hfl. 100 = M. 170 gerechnet; beim Handel an der Börse seit 2./1. 1901 hfl. 1000 = M. 1690, vorher hfl. 1000 = M. 1700, ferner seit 1./4. 1901 franko Zs. inkl. Coup. ber 1./4. 1901. Kurs Ende 1890–1902: 91, 86.50, 86, 99, 101.80, 101.25, 102.75, 99.90, 99.70, –, 87.10, 94.50, 105 %. Notiert in Berlin. Kursnotiz seit 6./11. 1903 eingestellt. 4 % Obligationen von 1890. hfl. 15 000 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1901: hfl. 14 309 000 in Stücken à hfl. 1000. Zinsen: 2. Jan., I1. Juli. Tilgung: Durch Verlosung im Nov. per 2. Jan. nach einem Tilgungsplan von 1895 ab bis 1950, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen und Zahlungsmodus: Wie bei Anleihe von 1889. Coup. per 1./1. 1901 u. folg. wurden nicht bezahlt. Die Oblig. mit Coup. v. 1./7. 1900 ab u. folg. wurden seitens der engl. Reg. am 16./10. 1903 zu 112.50 % eingelöst. Aufgelegt am 11./11. 1890 hfl. 6 000 000 zu 91.70 %, u. am 17./4. 1894 hfl. 6 780 000 zu 98.40 %, wobei hfl. 100 – M. 170 gerechnet; beim Handel an der Börse seit 2./1. 1901 hfl. 1000 = M. 1690, vorher hfl. 1000 = M. 1700, ferner seit 2./1. 1901 franko Zs. inkl. Coup. bper 1./1. 1901. Kurs Ende 1890–1902: 91, 88, 86, % 102.75, 99.90, 99.70, –, 87.10, 95.10, 105.70 %. Notiert in Berlin. Kursnotiz seit 16./10. 1903 eingestellt. 4 % konyertierte Obligationen von 1891, früher 5 %, vom 1. April 1897 ab durch Abstempe- lung auf 4 % konvertiert, hfl. 12 000 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1901: