Ausländische Eisenbahnen. Nationalbank d. Südafrikan. Republik 105 826, do. bei der Südafrikan. Republik 7 883 464, do. bei div. engl. Eisenbahnen in Südafrika 2 134 104, do. bei der Portugies. Staatsbahn 23 495, R.-F. 7 616 560, Spar- u. Unterst.-F. (für in Afrika bezahlte Pens.) 14 673, Debit. 465 452, Zs. 2165, Verlustsaldo 3 975 433. Passiva: A.-K. 14 000 000, Anleihen 85 107 600, Nederlandsche Bank- en Crediet- vereeniging voor Zuid-Afrika 4225, Zahlungen der Südafrikan. Republik für den Bau der Klerksdorplinie 6 576 000, Kredit. 1 040 224, Abrechnungen mit dem Personal 1 345 977, Bürgschaften 76 233, Spar- u. Unterst.-F. 28 506, Erweiterungsarbeiten der Eisenbahn (aus d. R.-F. bestritten) 9 462 238, do. d. Trambahn (do.) 4 325 861, Lokomotiven (do.) 2 387 167, rollendes Material (do.) 6 325 105, Inventar (do.) 561 855, unerhob. Div. 3025, unbez. ge- bliebene Anleihe-Coup. 9 368 193, noch nicht fällige Anleihe-Zs. 384 050, Reingewinn pro 1899 927 483, do. pro 1900 795 000, do. Pro 1901 795 000. Sa. hfl. 143 513 742. Gewinn u. Verlust 1902: Diverse Einnahmen 143 825, davon ab Annuitäten für die An- leihen 3 907 556, Zs. 22 922, Unkosten 188 780, ergiebt Defizit hfl. 3 975 433. Dividenden: 1890–98: 6, 6, 6, 6, 6, 9, 13½, 13, 11 %; für 1899: 6 %, ausserdem für jeden eingelieferten Div.-Schein Nr. 24 ein Ergänzungsschein, derselbe berechtigt zur Empfang- nahme der in einer später stattfindenden G.-V. noch zu bestimmenden Super-Div. für das Geschäftsj. 1899, für 1900 u. 1901: 6 %, deren Bezahlung auf einen von den Kommissaren gemeinschaftlich zu bestimmenden Zeitpunkt verschoben wurde. Zahlst.: Berlin: Berliner Handels-Ges., Rob. Warschauer & Co. Von der garantierten Div. gelangt die eine Hälfte bei Ablauf des Geschäftsjahres am 2./1. u. die andere Hälfte mit der etwaigen Super-Div. vor oder am 1./7. zur Auszahl. u. zwar in Berlin zum holländ. Vistakurse der Berliner Börse des Fälligkeitstages. Kurs Ende 1894–1903: 138.50, 152, 228.10, 218.25, 201, 208.50, –, –, –, – %. Certifikate Ende 1900–1903: 165.25, 163.75, 163.25, 166 %. Die Aktien I., III., IV., V. Serie wurden in Berlin 4./7. 1894 zu 132 % aufgelegt. Beim Handel an der Börse hfl. 1 – M. 1.70. Usance: Seit 2./1. 1899 werden 4 % Zs. berechnet, vorher 6 %. Seit 24./12. 1900 findet in den Certifikaten, welche an Stelle von mit 6 % Div. garant. Aktien Serie I, II, IV und V getreten sind, eine Terminnotiz statt; vom 2./1. 1901 ab wird die Terminnotiz für die Aktien ein- gestellt, ferner werden vom 2./1. 1901 ab die Certifikate sowie die Aktien inkl. Div.- Schein pro 1./1. 1901 Nr. 25 und Ergänzungs-Div.-Schein für 1899 gehandelt und notiert. Einlösung der Aktien seitens der engl. Regierung: Für die 6 % Aktien wurden gezahlt £ 135 für jede Aktie à hfl. 1000 nebst 4 %, Zs. seit 1./9. 1900 mit £ 10.16.8, zus. £ 145.16.8, für die 4½ % Aktien £ 112½ für jede Aktie à hfl. 1000 nebst 3 % Zs. seit 1./9. 1900 mit uns. 191.10.6. Die Zahlung geschah am 1./12. 1903. Es wurde für die Aktien ein ausreichender Nachweis verlangt, dass jede Aktie, welche zur Zahlung vorgelegt wurde, sich am 9./10. 1899 in Privathänden befunden hat. Sollte der Inhaber diesen geforderten Nach- Weis bis zum 1./12. 1903 zu liefern nicht im stande sein, so erfolgt die Zahlung kurze Zeit nach dem 1./12. 1903, jedoch hörte mit dem 30./11. 1903 jede Verzinsung auf. Weiteres siehe unter Schutzkomitee. Direktion: R. W. J. C. van den Wall Bake, Ihr. J. A. van Kretschmar van Veen, Amsterdam. Aufsichtsrat: Vors. Baron Schimmelpenninck. Schutzkomitee: Am 28. Nov. 1900 erliessen die Berliner Handels-Gesellschaft und Robert Warschauer & Co. folgende Bekanntmachung: „Die Englische Regierung hat das gesamte Eigentum der Niederländ. Südafrikanischen Eisenbahn- Gesellschaft in Südafrika in Beschlag und Benutzung genommen. Während dadurch der Ges. jede Einnahmequelle abgeschnitten ist, sind alle Bemühungen der Verwaltung, Vorschüsse zur Bezahlung der laufenden Oblig.-Zs. und der sonstigen Ausgaben von der Englischen Regierung zu erlangen, bisher vergeblich gewesen. In unserer Eigenschaft als Emissionsbäuser der Aktien der Ges. sind wir bisher unausgesetzt für die Interessen der Aktionäre bemüht gewesen. Um den Schutz der deutschen Aktionäre aber wirksamer zu gestalten, er- scheint es erforderlich, festzustellen, welche Aktien sich gegenwärtig in deutschem Be- sitz befinden, und die Besitzer dieser Aktien zur gemeinsamen Wahrung ihrer Rechte zu vereinigen. Zu dem Ende sind wir zu einem durch Zuwahl zu ergänzenden Komitee azusammengetreten, welches die Satzungen der unter Seiner Führung zu bildenden Vereinigung von deutschen Besitzern der mit 6 % garantierten Aktien der Nieder- ländischen Südafrikanischen Eisenbahn-Gesellschaft in Amsterdam verlautbart hat. Ge- mäss Artikel 1 dieser Satzungen sind nur diejenigen deutschen Besitzer von Aktien der I., III., IV. u. V. Serie zum Beitritt zu der Vereinigung berechtigt, welche den Nach- weis führen, dass ihre Aktien vor dem 1. Dez. 1900 in deutschem Besitz gewesen sind. Zur Wahrung der deutschen Interessen durch das Komitee ist der unverzügliche Bei- tritt möglichst sämtlicher deutscher Aktionäre zu dieser Vereinigung von grösster Be- deutung. Wir richten deshalb an alle deutschen Besitzer der vorgedachten Aktien die Aufforderung, der Vereinigung bis zum 31. Dez. 1900 beizutreten und zu dem Ende ihre Aktien mit sämtlichen dazu gehörigen Dividendenscheinen, also auch mit dem für das Geschäftsjahr 1899 ausgegebenen Super-Dividendenschein, vom 3. Dez. 1900 ab bei der Berliner Handels-Gesellschaft oder dem Bankhause Robert Warschauer & Co. in Berlin zu hinterlegen. Gleichzeitig mit den Aktien sind die Beläge einzureichen, durch welche glaubhaft gemacht wird, dass die Aktien sich vor dem 1. Dez. 1900 in deutschem Besitz befunden haben. Den Hinterlegern werden dagegen Certifikate ausgehändigt, deren 3.. . 3..