84 Ausländische Eisenbahnen. Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: General-Baukto 102 290 017, Betriebskosten-Abgänge der ungar. Strecke 799 183, Kassa 40 571, Effekten 106 036 Credit-Anstalt in Wien, Einlös.- Kto 25 480, Hauptkasse d. österr. Staatsbahnen 85, Debit. 5416. – Passiva: A.-K. 14 827 600, Aktien-Tilg. 9 812 400, Prior.-Oblig.: I. Em. 35 292 800, Tilg. I. Em. 2 624 800, II. Em. 5 380 400, Tilg. II. Em. 880 000, Tilg. III. Em. 840 400, Em. 1887 25 986 000, Tilg. Em. 1887 1 214 000, Tilg. Em. 1888 6 230 800, Aktien-Zs.-Rückstände 3760, Prior.-Zs.-Rückstände 19 684, Rück- standskto amortis. Prior. 46 400, Kaut. 60 000, Spec.-R.-F. B 47 658, Amort.-F. f. Renten- differenz 85. Sa. K 103 266 787. Kurs der Aktien Ende 1881–1903: In Berlin: 70.75, 66.50, 67, 71, 69.50, 70.10, –, 76.75, 82, 89.75, 85.95, 85.10, –, 99.25, 102, 104, –, 106, , –, –, –, – %. – In Frankf. a. M. Ende 1881–98: 142, 134, 134/, 141¼, 139 , 140, 120/, 152¼, 165¼, 174½, 1718, 168 , 164, 171¾, 173½, 177, 179, 181 fl. per Stück. Ende 1899–1903: 105, 103.50, 105, 108, 100.50 %. Dividenden: Die Aktien haben halbjährl. Coup. auf fl. 5 Silber lautend und sind zahlbar am 1. Jan., 1. Juli; unter Abzug der Couponsteuer wird der Coup. mit fl. 4.972 in Silber bezahlt. Beim Handel an der Berliner Börse in Prozenten, wobei seit 1. Juli 1893 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200, in Frankfurt a. M. bis Ende 1898 in fl. per Stück, wobei fl. 100 = M. 200, seit 1. Jan. 1899 auch in Frankfurt a. M. in Prozenten, wobei fl. 100 = M. 170. Vorher 5 % Zinsen vom 1./1. und 1./7., seit 1./1. 1899 aber 4 %, Verwaltungsrat: Präsident: Dr. L. Ritter von Krainski, Herrenhausmitglied; Vicepräs.: Dr. W. Ritter von Catharin; Verwalt.-Räte: Reichstagsabgeordneter Severin von Henzel, Baron B. Vay, Reg.-Rat Alois Wismeyer; Landesf. Kommissär: Hofrat Dr. M. Freih. von Buschman. Schweizerische Eisenbahnen. Jura-Simplon Eisenbahn in Liquidation in Bern. Compagnie fusionnée des chemins de fer du 3 Ura-Berne-Lucerne et de la Suisse Occidentale et du Simplon. Verstaatlichung: Die G.-V. v. 18./4. 1903 beschloss die Auflösung und Liquid. der Ges. und nahm das Anerbieten des Bundes betr. die Übernahme der konsolid. Anleihen der Jura- Simplon-Bahn mit dem 1./5. 1903 an. Da der freihänd. Rückkauf der Jura-Simplon-Bahn durch die Schweizer. Eidgenossenschaft infolge verschiedener Umstände bis zum ― 1 nicht stattfinden konnte, übernahm zu diesem Zeitpunkte die Bundesbahn-Verwaltung auf Grund des konc.-gemässen Rückkaufsverfahrens das Eigentum der Ges. in eigenen Besitz und Betrieb. Die Jura-Simplon-Bahn-Ges. bleibt als solche für die Liquidation bestehen und es wird für die Verteilung ihres Vermögens das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren mit Inbegriff der Fristen massgebend sein. Um nun denjenigen Aktionären, welche den Verlauf des Liquid.-Verfahrens nicht abzuwarten wünschten, die Möglichkeit zu verschaffen, ihr Verhältnis zur Ges. aufzulösen, erklärten sich im April 1903 die Kantonalbank von Bern und die Schweizer. Kreditanstalt unter Zustimmung und Mitwirkung des Bundesrates bereit, solche Aktien käuflich zu übernehmen und zwar auf Grundlage der Bedingungen, welche in dem Übereinkommen vom 5./5. 1902 betr. freihändigen Rückkauf der Jura-Simplon-Bahn zwischen dem Bundesrate und der Verwaltung festgesetzt wurden. Demgemäss wurden gegen je 5 St.-Aktien à frs. 200 und je 2 Prior.-Aktien à frs. 500 je frs. 1000 Schweizer. 3½ % Bundesbahn-Oblig. mit Zinsgenuss v. 1./1. 1903 zum Pari-Kurse ausgefolgt, gleichzeitig wurde der Coup. Nr. 13 auf den St.-Aktien mit frs. 8 und der Coup. Nr. 13 auf den Prior.- Aktien mit frs. 22.50 in Bar ausbezahlt. Diejenigen Aktionäre, welche von diesem An- erbieten Gebrauch machen wollten, hatten ihre Aktien in der Zeit vom 9.–25./4. 1903 zu deponieren. Mehr als 90 % der Aktien wurden zum Umtausch eingereicht. Am 21./7. 1903 wurde zwischen dem Bund u. den Vertretern der Liquidatoren ein Abkommen getroffen, nach welchem der Bund freih. für den Preis von frs. 104 000 000, zahlbar in 3½ % Bundesbahn- Oblig. zum Eigentümer des Unternehmens gemacht werden soll. Der Verkauf geschieht mit Zinsvergütung ab 1./1. 1903 gegen Überlassung des Gesamtvermögens in dem Bestande, der am 1./1. 1903 vorhanden war, somit einschl. der Betriebsüberschüsse des Jahres 1902. Für die Durchführung des Abkommens war die Genehmigung desselben durch das Plenum der Liquidatoren sowie durch die G.-V. der Aktionäre erforderlich. Um die Ansprüche der 170 000 Genussscheine gegenüber der Jura-Simplonbahn-Ges. in Liquid. vor dem Berner Gericht geltend zu machen, hat sich in Genf eine Genossenschaft, „Association des Porteurs de bons de jouissance Jura-Simplon, Genf 10 Rue Petitot“, gebildet und ins schweizer. Handelsregister eintragen lassen. Dieselbe forderte im Mai 1903 die Besitzer der ura-Simplon-Genusssch. zum Beitritt u. zur Einreichung ihrer Genussscheine gegen Anteilscheine der Vereinig. auf, um für die verletzten Rechte der Genussschein-Inhaber gerichtlich vorzugehen. Um die Rechte der deutschen Besitzer von Jura-Simplon-Genussscheinen zu vertreten, forderte Rechtsanw. Dr. Mamroth, Breslau, Schweidnitzerstr. 27 die Besitzer im Juni 1903 auf, sich mit Angabe der Stückzahl bei ihm zu melden u. sich gleichzeitig bereit zu erklären, zu den durch die erforderl. Massnahmen entstehenden Kosten pro Stück 10 Pfge. beizutragen. Im neu redi- gierten Vertrag betr. den Rückkauf der J ura-Simplon-Bahn, welcher zwischen den Vertretern des schweiz. Bundesrates u. den Delegierten der Ges. 23./10. 1903 abgeschlossen u. Mitte Nov. 1903 vom Bundesrate genehmigt wurde, ist bestimmt, dass der Bund am 31./12. 1903 für