Landschaftliche Prandbriefe ctoe. nanzen, der Justiz, für Landwirtschaft, Domänen u. Forsten und des Innern vom 17. Dez. 1899 ist das Institut zur mündelsicheren Hinterlegungsstelle für Wertpapiere und Mündelgeld bestimmt worden. Nach dem Erlass des Finanzministers vom 9. Aug. 1900 werden Depot- heine des Instituts über kautionsfähige Wertpapiere vom Steuerfiskus als Sicherheit für Abgabenkredite angenommen. Für die dem Institut zur Auf bewahrung übergebenen Wert- papiere berechnet dasselbe pro Jahr ein Depotgeld von 50 Pf. für je M. 3000 des Nominal- werts der hinterlegten Papiere und für die Verl.-Kontrolle für jedes Stück pro Jahr eine Gebühr von 10 Pf.: rücksichtlich Kur- u. Neumärk. Pfandbr. u. Kommunal-Schuldverschreib. sowie landschaftl. Central-Pfandbr. wird für die Verl.-Kontrolle bis auf weiteres nur der halbe Betrag von 5 Pf. pro Stück erhoben. Die Hinterlegung von Kur- u. Neumärk. Pfandbr. u. Kommunal-Schuldverschreib. sowie landschaftl. Central-Pfandbr. kann auch gegen eine ein- malige Gebühr, welche für je angefangene M. 3000 des Nennwerts dieser Pfandbr. M. 1, mind. aber M. 1. beträgt, erfolgen. Für Ausübung der Verl.-Kontrolle wird in diesem Falle eine ein- malige Gebühr von 50 Pf. für je angefangene M. 3000, mind. aber 50 Pf., erhoben. 3½ % Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Kommunal-Schuldverschreib. M. 60 000 000, davon in Umlauf Ende 1902: M. 21 394 600 in Stücken à M. 100, 150, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg. u. Sicherheit s. oben. Zahlst.: Berlin: Kur- u. Neumärk. Ritter- schaftl. Darlehens-Kasse, Deutsche Bank und deren sämtl. Fil. Aufgelegt in Berlin 11./2. 1902 M. 3 000 000 zu 98.30 %; weitere M. 10 000 000 aufgelegt 20./8. 1903 zu 99.75 % Ende 1902–1903: 99.60, 99.70 %. Notiert in Berlin. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.) 3 0% Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Kommunal-Schuldverschreib. M. 60 000 000 in Stücken à M. 100, 150, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg., Sicherheit u. Zahlst. wie bei 3½ % Schuldverschreib. Eingeführt in Berlin 9./6. 1903 zu 90 %. Kurs Ende 1903: 90 %. Notiert in Berlin. Ostpreussische Landschaft in Königsberg i. Pr. HErrichtet: Am 16./2. 1788. Das revidierte Ostpreussische Landschafts-Reglement vom 24. 12. 1808 ist ersetzt durch die Ostpreuss. Landschafts-Ordn. v. 7./12. 1891 mit den Nachträgen v„. 18./6., 4./11., 2./12. 1895, 9./1. 1899 und 16./10. 1901. Die Ausgabe der Pfandbr. erfolgt gegen nur erststellige Hypothekbestellung ländlicher und in einer städtischen Feldmark liegender Grundstücke der heutigen Provinz Ostpreussen und der zum Westpreussischen (trüher Marienwerderschen) jetzt Rosenbergschen Landratskreise gehörigen, ehemaligen Erb- hauptämter Schömberg und Deutsch-Eylau und geschieht bis zu der Taxe. Diese Grund- stücke müssen sich aber ohne Rücksicht auf Nebenverdienst des Besitzers noch zu einer eelbständigen Ackerwirtschaft eignen und einen durch landschaftliche Schätzung ermittelten Wert von mind. M. 1500 haben. Nach dem Allerh. E. vom 9./1. 1899 kann die Beleihung auch auf Grund einer Wertschätzung nach dem Grundsteuerreinertrage, die höchstens bis zum 30fachen Betrage desselben, oder auf Grund des Erwerbewertes, die höchstens bis zur Hälfte desselben festgesetzt werden darf, oder bis zum 15fachen Betrage des Grundsteuer- reinertrages ohne weitere Wertsermittelung erfolgen. Die Sicherheit der Ostpr. Pfandbr. gründet sich: a) auf den gleichen Betrag erststelliger, auf Grund der Landschafts-Ordn. v. ¼12. 1891 ausstehender Hypoth.-Forderungen, b) auf die Generalgarantie der 14 062 land- schaftl. beliehenen Güter und aller bepfandbriefungsfähigen – sie mögen bepfandbrieft sein eder nicht — adligen, köllmischen u. zu gleichen Rechten besessenen Landgüter des Land- chaftsbezirks einschliesslich der staatl. Domänen und Forsten, c) auf die Sicherheits-F. der Cstpr. Landschaft. Die Pfandbr. gehören zu denjenigen Papieren, in welchen Mündelgelder angelegt werden können. „3½ % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1903: M. 326 347 225 in Stücken à M. 100, 200, 300, 300, 600, 1000, 2000, 3000, 5000 und à Thlr. 25, 50, 100, 200, 300, 500, 1000. Es existieren noch alte 3½ % auf Pergament ausgefertigte Pfandbr. mit Benennung des Gutes. Dieselben werden bostenfrei gegen neue 3½ % Pfandbr. eingetauscht. Kurs Ende 1890–1903: 96.60, 94.80, 96.25, 660, 30 100.40, 100.20, 100.30, 99.50, 94.70, 94.50, 97.60, 99.30, 99.40 %. Notiert in Berlin, Nonigsberg i. Pr. „. ac, 3 % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1903; M. 20 957 200 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Kurs Ende 1895.–1903: 95.80, 93.60, 92, 90.20, 86.40, 84.60, 87.50, 88.90, 080 % Notiert in Berlin, Königsberg i. Pr. „. as 4 % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1903: M. 39 618 600 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Eingeführt in Berlin und Königsberg i. Pr. am 2./8. 1900; M. 10 000 000 99.75 0% weitere M. 70 000 000 eingeführt im Okt. 1900, weitere M. 20 000 000 im Jan. 190 flu. Kanere M. 5 000 000 in Mai 1902. Kurs Ende 19000-903; n Berlin; 101, 102.80, 104.75, 103.40 %%. In Königsberg i. Pr.: 100.80, 103, 104.80, 105.40 %. Lilg.: Eine regelmässige Künd. findet nicht statt. Die Pfandbr. für den landschaftl. g.-F. sind zum Tageskurse anzukaufen. Nur wenn der Kurs der Pfandbr. sich über 102 % It, darf Künd. der in diesem Falle durch Ausl. zu bestimmenden Pfandbr. gegen Zahlung 102 % erfolgen. Eine solche Ausl. von Pfandbr. hat seit 1871 nicht stattgefunden. Die haber der zur Rückzahlung gekündigten Pfandbr. erhalten nach Ablauf von 3 Monaten von Fälligkeitstermine ab jährl. 2 % Deposital-Zs. bis zur Verj. Zum Zwecke der Konversion Pfandbr. ist die Landschaft berechtigt, eine Künd. der Pfandbr. gegen Barzahlung nach