44 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 3 % Posener Pfandbriefe Buchst. B, II. System, Reihe VIII–XV (auf das vierte Sechstel des Taxwertes ausgegeben). In Umlauf Reihe VIII–XV (Reihe XV à M. 100 gelangt nur aus- hilfsweise zur Ausgabe) Ende 1903: M. 1 496 300 in Stücken à M. 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 300, 200, 100. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Ankauf oder Ausl. per 2./1. u. 1./7., nachdem der R.-F. eine Hoöhe von 10 % erreicht hat. Dem Tilg.-F. fliessen, nachdem der R.-F. die Höhe von 10 % erreicht hat, folg. Einnahmen zu: 1) die ferneren lauf. Beiträge zu den R.-Fs. à %, 2) die Zs. des R.-F., 3) die ersp. Zs. für die getilgten Beträge, 4) der Anteil aus den Verwalt.- Überschüssen; ausserdem kann der Schuldner jederzeit zur Herbeiführung einer verstärkten Tilg. die Zinszahlung bis zu 5 % erhöhen; seitens der Landschaft ist Totalkünd. zulässig. Zahlst. wie bei 4 % Pfandbr. Eingeführt in Berlin am 19./2. 1897 zu 93.25 %. Kurs Ende 1897–1903: 92, 90.20, 85.60, 86, 87.70, 89.25, 89.70 %. Notiert in Berlin, Breslau. 4 % Posener Pfandbriefe Buchst. D, I. System, Reihe I=–VIII, zunächst zugelassen M. 10 000 000, weitere Zulass. von M. 50 000 000 ist im April 1902 erfolgt. In Umlauf Reihe I–VIII (Reihe VIII à M. 100 gelangt nur aushilfsweise zur Ausgabe) Ende 1903: M. 17 451 700 in Stücken à M. 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 300, 200, 100. Zs.: 2./1. 1./7. Tilg.: Durch Ankauf oder Ausl. per 2./1. u. 1./7., nachdem der R.-F. eine Höhe von 10 % des Darlehens erreicht hat. Dem Tilg.-F. fliessen, nachdem der R.-F. die Höhe von 10 % des Darlehens erreicht hat, folg. Einnahmen zu: 1) die ferneren lauf. Beiträge zu den R.-Fs. %, 2) die Zs. des R.-F., 3) die ersp. Zs. für die getilgten Beträge, 4) der Anteil aus den Verwalt.-UÜberschüssen; ausserdem kann der Schuldner jederzeit zur Herbeiführung einer verstärkten Tilg. die Zins- zahlung bis auf jährl. 6 %, jedoch immer nur in vollen viertel Prozenten erhöhen; seitens der Landschaft ist Totalkünd. mit 6monat. Frist zulässig. Zahlst. wie die alten 4 % Pfandbr. Eingeführt in Berlin 15./4. 1901 zu 101.25 %. Kurs Ende 1901–1903: 102.40, 103.80, 103.90 %. Notiert in Berlin, Breslau. 4 % Posener Pfandbriefe Buchst. E, II. System, Reihe IX=–XVI (auf das vierte Sechstel des Taxwertes ausgegeben), vorläufig zugelassen M. 10 000 000. In Umlauf Reihe IX=–XVI (Reihe XVI à M. 100 gelangt nur aushilfsweise zur Ausgabe) Ende 1903: M. 7 576 700 in Stücken à M. 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 300, 200, 100. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Ankauf oder Ausl. per 2./1. u. 1./7., nachdem der R.-F. eine Höhe von 10 % des Barlehens erreicht hat. Dem Tilg.-F. fliessen, nachdem der R.-F. die Höhe von 10 % des Darlehens erreicht hat, folg. Einnahmen zu: 1) die ferneren lauf. Beiträge zu den R.-Fs. %, 2) die Zs. des R.-T., 3) die ersp. Zs. für die getilgten Beträge, 4) der Anteil aus den Verwalt.-Uberschüssen; ausserdem kann der Schuldner jederzeit zur Herbeiführung einer verstärkten Tilg. die Zins- zahlung bis auf jährl. 6 %, jedoch immer nur in vollen viertel Prozenten erhöhen; seitens der Landschaft ist Totalkünd. mit 6monat. Frist zulässig. Zahlst. wie die alten 4 % Pfandbr. Eingeführt in Berlin 15./4. 1901 zu 101.25 %. Kurs Ende 1901–1903: 102.25, 103.50, 103.50 % Notiert in Berlin, Breslau. – Bei sämtl. Pfandbriefsystemen: Verj. der Coup. in 4 J% def Stücke in 30 J. n. F. der Provinz Sachsen in Halle a. S. Errichtet: Im Jahre 1864; Statut genehmigt durch Allerh. E. vom 30. Mai 1864; revidiertes Statut bestätigt durch Allerh. E. v. 4. April 1887, mit Nachträgen, genehmigt durch Allerh. E. v. 7./10. 1889, 1./11. 1893, 19./8. 1896, 12./12. 1898 u. 20./8. 1900. Die bisherigen Statuten nebst den 5 Nachträgen sind auf Grund des Art. II des 5. Statutennachtrages unter anderweiter Anordnung der Bestimmungen in den ,Neuen Satzungen der Landschaft der Prov. Sachsen festgestellt und am 19./3. 1901 von den Ministern der Landwirtschaft, Domänen und Forsten sowie der Justiz genehmigt worden. Zweck: Die Landschaft der Prov. Sachsen ist ein Verein von Grundbesitzern der Prov. Sachsen, welcher den Zweck hat, den Realkredit für die Besitzungen seiner Mitglieder zu vermitteln. Der Verband hat die Rechte einer Korporation. Die Pfandbr. werden den Mitgliedern der Landschaft als Valuta für erststellige Darlehns-Hypoth. ausgereicht, welche, wenn die zu bepfandbriefenden, in der Provinz belegenen, land- oder forstwirtschaftlich genutzten Pfandgrundstücke landschaftlich abgeschätzt worden sind, niemals das Zwanzigfache, nach landschaftlicher Abschätzung 13 Ort und Stelle in der Regel nicht das Vierundzwanzigfache und niemals das Dreissigfache des Grundsteuerreinertrages übersteigen. Die Pfandbr. können seitens der Landschaft a13 mit 6 Monat Frist gekündigt werden, wenn die Landschaft einem Pfandbriefschuldner und der Schuldner den entsprechenden Betrag in Pfandbriefen nicht beschaffen kann, w n der Schuldner eines nach dem 1. Juli 1894 ausgegebenen Darlehens von seinem Kündigunss rechte Gebrauch macht, und endlich zur Anlegung der Bestände der Tilgungskonten der glieder. Zum Zwecke der Anlegung der Bestände der Tilgungskonten kann, aber Ankauf von Pfandbr. der Landschaft erfolgen. Die Inhaber von gekünd. Pfandbr. 135 nach Ablauf von 3 Mon. von dem Fälligkeitstermine ab jährl. 2 % Deposital-Zs. bis 3 Die Pfandbr. gehören zu denjenigen Papieren, in denen Mündelgelder angelegt ür 0 Stücke à M. 75, 150, 200, 300, 500, 1000, 3000 u. 6000% 7 2/1 1* Zahlst.: Halle a. Kasse der Landschaft der Provinz Sachsen, Landschaftliche Bank der Provinz Sachsen, mann Arnhold & Co.; Berlin, Darmstadt, Frankf. a. M.: Bank f. Handel u. Ind. 01903: 4 % Sächs. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1903 M. 1 485 000. Kurs Ende 189 Ba 102.50, 101.50, 103, 102.50, 103.75, 104, 104, 104, 104, 104, –, 103, –, 103.25 %. Notiert in Halle a. S.