Landschaftliche Pfandbriefe etc. 49 Geschäftsanteilen, welche eine Haftsumme von M. 16 018 000 darstellen. ad 2) Der Vor- schuss der Regierung betrug Ende 1897 M. 2 000 000, von denen M. 1 000 000 zinsfrei, M. 1 000 000 mit 3 % zu verzinsen sind. Durch Gesetz vom 24. Jan. 1898 ist der Bank ein weiterer, je nach Bedarf zu entnehmender, jederzeit kündbarer Staatsvorschuss von M. 3 000 000, zu 3 % verzinslich, gewährt worden, wovon M. 2 000 000 im Jahre 1898, die restlichen M. 1 000 000 im Jahre 1900 erhoben wurden. Ferner leistete der Staat einen nicht rückzahlbaren Spesenzuschuss bis zum Betrage von M. 60 000 für die XXIII. Finanz- periode und einen solchen von je M. 80 000 für die XXIV., XXV. u. XXVI. Finanzperiode. Die Pfandbriefe u. Kommunal-Oblig. sind auf Grund des Artikels 32 des Gesetzes vom 9, Juni 1899, Übergangsvorschriften zum Bürgerlichen Gesetzbuche betreffend, zur An- legung von Mündelgeldern und zur Anlage von Kapitalien von Stiftungen u. Gemeinden für geeignet erklärt worden. Durch Ministerialentschliessung des Staatsministeriums des Königl. Hauses und des Aussern Nr. 2506/II vom 3./5. 1897 wurde den Pfandbriefen der Bank, welche zur Anlage von Gemeinde- und Stiftungsgeldern verwendet und zur Vinkulierung an die Bank eingesendet werden, Portofreiheit gewährt. Nach dem Gesetz vom 22./12. 1899 steht den Inhabern von Pfandbr. der Bank das in § 35 Hypoth.-Bank-Ges. bestimmte Vorrecht zu. 3½ % Pfandbriefe, Serie I, im Gesamtbetrage von M. 5 000 000, in Stücken à M. 100, 200 500, 1000, 2000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. oder ausserordentl. Kündigung binnen längstens 58 J. Sicherheit: Für die Verzinsung und Zurückzahlung der Pfandbr. haftet die Bank mit ihrem ganzen Vermögen, insbesondere mit den aus dem Pfandbr.-F. erworbenen Hypoth. Als weitere Sicherheit für die Verbindlichkeiten der Bank dienen die Haftsummen der Genossen und die eingezahlten Geschäftsanteile. Die Gesamtsumme der ausgegebenen Pfandbr. darf niemals mehr betragen, als die Gesamtsumme der er- worbenen Hyp. abzügl. der jeweiligen Mittel des Amort.-F. Eingef. in München 2./6. 1897 zu 100.20 %. Kurs für Serie IL=–VI in München Ende 1897–1903: 99.10, 97.70, 95, 91.90, 94.75, 98, 99.40 %. 3½ % Pfandbriefe, Serie II, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, Stücke, Zs., Tilg., Sicher- heit etc. wie bei Serie I. Eingeführt an der Münchner Börse im Jan. 1898. Kurs mit Serie I zus. notiert. 3½ % Pfandbriefe, Serie III, im Gesamtbetrage von M. 20 000 000, Stücke, Zs., Tilg., Sicher- heit etc. wie bei Serie I. Eingeführt an der Münchner Börse im Aug. 1898. Kurs mit Serie I zus. notiert. Verj. bei den Pfandbr. Serie I–III der Zinsscheine in 5 J., der verl. Pfandbr. in 30 J. n. F. 3½ % Pfandbriefe, Serie IV, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs., Tilg., Sicherheit etc. wie bei Serie I. Eingeführt an der Münchner Börse im Sept. 1901. Kurs mit Serie I zus. notiert. 3½ % Pfandbriefe, Serie V, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs., Tilg., Sicherheit etc. wie bei Serie I. Eingeführt an der Münchner Börse am 14./1. 1903. Kurs mit Serie I=–IV zus. notiert. 3½ % Pfandbriefe, Serie VI, im Gesamtbetrage von M. 10 000 000, Stücke à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs., Tilg., Sicherheit etc. wie bei Serie I. Eingeführt in München am Kurs mit Serie I–V zus. notiert. 7 /. Grundstücks-R.-F. 20 063, Komm.-Oblig.-Amort.-F. Sa. M. 61 350 701. enzuschuss 40 000, VP.-Darlehens-Zs. 1 788 130, Komm.-Darlehens-Zs. 181 026, Kontokorr.-Zs.-Kto 10 457, Effekten Staatspapiere ete. 1904/1905, I. IV