50 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 19 839, Wechsel 41 499. – Ausgaben: Staatsvorschuss-Zs. 120 000, Pfandbr.-Zs. 1 518 549, Komm.-Oblig.-Zs. 162 747, Unk. 126 119, Gewinn 154 807. Sa. M. 2 082 222. Gewinn-Verwendung: R.-F. 15 353, 4 % Zs. d. Geschäftsanteile 60 338, Abschreib. a. Mobil. 1479, Pens.-F. 7000, Grundstücks-R.-F. 6000, Spec.-R.-F. 63 000, Vortrag auf 1904: 1636. Geschäftsanteilzinsen 1897–1903: 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4 %. Kommissar der Staatsregierung: Ministerial-Rat Rud. Schreiber. Vorstand: Karl Freih. v. Cetto, K. Adam Matterstock, Fr. Bonschab, Ökonomierat Wilh. Süskind. Aufsichtsrat: Vors. Maximilian Maria Freih. von Soden-Fraunhofen, Stellv. Friedr. Krauss, Hans Freih. von Thüngen, Heinr. Groh, Karl Freih. von Freyberg. Zahlstellen: München: Kasse der Bayer. Landwirthschaftsbank; ferner Kgl. Hauptbank in Nürnberg, Kgl. Filialbanken in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Hof, Kempten, Landshut, Ludwigshafen a. Rh., München, Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg; Ludwigshafen a. Rh.: Pfälzische Bank und deren Zweignieder- lassungen in Alzey, Bamberg, Bensheim, Dürkheim a. H., Frankenthal, Frankfurt a. M., Mannheim, München, Nürnberg, Neustadt a. H., Landau i. Pf., Speyer, Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken, Worms, Dürkheim a. H., Grünstadt u. Osthofen (Rheinhessen) Bremenscher Ritterschaftlicher Credit-Verein in Stade. Errichtet: 1826; neueste Satzung 27./3. 1901. Zweck: Der von der Rittersch. des Herzog- tums Bremen gegr. Credit-Verein beleiht in den Herzogtümern Bremen u. Verden u. im Lande Hadeln beleg. Grundbesitzungen gegen I. Hyp. u. gegen die Verpflichtung des Schuldners zur Amort., u. zwar bis zur Hälfte, ausnahmsweise auch bis zu % des Wertes. Aufnahmefähig sind alle in obengen. Landesteilen beleg. Grundbesitzungen, deren Wert nach den Schätzungs- grundsätzen des Vereins mind. M. 15 000 beträgt. Zur Beschaffung der erforderl. Mittel giebt der Credit-Verein Schuldverschreib. auf den Inh. aus. Dieselben sind seitens des Inh. un- kündbar, seitens der Direktion des Credit-Vereins jederzeit mit einjähriger Frist zum 1.4. u. 1. 10, jeden Jahres kündbar; einer regelmässigen Tilg. unterliegen sie nicht, die Tilg. geschieht nur nach Massgabe der disponiblen, zu neuen Ausleihungen nicht erforderlichen Mittel, und Zwar durch Künd. oder freihänd. Ankauf. Den Gläubigern haftet ausser dem R.-F. auch das ganze übrige Vermögen des Credit-Vereins, einschl. der ihm zustehenden hypoth. Forder. 3½ % (bis 1./4. 1905 noch 4 %) Schuldbriefe. (Urspr. 3½ %, seit 1./4. 1901 durch Abstemp. auf 4 % erhöht, v. 1./4. 1905 ab wieder 3½ % u. v. 1./4. 1902 ab seitens des Inh. unkündbar.) In Umlauf 1./4. 1904 M. 10 069 775 in versch. Beträgen; der kleinste Betrag bei Serie A: Thlr. 25, bei Serie B: M. 50. Zs.: 1./4. Die Zs. v. 1./4. 1903 bis 1./4. 1904, einschl. der Kapitalien des Tilg.-F. haben betragen M. 508 976. Die Beiträge von den Interessenten haben betragen für 1./10. 1903 u. 1./4. 1904 M. 598 636. Der Tilg.-F. hat betragen 1./4. 1904 M. 2 372 517. Bestand des R.-F. 1./4. 1904 M. 300 700. Die Administr.-Kosten haben betragen v. 1./4. 1903 bis 1.4. 1904 M. 10 065, noch zu deckende Kosten für die Umwandlung der 4 % Schuldbr. in 3½ % seitens des Inh. unkündbare Schuldbr. M. 43 028. Zahlst.: Stade: Kreditkasse; Hannover: Ephr. Meyer & Sohn, Hermann Bartels. Kurs der 4 % (früher 3½ %) Schuldbr. in Hannover Ende 1891–1901: 100.10, 100.25, 100, 102.30, 102.75, 101.50, 102, 100, 99.10, 100.80, 103.50 9. Die abgest. 3½ % (bis 1./4. 1905 noch 4 %) Schuldbr. wurden in Hannover eingeführt 24.5. 1904 zu 100.25 %. Verj. der Coup. 4 J. n. F. Direktion: 1) Ritterschafts-Präs. von Wersebe, Stade; 2) Landschaftsrat A. von der Decken zu Deckenhausen; 3) Rittergutsbesitzer Th. von Plate zu Stellenfleth. Syndikus: Land- u. Ritterschafts-Syndikus Dr. jur. Hübner, Stade. Calenberg-Göttingen-Grubenhagen-Hildesheim'scher ritter. schaftlicher Credit-Verein in Hannover. Errichtet: 5./8. 1825, neueste Satzung 4./12. 1899. Zweck: Die Anstalt hat II durch Beleih. der in ihrem Bezirk beleg. Rittergüter u. solcher Landgüter, welche ein- von mind. M. 18 000 haben, den Eigentümern derselben einen möglichst billigen Kredit 9:; währen u. die allmähl. Abtrag. der Schulden zu sichern; der Anstaltsbezirk besteht Fürstentum Calenberg-Göttingen-Grubenhagen u. dem Fürstentum Hildesheim; die Anstal 1 die Eigenschaft einer jurist. Person, ihr Vorst. die Stellung einer öffentl. Behörde. Die von Anstalt zu gewähr. Teilnehmerdarlehen müssen hyp. sichergestellt sein; der Wertsberechnuß sind nur die für den land- u. forstwirtschaftl. Betrieb bestimmten Grundstücke u. Gebäude zu Grunde zu legen, welche mit Sicherh. selbständig nutzbar gemacht werden Auf Grundstücke, welche einem guts-, dienst- oder zehntherrl. Verbande angehören oder 15 Hofes- oder Wirtschaftsgebäude auf einem Erbbaurecht beruhen, dürfen Darlehen gewährt werden, wenn der Verband oder das Erbbaurecht mit dem Darlehenskapital Band werden soll. Für jedes Teilnehmerdarlehen muss wenigstens ein im Anstaltsbezirk gut zur Hyp. gesetzt werden. Daneben können noch andere im Anstaltsbezirk bels . 3 stücke und. wenn diese in ihrer Gesamtheit zur Sicherung des Darlehens nicht ausrel 93 auch andere im Gebiete der Prov. Hannover beleg. Grundstücke, welche sich im 30 Anleihers befinden, in die Hyp. einbegriffen werden. Die Gewährung mehrerer Darle 33 er dieselben Grundstücke, sowie die Ausscheidung ainzelner Bestandteile eines Landguts v