Landschaftliche Pfandbriefe etc. 5 die Bank den entsprechenden Kapitalbetrag, das ist der 21 fache Betrag der Rente, in 3½ % (nach dem alten Gesetze vom 26. Nov. 1861 in 4 % auf die Zeit von 41 Jahren) Schuldscheinen, genannt Landeskultur-Rentenscheine, gewährt. Die Tilgung der Landes- kultur-Rentenscheine geschieht sowohl im Wege der Auslosung als auch durch Ankauf. Zahlstellen: Dresden: Kgl. Landeskulturrentenbank; Leipzig: Kgl. Lotterie-Darlehns- kasse; Kgl. Haupt-Zollämter zu Eibenstock, Freiberg, Grimma, Meissen u. Schandau; Kgl. Bezirks-Steuereinnahmen zu Auerbach, Borna, Dippoldiswalde, Döbeln, Flöha, Glauchau, Grossenhain, Kamenz, Marienberg, Oelsnitz i. V., Oschatz, Pirna, Rochlitz u. Schwarzenberg; Dresden: Sächs. Bank u. Fil.; Zwickau: Ed. Bauermeister; Bautzen u. Löbau: G. E. Heydemann; Plauen i. V.: Vogtl. Bank; Neustadt i. S.: Neust. Bank; Werdau: Sarfert & Co.; Frankenberg: Vereinsbank; Berlin: Dresdner Bank. 4 % Landeskultur-Rentenscheine, Serie I. In Umlauf Ende Dez. 1903: M. 5 376 000 in Stücken à Thlr. 500 = M. 1500. Zs.: 1./1., 1./7. Kurs Ende 1891–1903: 102.50, 102.40, 103.25, 104.50, 104.10, 102.60, 103, 102, 101, 101.50, 102.60, 103.50, 103.75 %. Notiert Dresden, Leipzig. 3½ % Landeskultur-Rentenscheine. In Umlauf Ende Dez. 1903: M. 25 962 600 in Stücken à M. 300, 1500, 6000. Zs.: 1./1., 1./7. Kurs Ende 1890–1903: 93, 92, 94.75, 94, 100, 100.80, 100, 98.25, 95.75, 90 (kl. 93.75), 88.25 (kl. 91.75), 94.50 (kl. 96.50), 96.75 (kl. 98), 97 (kl. 98) %. Notiert in Dresden u. Leipzig. Verj. der Coup. in 3 J., der ausgel. Stücke in 30 J. n. F. 0 0 00 0 0 3 Königliche Sächsische Landrentenbank in Dresden. Errichtet: Am 1. Jan. 1834. Zweck: Durch das sächsische Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17. März 1832 in Verbindung mit einer Anzahl späterer Giesetze ähnlicher Art wurden die privatrechtlichen Lasten des Grundeigentums und eine Anzahl den Zwangs-, Bann- und Verbietungsrechten entsprechende persönliche Verpflich- tungen teils aufgehoben, teils für ablösbar erklärt. Es trat dabei das Bedürfnis ein, durch Förderung der Ablösung mittels Kapitalzahlung die Pflichtigen von den Berechtigten mög- tiichst unabhängig zu machen. Da aber einerseits den Pflichtigen zur direkten Aufbringung der Ablösungskapitale meist die erforderlichen Mittel fehlten, andererseits aber die Be. reechtigten dieser Kapitale als Betriebsmittel zur veränderten Wirtschaftseinrichtung dringend bedurften, so trat der Staat vermittelnd ein, bezahlte den Berechtigten die ihnen zu- kommenden Ablösungskapitale und übernahm dafür die Ablösungsrenten der Pflichtigen zur eigenen Erhebung mit dem Versprechen, dass ein Teil dieser Renten zur allmählichen Tilgung des vorgestreckten Kapitals verwendet, also nach Ablauf einer vorausbestimmten Zeit jeder Pflichtige von der auf seinen Grundstücken haftenden Rente gänzlich befreit werden sollte. Dieses Geschäft wurde durch die dazu errichtete Landrentenbank vermittelt, und zwar dergestalt, dass letztere auf Grund der ihr überwiesenen, nach 4 % des Kapitals berechneten und in das Grundbuch einzutragenden Renten den Kapitalbetrag den Be- rechtigten in Rentenbriefen zu 3½ % zinsbar gewährte und die Differenz beider Zinsbeträge zur allmählichen Kapitaltilgung innerhalb 54 Jahren verwendet. 3½ % Landrentenbriefe. In Umlauf Michaelis 1903: M. 8 472 000 in Stücken à Thlr. 500, 14000, Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. im März u. Sept. per Michaelis u. Ostern. Zahl- stellen: Dresden: Kgl. Landrentenbank; Leipzig: Lotterie-Darlehnskasse; Kgl. Bezirks-Steuer- einnahmen zu Auerbach, Borna, Dippoldiswalde, Döbeln, Flöha, Glauchau, Grossenhain, Kamenz, Marienberg, Ölsnitz i. V., Oschatz, Pirna, Rochlitz u. Schwarzenberg: Kgl. Haupt- Zollämter zu Eibenstock. Freiberg, Grimma, Meissen u. Schandau; Dresden: Sächs. Bank u. deren Fil.; Bautzen u. Löbau: G. E. Heydemann; Plauen i. V.: Vogtl. Bank; Zwickau: Ed. Bauermeister; Werdau: Sarfert & Co.; Frankenberg: Vereinsbank; Neustadt i. S.: Neust. Bank; Berlin: Dresdner Bank. Kurs für Stücke à Thlr. 500, 1000 Ende 1890–1903; 96, 94.75, 97.50, 96.25, 100, 101, 100, 99, 98.75, 94.25, 95, 99.30, 99.50, 99.75 %. Notiert Dresden, Leipzig, Zwickau. Landständische Bank des Königlich Sächsischen Markgraftums Oberlausitz in Bautzen mit Filiale in Dresden. Die Landständische Bank ist ein von den Ständen des Kgl. Sächs. Markgraftums Oberlausitz im Jahre 1844 errichtetes Geldinstitut. Zweck: Durch Errichtung eines Central- punktes zur Anlegung und Ausleihung von Geldern dem landwirtschaftlichen Grundbesitze im Königreich Sachsen, vorzugsweise in der Oberlausitz, die demselben nötigen Geldmittel gegen Hypothek zu verschaffen etc. Sie ist unter anderm berechtigt zugeben; nach Verordnung des Kgl. Ministeriums der Justiz vom 22 Dez. 1899 ind Anlegung von Mündelgeldern die Pfandbriefe und gleichartigen Schuldverschreib. der 1 3 ständischen Bank geeignet; ebenso darf nach Verordnung des Kgl. Ministeriums der Justiz Mündelgeld im Falle des § 1808 des B. G.-B. auch bei der Landständischen Bank zu und deren Filiale zu Dresden angelegt werden; diese Anlage kann durch Einlage in die Darbank oder in lauf. Rechnung erfolgen. Die Bank hatte das Recht, bis zum Betrage von M. 3 000 000 Banknoten auf welches sie im Mai 1903 verzichtete. Ende 1903 waren noch M. 51 100 32 in Umlauf, die nur noch bis Ende 1905 die Kraft einfacher Schuldscheine besitzen und bis afin von der Bank eingelöst werden.