Ausländische Staatspapiere, Fonds ete. 6 % Bulg. Staats-Hypoth.-Anleihe von 1892. Frs. 142 780 000 = M. 115 651 800 in Stücken A frs. 500, 1000, 2500, 12 500 = M. 405, 810, 2025, 10 125. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Ausl im Mai und Nov. per 1./7. resp. 1./1. innerh. spät. 33 Jahren; vom 1./1. 1898 Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Berlin: Nationalb. für Deutschl. Der halbj. Coup. lautet auf M. 12.15 Gold. Für die pünktliche und volle Einlösung der fällig werdenden Coup. und für die Rück- zahlung der ausgelosten Oblig. haften die Eisenbahnlinien Kaspitschau-Sofia-Küstendil und Rustschuk-Varna, ferner die Häfen Varna und Beurgas, auf welche samt allem Zubehör und rollendem Material die bulgar. Regierung zu gunsten der OÖsterreichischen Länderbank als Vertreterin der Oblig.-Inhaber eine erste Hypothek bestellt hat. Sollte die Regierung binnen sechs Monaten n. F. die verfallenen Coupons oder die verlosten Oblig. nicht bezahlen, 80 steht es den Oblig.-Inhabern frei, zu ihrer Befriedigung den Betrieb der verpfändeten Eisen- baähnlinien und Häfen selbst in die Hand zu nehmen. Falls die Regierung aber die Zahlungen durch zwei Jahre nicht leisten sollte, so sind die Oblig.-Inhaber, unbeschadet ihres Rückgrifts- rechts an die Regierung für den Ausfall berechtigt, mit dem Verkauf der genannten Eisen- bahnlinien vorzugehen und den erzielten Erlös zur Zahlung der verfallenen Coup. sowie der verlosten Oblig. und des event. noch nicht amort. Restes der Anleihe zu verwencen, Alle diese Rechte können im Namen und für Rechnung der Oblig.-Inhaber von der Österreich, Länderbank ausgeübt werden, ohne dass jedoch die letztere hierzu verpflichtet wäre. Aufgel. in Berlin 9./2. 1893: frs. 32 050 000 = M. 25 960 500 zu 92.75 %. Kurs in Berlin Ende 1893–1903: 91.60, 101.50, 85.50, 94, 94.60, 97.30, 86, 83.40, 85.90, 97.40, 94.50 % Usance; Beim Handel an der Börse das Stück zu M. 405 gerechnet. In Berlin sind nur folg. Stücke lieferbar: Nr. 1–20 000, 20 000 Stücke à 1 Oblig., Nr. 61 551–85.650, 12 050 Stücke à 2 Oblig, Nr. 121 561–136 560, 3000 Stücke à 5 Oblig., Nr. 241 561–246 560, 200 Stücke a 95 Oblig. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Stücke in 30 J. n. F. 5 % steuerfreie Bulg. Staats-Gold-Anleihe von 1902 (Bulg. Tabak-Anleihe). Leva Gold 106 000 000 = frs. 106 000 000 = Rbl. 39 750 000 = M. 85 860000 = 4197 600 = K 100912000 = hfl. 50 880 000 in Stücken à Leva Gold 500 = frs. 500 = Rbl. 187.50 = M. 405 = £ 19.16 = K 470 = hfl. 240. Die Gesamtzahl der Oblig. beträgt 212 000, wovon 162 000 (Nr. 1–162 000) in Abschnitten zu 1 Oblig. u. 50 000 (Nr. 162 000–212 000) in Abschnitten zu 5 Oblig. oder 10 000 Stücke. Die Oblig. sind in bulg. u. franz. Sprache mit russ., deutscher u. engl. Übersetzung ausgefertigt; mass- gebend ist aber allein der franz. Text. Zs. 1./14. März, 1./14. Sept. Tilg.: Vom 1./14. Sept. 1903 ab durch halbjährl. Verl. am 1./14. Febr. u. 1./14. Aug. per 1./14. März resp. 1./14. Sept. innerh. 50 Jahren; v. 1./14. Sept. 1913 ab Totalkünd. mit 3mon. Frist zulässig. Sicherh.: Verzins. u. Tilg. der Anleihe ist sichergestellt: im allgem. durch die Einnahmen des Fürstentums Bulgarien, dessen Reg. verpflichtet ist, die für den jährl. Zs.- u. Amort.-Dienst der Anleihe erforderl. Summe in den Staatshaushalt einzustellen; und im besonderen durch die Erträgnisse der Banderollen-Tabaksteuer (Verbrauchssteuer), welche v. 1./14. Sept. 1902 ab für Rechmung der Obligationäre dieser Anleihe vereinnahmt wird, und in zweiter Linie durch die Erträgnisse der Mourouriésteuer (Tabak-Produktionssteuer), welche für den Dienst dieser Anleihe ab- zuführen sind, sobald die Eingänge aus der Banderollensteuer zur Deckung des Erfordernisses für den Halbjahresdienst nicht hinreichen sollten. Die Steuersätze und der Erhebungsmodus beider für den Dienst der Anleihe verpfändeten Tabaksteuern, sowie alle bezügl. dieser Steuern gegenwärtig in Kraft befindl. Gesetze, Reglements und Bestimmungen können ohne Zustimmung des Vertreters der Obligationäre nicht abgeändert werden. Der Ertrag der Banderbllen- u. der Mourouriésteuer betrug in Leva Bulg. Währ.: Banderollen- Mourourié- Gesamt- Banderollen- Mourourié- Gesam. steuer steuer betrag steuer steuer belräs 1801 5 475 510 152 238 5 627 748 1898 10 099 802 775 056 10 6. 1892 6 394 453 146 638 6541 091 1899 9387 969 713 437 1893 7010 581 82 227 7092 808 1900 8 628 503 652 618 9 3 1894 9531 211 115 023 9 646 234 1901 8 451 749 1895 9521 442 83 770 9605 212 1902 9695 220 1896 8 745 798 60676 8 806 474 1903 10 429 074 1897 9 091599 763 685 9855 284 . 99 Für die Verzinsung und Tilg.-Quote der Anleihe sind jährl. erforderl. frs. ? 790 118.28. Die Banderollensteuer wird – ähnl. wie in Frankreich u. Russland — in der Weise erhoben. dass die Pakete, in welchen Tabak, Cigarren, Cigaretten etc. zum Verkauf gelangen, 1 Banderollen (Stempelwertzeichen in Form dünner Papierstreifen) umklebt werden, 93 welche Tabak nicht verkauft werden darf. Die Banderollen werden durch Abetempelußt . jedem Paket entwertet. In Gemässheit der Bestimm. über die Ausgabe dieser Anleihe 33 die Banderollen künftig auf besonderem, vor Fälschung schützendem Papier, dessen „ 13 dem Vertreter der Obligationäre obliegt, ausserhalb Bulgariens im Einvernehmen 11 e Banque de Paris et des Pays-Bas und unter der Kontrolle der Bulg. Reg. auf deren *. gedruckt. Die fertiggestellten Banderollen werden an den Vertreter der Obligationäre 85 lie der dieselben in Gegenwart eines Kommissars der Reg. in besonderen Kassen versc die derart eingerichtet sind, dass sie nur mit zwei verschied. Schlüsseln %. können, von welchen der eine in den Händen des Vertreters der Obligationäre und der Rabs in den Händen des Reg.-Kommissars verbleibt. Der Verkauf der Banderollen an die Behufe fabrikanten erfolgt, wie bisher, durch die Reg.; der Finanzminister hat zu „ die erforderl. Mengen von dem Vertreter der Obligationäre abzunehmen und den Geg Durck derselben sofort bei Lieferung an den Vertreter der Obligationäre bar zu zahlen.