Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Oblig. und Konnossemente, Gold- und Silberbarren und Münzen, sowie Pretiosen. Falls die Mittel der Bank zur Befriedigung aller Bedürfnisse nicht genügen, darf die Regierung bis zu der ihr angemessen erscheinenden Höhe, mit Genehmigung der Nationalversammlung, der Bank die Ausgabe von Oblig. gestatten. Die hypothekarischen Darlehen werden nur gegen erste Hypothek gewährt, und darf der Betrag des Darlehens die Hälfte des Verkaufswertes des verpfändeten Grundstückes nicht übersteigen. Auf Grund der Gesetze vom 30. Juni (alt. St.) 1886 und vom 15. Dez. (alt. St.) 1891 ist die Bank ermächtigt, für die im Art. 32 ihrer Statuten vorgesehenen Zwecke ein Anlehen bis zum Betrage von frs. 30 000 000 auf. zunehmen und gegen dieses Anlehen Oblig. auszugeben. Durch das in Ausführung besagter (tesetze vom 22. April (alt. St.) 1893 erlassene Reglement ist der Betrag der auf Grund von bereits gewährten Hypoth.-Darlehen auszugebenden Pfandbr, auf M. 24 000 000 = frs. 29 760 000, eingeteilt in 3 Serien von je M. 8 000 000 = frs. 9 920 000 festgesetzt worden. Die Pfandbr. sind in erster Reihe sichergestellt durch die aus den Hypoth.-Darlehen resultierenden Forderungen, auf Grund deren die Pfandbr. ausgegeben sind. Die Inhaber der Pfandbr. haben ein bevorzugtes Sonderrecht auf diese Forderungen und die Eingänge auf dieselben sind vorzugsweise für die Verzinsung und Tilg. der Pfandbr. verhaftet. Die hypothekarischen Forderungen und deren Erträgnisse können erst dann von anderen Gläubigern der Bul- garischen Nationalbank in Anspruch genommen werden, nachdem die Inhaber der Pfandbr. wegen Kapital und Zs. vollständig befriedigt worden sind. Um diese Garantie wirksam zu machen, werden die von den Darlehensempfängern ausgestellten Solawechsel, ebenso wie die darauf bezüglichen Hypothekenurkunden getrennt von den übrigen Aktiven der Bul- garischen Nationalbank aufbewahrt und verwaltet. Zu diesem Zwecke sind alle Dokumente in einem Tresor mit Doppelverschluss gelegt und befindet sich der eine Schlüssel im Ver- wahr der Bank und der andere im Verwähr eines Kommissars, welcher durch die bulgarische Regierung mit Zustimmung der Deutschen Bank und der Dresdner Bank im ihrer Eigenschaft als Vertreter der Pfandbrief-Inhaber zu ernennen ist. Der Kommissar hat darüber zu wachen, dass jeder ausgegebene Pfandbr. durch eine Hypoth.-Forderung von mindestens gleichem Betrage sichergestellt und das bezügliche Hypoth.-Dokument deponiert ist. Er wird auf jedem Pfandbr. bescheinigen, dass derselbe durch eine hypothekarische Forderung von mindestens gleichem Betrage garantiert ist. Der Betrag der in Umlauf befindlichen Pfandbr. darf niemals den Betrag der gewährten Hypoth.-Darlehen überschreiten. Ausserdem haftet für die Pfandbr. das gesamte Vermögen der Bulgarischen Nationalbank. Das Reinerträgnis der Bank betrug seit ihrer Errichtung: Jahr Eingez. Kapital Reingewinn Jahr Eingez. Kapital Reingewinn 1885 frs. 6000 000.– 652 000. 1895, frs. 9 120 350.— 1491 877.– 1886 6 200 060.– 650000.– 1896 9120 350.– 1887 8000 000.– 780 000.— 1897 „9 120 350.— 1888 8690 904.94 674 000. 1898 9 120359.=– 1889 „9 120 349.75 1046 690.48 1899 „9 120 350.– .08 1890 9 120 349.75 1 000 100.57 1900 „9 120 350.– 1 417 856.40 1891 „9 120 349.75 1333 126.91 1901 „9 120 350. 1 859 391.23 1892 9 120 349.75 1031 687.59 1902 „ 9 120 350. 2 406 462.—– 1893 9 120 349.75 11778397191 9903 901 350 875.—– 1894 9120.350.= 1 266 685.– 6 % Bulg. Nationalbank Gold-Pfandbriefe, I. Serie M. 7 250 000 in Stücken à M. 1000. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs durch Ausl. am 1./11. per 1% * folg. Jahres; vom 1./5. 1898 ab Verstärkung u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Berlin, Frankf. a. M., Hamburg, München: Deutsche Bank; Berlin, Dresden, Hamburg: Bank; Berlin: Nationalb. f. Deutschl. Aufgelegt in Berlin am 21./6. 1894 zu 96.75 00 in Berlin Ende 1894—– 96.40, 86.90, 83.60, 85.25, 96.75, 95.50 %. 7 6 % Bulgarische briefe, II. Serie. M. 8 000 000, Stüek .. Tilg. und Zahlst. wie 1 Berlin im Pebr 1695 % 345 9%% . Wie Serie I. Verj der Co ten Stücke in 30 J. n. F. Gewinn- u. Verlust: Kommiss. 318 405, Rabatt auf 8 3824, Agio 44 717, Unk. 753 908, Zs. 4 564 710, Abschreib, 38 529, Kursdifferenz uck von Banknoten R.-F. 350 000, Agio 19 587, Sa. frs. 8 200 274. 5668 703 Bilanz am 31. Dez. 1903: 879 650, Kassa: in 135 659 in Silber 6 506 259, Wechsel 23 383 662, Pf Darlehen 49% Darlehen an landw. Kassen 1161 343, Komm. an d. Staatsb- Staats-F. 18 403 528, lauf. Kredite 28 530 245, Depots 20 110 104, 6 404 Diverse 4 333 501, Kursdifferenzen a. Hypoth.-Oblig. 1 832 000, Grundstü 03. 956 574. – Passiva: Grundkapital 10 000 000, R.-F. 4 157 997, umlauf, No 10 in Silber 21 760 770, Hypoth.-Oblig. 17 237 767, Inkasso-Wechsel 519 654, Depots 66 884 601, Hinterleg. 20 110 104, Reeskomptier. 992 585, Spec.-R. F. 767 12* f189249 302 wend.: 3 % Tant. an Angest. 70 256, 10 %:. R.-F. 235 087, 87 % an Staat 2045 262. Sa. frs. 18.7 097, Specs-