Republik Chile. Republik Chile. Stand der Staatsschuld am 31. De7, 1902. A. Aussere Anleihen. In Umlauf 1) 4½ % Anleihe von 1885 im Nominalbetrage von. £― 808 900 £― 683 800 4 4 1886 „.. 6010000 „ 5 202 700 4½ 1887 ...... 1 011 800 % 1889 .... 1 546 400 1 413 320 5 1892 „. 1 800 000 1 672 700 6 1892 „ 149 000 130200 4 1893 .............. 580 300 1895 .„... 2000 000 1 894 800 1896 „„ 4 000 000 3 844 400 18%%% 9 „%% %. 252 520 3 „ 1894 (v. der Stadt Valparaiso aufgen. durch Ges. v. 15. Sept. 1897 seitens des Staates übern.) 200 000 163 500 'uuß ? •2 dg..........]QQQQQ 500000 13 „„ ( äũ6p.. ꝑ ........... 500 000 – = (―0o―=―= ――– 2828288 . Sa. = 17 850 040 .. = $ 238 000 533 B. Innere Schuld. Urspr. In Umlauf 1) Stadtanleihen, vom Staate übern. mit versch. Zinsfuss . . 8 429 432 $% 36 2) Kapital der Ablösung der Reallasten. „21 714 145 3) 3 % konsolid. Anleihe im Nominalbetrage von. 4 266 245 „ 1 936 255 40 Staatspapiergeld lt. Gesetz vom %%% „50 000 000 5) Staatspapiergeld älterer Emissionen.. „ 9399 uim 1 Mai 1899... 2 900 Sa. $ 75 460 440 Budget für 1904: Einnahmen $ 128 554 000, Ausgaben $ 129 300 000. Chile hat durch die Gesetze vom 26. Nov. 1892 und 10. Febr. 1895 die Umwand- lung seines Papiergeldes beschlossen und ist nach 17 jähriger Papierwirtschaft vom 1. Juni 1895 ab zur Goldwährung übergegangen. Es werden dreierlei Goldmünzen ge- schlagen, und zwar mit demselben Feingehalte wie die englischen Goldmünzen: der Gold- Escudo (5 Pesos) im Gewichte von 3 g, 1 (früherer Silber-) Peso = 1 $ = 4 M., 5 = 1 =, 1 Peso Papier = ca. 1 M., der Doblon (10 Pesos) im Gewichte von 6g und der Condor (20 Pesos) im Gewichte von 12 g. Daneben sollen Silberpesos im Gehalte von 8–00o und im Gewichte von 20 g geprägt werden, wovon Niemand mehr als 50 Pesos in Zahlung zu nehmen verpflichtet ist, und die jederzeit bei den Staatskassen in Gold umgewechselt werden können. Chile hat ein festes Verhältnis für Gold und Silber angesetzt, nämlich 3 9 Gold gleich 100 g Silber im Feingehalt von 835, also etwa 1: 30. Es waren für Pesos 29 459 364 Staatsnoten umzuwandeln, wozu ein Umwandlungsfonds von Pesos 39 419 000 gebildet wurde. Der Staat wollte auch sämtliche im vollen Betrage gewährleisteten Banknoten im Gesamt- betrage von ca. Pesos 17 000 000 einziehen; die Banken sollten die vom Staate eingelösten Noten monatlich abnehmen und mit dem Betrag, der auf diese Weise vereinigt wurde, sollte die auswärtige Schuld in sechsmonatigen Zahlungen eingelöst werden. Die Ausführung dieser Gesetze begegnete indes grossen Schwierigkeiten, sodass 1897 eine Botschaft des Präsidenten an den Kongress eine Reform des Checkgesetzes für unerlässlich erklärte. Durch das neue Gesetz wurde den Banken die Notenausgabe gegen Hinterlegung von 20 % in nationaler Goldmünze und 80 % in Hypothekarwechseln der Nationalbanken, Schatzscheinen und municipalen vom Staat garantierten Bonds, welche zu 90 % ihres Marktwertes eingeschätzt werden, bei dem Emissions- und Konversionsbureau gestattet. Das Konversionsbureau bezahlt jede bei ihm eingereichte Note in Gold und teilt täglich den Banken die so ein- gelösten Beträge mit. Falls eine Bank nicht innerhalb 24 Stunden diese Noten aus dem Konversionsbureau zurückzieht, realisiert das letztere einen entsprechenden Teil der als Garantie hinterlegten Werte. In derselben Weise wird vorgegangen, wenn eine Bank die Zahlungen einstellt oder in Liquidation tritt. Die Banknoten werden bei allen öffentlichen Cassen für Steuern und andere fiskalischen Leistungen in Zahlung genommen. Im Sommer 1898 sah sich die Regierung wegen der allgemeinen Handels- und Bankenkrisis, welche in Chile hauptsächlich durch die Grenzstreitigkeiten mit Argentinien zum Durchbruch kam, zu einer Neuausgabe von $ 50 000 000 Zwangsnoten genötigt. Das Gesetz vom 31. Juli 1898, durch welches die Papierwährung wieder eingeführt wurde, hat zugleich Bestimmung über Ansammlung von Fonds getroffen, welche die für den 1./1. 1902 festgelegte Rückkehr zur G0 dwährung ermöglichen sollen; durch Gesetz Nr. 1510 vom 31./12. 1901 wurde jedoch der Konyersionstermin zunächst auf den 1./1. 1905 und sodann auf den 1./1. 1907 verschoben; um 31./12. 1902 waren auf Grund des Gesetzes v. 31./7. 1898 $ 50 000 000 Papiergeld ausgegeben. 4½ % Chilenische Gold-Anleihe von 1889. M. 31 546 396.80 = £ 1 546 392 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000 = M. 408, 2040, 10 200, 20 400. Zs.: 2./1.; 1./7. Tilg.: Von 1890 ab durch Verl. im März per 1./7. mit jährl. ½ % u. Zs.-Zuwachs in längstens 52 Jahren; Ver-