Königreich Dänemark. in Kopenhagen. Notiert in Kopenhagen, London u. Paris. Zahlst.: Paris: Banque de Paris et des Pays-Bas, Crédit Lyonnais; London: C. J. Hambro & Son; Kopenhagen: Finanzhauptkasse. 3 % Dänische Staats-Anleihe von 1897. Kr. 72 000 000 in Stücken à Kr. 500 = M. 564 frs. 700 = £ 27.14.6. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Von 1901 ab durch Rückkauf, falls der Kurs der Anleihe unter pari ist, andernfalls durch jährl. Ziehungen innerh. 48J.; vom 1./12. 1914 ab Verstärk. u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Berlin, Frankf. a. M. u. Hamburg: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern; Paris: Crédit Lyonnais, Banque de Paris et des Pays-Bas; Genf u. Brüssel. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke ohne jeden Steuerabzug in Deutschland in Mark zum festen Wertverhältnis von Kr. 100 = M. 112.80. Die Stücke dieser Anleihe wurden den Inh. der ge- kändigt 3½ % amortis. Staats-Anleihe von 1886 zum Kurse von 99.25 % angeboten. Eingef. in Berlin u. Hamb. im Nov. 1898, erster Kurs in Berlin 18./11. 1898: 96.50 %, in Hamb. 19./11. 1898: 96.40 %. Kurs Ende 1898–1903: In Berlin: 96.20, –, –, 90, –, 93.75 %. – In Hamburg: 96, 88, –, 87, 94.50, 93.75 %. Usance: Beim Handel an der Börse 1 Stück = M. 564. 3½ % Dänische Staats-Anleihe von 1900. Kr. 12 000 000 = frs. 16 800 000 = £ 665 400 = M. 13 536 000 in Stücken à Kr. 500, 1000, 2500 = frs. 700, 1400, 3500 = £― 27.14.6. 55.9.0, 138.12.6 = M. 564, 1128, 2820. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Ankauf oder Verl. (spät. bis 1./4.) per 1./7. mit jährl. Kr. 200 000 ohne Zs.-Zuwachs von 1901 bis spät. 1960, vom 1./7. 1910 ab Verstärkung zulässig. Zahlst.: Berlin u. Hamburg: Deutsche Bank; Paris, Genf u. Brüssel: Credit Lyonnais, Banque de Paris et des Pays-Bas; London: Crédit Lyonnais; Stockholm: Stockholms Enskilda Bank. Zahlung der Coup. und verlosten Stücke ohne jeden Abzug (auch in Zukunft). Verj. nach 20 Jahren. 3½ % Dänische Staats-Anleihe von 1901. Kr. 30715 000 = frs. 43 001 000 = £ 1703 146.15.0 = M. 34 646 520 in Stücken à Kr. 500, 1000, 2500 = frs. 700, 1400, 3500 = £ 27.14.6, 55.9.0, 138.12.6 = M. 564, 1128, 2820. Zahlst. wie bei der Anleihe von 1900. Kreditverein von Eigentümern kleinerer Realitäten auf dem Lande in Jütland (Kreditforeningen af Ejere af mindre Ejendomme paa Landet i Jylland) in Aalborg. Errichtet: 29./6. 1880 auf Grund d. Ges. v. 28./5. 1880, später abgeänd. durch Ges. v. 12./5. 1882. Zweck: Der Kreditverein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypothekarische Ver- pfändung von Realitäten Darlehen zu verschaffen bezw. zu gewähren, welche durch Rück- aahlungen in Raten zu tilgen sind. In den Verein können nur Besitzer von kleineren Bealitäten auf dem Lande oder in den Provinzstädten, deren Schätzungswert Kr. 8000 nicht übersteigt und welche auf Jütland oder auf den dazu gehörenden Inseln belegen sind, auf- genommen werden. Darlehen auf Häuser können bis zur Hälfte des Schätzungswertes gegeben werden. Die Interessenten haften solidarisch für die von dem Vereine ausgestellten Oblig. bis zum vollen Schätzungswert der von ihnen dem Verein verpfändeten Realitäten, insofern sie den ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zustehenden vollen Betrag von dem Vereine als Darlehen erhalten haben, welche Haftbarkeit sich entsprechend vermindert, wenn sie ein geringeres Darlehen, als ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zusteht, emnpfangen haben. Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypothek gewährt, doch können auf Häuser mit dazu gehörenden Ländereien auch Darlehen gegeben werden, wenn als erste Hypothek Gelder aus öffentlichen Mitteln eingetragen sind, oder wenn die erste Hypothek wenigstens 10 Jahre unkündbar ist, von dem Zeitpunkte an gerechnet, an welchem a Verein das Darlehen gewährt hat. Das von dem Vereine gewährte Darlehen darf einesfalls zusammen mit dem Betrage der im Range vorangehenden Hypothek bezw. die Hälfte der Schätzungssumme der betreffenden Realität übersteigen. Jeder in den Verein eintretende Interessent hat 2½ % des Darlehensbetrages einzuzahlen, wovon 2 dem Administrations-F. und % dem R.-F. zufallen; ausserdem entrichten die Interessenten halbj. 3 % des urspr. Darlehensbetrages an den Administrations-F. und 0 % an den R.-F. Jeder uteressent kann sich von seinen Verbindlichkeiten gegen den Verein frei machen, wenn 3 a 11. Juni oder 11. Dez. eines Jahres den ganzen Betrag seiner Schuld nebst den ustigen ihm nach den Statuten obliegenden Zahlungen begleicht. Einer Kündigung edarf es dazu nicht, wenn die Rückzahlung in Oblig. des Vereins erfolgt, dagegen kann der crein eine 9 monat. Vorankündigung verlangen, wenn die Rückzahlung in barem Gelde Die Interessenten können auch beliebige Abschlagszahlungen auf ihre Schuld balbj. Amortisationsquoten hinaus machen, doch nicht weniger als f1. Obl. 8 0 Solche Abschlagszahlungen können ebenfalls entweder ohne Kündigung fns- es oder mit 9 monat. Vorankündigung in barem Gelde geschehen. Wenn ds ganz aus dem Vereine tritt, fallen die von ihm gemachten Einzahlungen dem oder in „ zu. Die von dem Vereine bewilligten Darlehen werden entweder in bar Uelunen . des Vereins ausbezahlt, welche jeder Darlehensuchende zum Nennwerte an- 9. 3305 erpflichtet ist. Zur Ausgabe von Oblig. ist der . erein durch seine Minist 13. Febr. 1891 in Gemässheit der Gesetze vom 28. Mai 1880 und 12. Mai 1882 Edlichen „„ genehmigten Statuten berechtigt. Der Betrag der in Umlauf 13 kschreib. 4 arf niemals den Betrag der im Besitze des Vereins befindlichen Schuld- 3 Interessenten unter Berücksichtigung der geleisteten baren Rückzahlungen ut gen. Die Oblig. des V ereins lauten auf Inhaber, können aber auch auf Verlangen uf Namen gestellt werden. Die Oblig sind seitens der Inhaber unkündbar. Die Tilg. der