Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Jahres mit halbj. 0.31 % vom urspr. Nominalbetrage der Anleihe und Zs.-Zuwachs bis spe 1. Jan. 1945; vom 1. Juli 1909 ab Verstärkung und Totalkündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist zulässig. Sicherheit: Als spec. Sicherheit für die pünktliche Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlung der Zs. und der Amort. der 5 % konsolidierten Mexikanischen äusseren Anleihe von 1899 verpfändet und überweist die mexikanische Regierung den Inhabern der Anleihestücke gleichmässig und ohne Vorzug des einen vor dem anderen, und solange besagte Anleihestücke nicht vollständig amortisiert worden sind 62 % vom Gesamterträgnisse der Abgaben, welche das Einnahmegesetz unter der General- rubrik „Contribuciones sobre importaciones y exportaciones'' (Ein- und Ausgangszölle) bezeichnet, und welche in den Hafen- und Grenzzollämtern der Republik erhoben werden, gleichviel, welchen spec. Namen diese Abgaben haben, und an welchem Orte die Zoll. abfertigung stattfinden sollte. Diese verpfändeten Abgaben müssen in jedem Jahre den zur Zinszahlung und Amort. erforderlichen Betrag um wenigstens 10 % übersteigen. Sofern und solange diese Höhe nicht erreicht wird, verpflichtet sich die mexikanische Regierung, die den Inhabern der Anleihestücke überwiesene Quote der Abgaben entsprechend zu erhöhen. Diese Erhöhung wird eintretendenfalls solange bestehen bleiben, als sie zur Aufrechterhaltung der erwähnten 10 % Überdeckung während eines ganzen Fiskaljahres erforderlich ist. Abgesehen von diesem zuletzt erwähnten Falle kann die festgesetzte Garantie. welehe eine unantastbare Sicherheit zu gunsten der Inhaber der Anleihestücke ausmacht, in keiner Weise verändert werden. Die aus den überwiesenen Zöllen erlösten Beträge werden durch die Nationalban von Mexiko dem Bankhause S. Bleichröder in Berlin in monatl. Raten direkt remittiert. Dis mexikanische Regierung darf nur dann über die Überschüsse aus den jeweiligen Einnahmen der als Sicherheit den Inhabern der Anleihestücke verpfändeten Abgaben verfügen, wenn der für die Zins- und Amortisationszahlungen des laufenden Quartals erforderliche Geld- betrag von der Nationalbank von Mexiko dem Bankhause S. Bleichröder überwiesen worden ist. Die mexikanische Regierung bleibt im übrigen verpflichtet, den durch die überwiesenen Zolleinnahmen etwa nicht gedeckten Betrag für Zinszahlungen und Amortisation der Anleihe aus anderweitigen Mitteln zu bestreiten. Um diese Sicherheit in Vollzug zu setzen, erlässt die mexikanische Regierung ein Dekret, durch welches sie die Emission von Certi- fikaten für die Zwecke dieser Anleihe anordnet, in denen 62 % von den in den Hafen- und Grenzzollämtern der Republik zu erhebenden Zöllen obligatorisch zu entrichten sind, bei Strafe, dass der Zuwiderhandelnde die Zahlung des doppelten Betrages der nicht ein- gelieferten Certifikate zu leisten hat. Diese Certifikate sind als Pfand für Rechnung der Anleihe-Inh. an die Nationalbank von Mexiko zu überliefern, und ist die Bank beauftragt. dieselben in den Orten, wo sich die Zollämter befinden und wo dieselben zur Zahlung des betreffenden Teils der Zölle verwendet werden müssen, gegen Barzahlung an das Publikum abzugeben. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder, Deutsche Bank, Dresdner Bank; Hamburs: Filiale der Deutschen Bank, Filiale der Dresdner Bank, L. Behrens & Söhne; M J. S. Morgan & Co.; New York: J. P. Morgan & Co. Zahlung der Zinsscheine und 30 Kapitals steuerfrei in Deutschland in Mark. Die Anleihe war zur Konversion der Mexik. äusseren Anleihen von 1888, 1890 und 1893 und der 5 % Oblig. der National-Staate Eisenbahn von Tehuantepec bestimmt. Die Annahme zum Umtausch dieser Anleihen Oblig. der neuen 5 % Anleihe hatte bis zum 15. Juli 1899 zu geschehen, Beim wurde die 5 % konsol. äussere Anleihe von 1899 mit Zinslauf vom 1. Juli 1899 1 von 99 % hingegeben, wogegen die umzutauschenden Oblig. al pari angerechnet den 6 % Anleihen wurde ausserdem eine Zinsdifferenz von ½ % bar vergütet. 38 feing demnach ausser dem gleichen Nominalbetrag in 5 % neuer Anleihe die Inh. 6 % 15 elnh von 1888 u. 1890 noch 1½ % bar, die Inh. von 6 % Anleihen von 1893 noch 2 % bar) blis von 5 % Tehuantepec-Oblig. noch 1 % bar. Die uicht zur Konversion eingereichten 6 00 000 sind per 1./2. 1900 gekündigt. Die Anleihe wurde eingeführt in Berlin 22./8. 1899 % 90 in Frankf. a. M. 31./S. 1899 zu 99.30 %. Kurs Ende 1899.–1903: In Berlin: 96.90, 15 101 200 (kl. 98.50), 100 C(kl. 101.40), 101.40 %. –— In Frankf. a. M.: 96.70, 98.90, 98.10, 23 101.10 (kl. 102.20) %: ferner notiert in Breslau. Verj. der Zinsscheine in 5 J., de Oblig. in 20 J. n. F. 5 % Mexikanische amortisable innere Anleihen Serie 1 II von Mes ät hiervon $ 20 000 000 Serie I in Stücken à $ 100, 500, 1000, 5000, $ 20 000 000 uns Stücken à $ 100, 500, 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch halbjährl. Verl. 1900 Sept. per 1./4. resp. 1./10., von 1896 ab mit halbjährig % und „ Effecten- ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Frankfurt a. M.: Deu Sc in und Wechsel- Bank. Zahlung der Zs. und des Kapitals ohne jeden Abzug ale April megxikanischer Valuta (Silber), jedoch nur innerhalb der ersten 15 Tage der „ u. Okt., in denen sie fällig werden, sodass die Zinsscheine, die später zur 1899 im werden, nach Mexiko remittiert werden müssen. Die Anleihe wurde Nokis ein: freien Verkehr in Frankfurt a. M. gehandelt, wobei 1 $ = 4 M., zur amt Tieferbaß geführt in Frankfurt a. M. im Sept. 1899 und mit Serie III „ 33 300 4 $ 500, Serie I $ 20 000 000 die Nummern & Nr. 1–30 000 à $ 100, B Nr. 39 0 900 000. E Nr. 554 0 Nr. 50 001––55 000 à $ 1000, D Nr. 55 001–55 400 à $ 5000. Serie II 8 20 0009 1000. Kurs in bis 75 400 à $ 100, F Nr. 75 401–95 400 à $ 500, 6 Nr. 95 401–103 400 à % Frankfurt a. M. (nicht amtlich) Ende 1898: 38.35 % (kl. 38.45).