244 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. einer anderen Person übergeht, so wird der neue Besitzer Mitglied des Vereins mit allen Rechten und Verpflichtungen eines solchen, während der Vorbesitzer aus dem Verein ausscheidet. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten Rittergüter haften solidarisch nicht nur für alle Darlehen, welche gegen Hypothek von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken erteilt worden sind, sondern auch für alle Forderungen, welche an sie infolge der vom Verein übernommenen Verbindlichkeiten herantreten können. Diese Garantie verteilt sich unter den Mitgliedern proportional der auf ihren Gütern grundbuch- mässig im Zeitpunkt des Eintritts der Garantie ruhenden Darlehen. Durch die dadurch bestimmte proportionelle Verteilung der Solidarhaft der Mitglieder des Vereins wird nur das Verhältnis festgesetzt, nach welchem für den Fall der Inanspruchnahme der Solidar- haftung vorerst die Verteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Mitglieder des Vereins zu erfolgen hat. Es wird aber hierdurch kein Mitglied des Vereins in irgend einem Falle von der vollen in Grundlage des Art. 3344 des Privatrechts der Ostseeprovinzen auf ihm ruhenden solidarischen Haftung für die Gesamtsumme befreit. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten abgeteilten Grundstücke, die nicht ein Rittergut bilden, haften nur für die Schuld, welche durch diese Grundstücke sichergestellt ist, und partizipieren nicht an der solidarischen Garantie. Sie haben an das dem Verein gehörige Vermögen kein Anrecht und gelten nicht als Mitglieder des Vereins. Darlehen dürfen nur gegen Ver- pfändung solchen Grundbesitzes erteilt werden, für welchen in dem Grundbuchregister, als für ein selbständiges Grundstück, ein besonderes Folium eröffnet worden ist. Zur Beleihung werden nur solche Grundstücke angenommen, deren Taxwert nicht weniger als 300 Rubel beträgt; das Darlehen darf % des Taxwertes der Rittergüter und abgeteilten Grundstücke nicht übersteigen. Von den Pfandbr. werden in Hannover gehandelt: 3½ % konvertierte Ehstländische Pfandbriefe von 1885 früher 4 %, im März 1895 von 4 % auf 3½ % herabgesetzt; in Umlauf am 31. Dez. 1902: M. 6 669 000 = Rbl. 2 067 390 in Stücken à M. 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 10. April, 10. Okt. Tilg.: Durch Verl. am 15./27. Sept. per März des folgenden Jahres von 1886 ab innerhalb 56 Jahren, von 1902 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co.; Hamburg: Norddeutsche Bank; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Zahlung der Zs. und des Kapitals ohne jeden Abzug in Mark. Kurs in Hannover Ende 1891–1903: 94.75, 94.50, 97.50, 101.25. 98.75, 98, 97.25, 95.25, 89.50, 89.75, 88.75, 92.75, 92.50 %. Verj. der Coup. in 5, der verl. Pfandbr. in 30 J. n. F. 4 % Pfandbriefe vom Jahre 1898, der 5 % Kapitalrentensteuer unterliegend in Umlauf am 31./12. 1902 Rbl. 11 994 400 in Stücken à Rbl. 100, 200, 500, 1000. Zs.: 10./23. März, 10./23. Sept. Tilg.: Durch Verlos. am 10./23. März per Sept. desselben Jahres innerh. 56 Jahren. Zahlst. in Deutschl.: Berlin: Mendelssohn & Co.; Celle: Hannov. Bank, vorm. David Daniel. Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: Kassa 707, Darlehen d. Güter 18 729 000, Restanzen 44 214, Korrespondenten 107 365, Debit. 156 656, Kto d. Revaler Abt. d. Reichsbank 400, Porte- feuille: a) von der Reg. gar. Wertp. 150 076, b) v. d. Reg. nicht gar. Wertp. 2500, c) 4 % Pfandbr. des Vereins 32 800 à 89 % = 29 192, d) 4½ % Pfandbr.-Oblig. des Vereins 19 000; Wertp. des R.-F. 231 058, Darlehen: a) d. Ehstländ. Ritterschaft 36 325, b) unter Gar. d. Rittersch. 19 998, c) Ehstländ. Vorschusskasse 5867; Hausbau 31 737, Gerichtskosten 1168, Boniturkosten 1980, Stempelsteuer 3312, do. Marken 268, Konvert.-Kto 108 455, transitor. Summen 3917, Ehstländ. Land-Genoss. 12 400, Immobil.-Kto 2162, Inventar 1242, Zs.-Forder. 280 3335 . Cirkul. Pfandbr. u. Oblig. 17 160 290, Gar.-F. d. Metallanleihen 369 677, verl. Pfandbr. 24 590, gekünd. do. 3558, rückst. Coup. 44 078, Spec.-Coup.-Kto 997, Hauskto 23 726, Kommiss.-Verkauf 455, Interimskto 1734, div. Bauerstellen 679, Pens.-F. 1796, 4 % Zinses-Zins-Reverse 41 073, 4½ %% do. 673 188, Kontokorrente 73 806, Sparkasse 229 716, Rentensteuer 2831, schuldige Zs. 288 616, R.-F. 516 581, Spec.-R.-F. 558 118. Präsident: J. von Hagemeister. Glieder der Verwaltung: F. von Zur-Mühlen, A. Baron Girard de Soucanton, H. von Loewis of Menar, N. Baron Stackelberg, F. von Mohrenschildt. Königreich Schweden. Stand der Staatsschuld am 1./1. 1904: Inländische Schuld Kr. 48 810 500, 3½ % Anleihe von 1880 Kr. 91 693 800, 3 ½ % Anleihe von 1886 Kr. 58 804 444.44, 3 % Anleihe von 1888 Kr. 24 666 666.67, 3½ % Anleihe v. 1890 Kr. 31 182 222.22, 3 % Anleihe v. 1894 Kr. 18 000000, 3½ % Anleihe v. 1899 Kr. 35 736 480, 4 % Anleihe v. 1900 Kr. 36 320 000. Ga. Kr. 345 214 113.33. Budget für 1895: Einnahmen Kr. 97 041 000, Ausgaben Kr. 97 041 000 1896: 100 534 000, 100534 000 1897: 111 731 000, 111 731 000 1898: 120 086 000, 120 086 000 18993 123 393 000, 123 393 000 1900: 137 307 000, „„... 1901: 145 681 000, „ 145 681 000 1902: „156 143 000, „ 156 413 000 1903: „172 468 200, 172 468 200 „ 1904: 3 „173 655 000, „ 173 655 000 3 „ „ „ 177 225 000, 3 „ 177 225 000 3½ % Schwedische konvertierte Staats-Anleihe von 1880, von 4 % auf 3½ % im Jahre 1895 herabgesetzt. M. 134 640 000 = Kr. 119 790 000 in Stücken à M. 408, 2040, 10 200, 20 400.