Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. frs. 355 600. Zahlst.: Berlin: C. Schlesinger-Trier & Co.; Frankf. a. M.: von Erlanger & Söhne, Mitteld. Creditbank; München: Merck, Finck & Co. Kurs Ende 1891–1903: In Berlin: 28.75, 35.50, 29.10, 28.50, 27.90, 28.25, 26.50, 25.50, 24.50, 25.60, 28.50, 34.60, 35.40 M. per Stück. – In Frankf. a. M.: 28, 35.90, 28, 28, 28, 28, 26.50, 26, 24.50, 26, 28.60, 34.40, 36.40 M. per Stück. Verj. der Lose 10 J. n. d. Ziehung. stadt Neuchatel. Yeuchäteler 10 frs.-Lose. frs. 1 250 000 in 125 000 Losen à frs. 10, davon noch un- verlost in Umlauf Ende 1903: 28 300 Lose (1871 in Deutschland abgest. 38 608 Stück). Verl. am 1./5. u. 1./11. per 1./8. u. 1½2., letzte Ziehung am 1./11. 1907. Hauptgewinne 1903–1906: frs. 30 000 u. 10 000; 1907 (nur eine Ziehung): frs. 100 000; Nieten frs. 12, in der letzten Ziehung frs. 15. Plan 1903–1906: I. Ziehung: 1 A frs. 30 000, 2 à 1000, 4 à 250, 5 à 100, 12 à 50, 20 à 25, 3756 à 12; II. Ziehung: 1 à frs. 10 000, 4 à 500, 4 à 200, 6 à 150, 10 à 60, 20 à 30, 3755 à 12, zus. jährl. 7600 Lose: 1907: 1 à frs. 100 000, 2 à 5000, 5 à 500, 7 à 250, 25 à 100, 50 à 50, 5410 à 15, zus. 5500 Lose. Zahlst.: Frankf. a. M.: Allg. Elsäss. Bank-Ges. Kurs Ende 1891–1903: In Berlin: 18, 21.10, 19.50, 17.90, 18, 20.50, 22, 25, 24.80, 27.50, 29.25, 38.20, 39.50 M. per Stück. – In Frankf. a. M.: 17.50, 22.50, 20.20, 18, 19, 20.80, 22.80, 26, 25.90, 27.20, 29.50, 37, 38 M. per Stück. Verj. der Lose nicht vor 1907. stadt Zürich. 3½ % Stadt-Anleihe von 1889. frs. 25 000 000 in Stücken à f78. 1000. Zs.: 31./5, 3011 Tilg.: Von 1890 ab durch Verl. am 31./5. per 30./11. bis spät. 1933. Verstärkung u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., Deutsche Bank, Berliner Handels-Ges., Bankf. Handel u. Ind.; Darmstadt: Bank f. Handel u. Ind.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Fil. der Bankf. Handel u., Ind. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke zum jeweiligen Tageskurse auf die Schweiz. Kurs Ende 1891–1903: In Berlin: 93.25, 98.25, 98.75, 101.25, 102, 100.75, 101, 98, % 00 – %. –= In Frankf. a. M.: 93.50, 98.25, 99, 101, 102.40, 100.70, 100.70, 97.70, 93.60, 93.80, 98, 99.70, 99.10 %. Königreich Serbien. Stand der öffentl. Schuld am 31. Dez. 1903: 5 % Russische Anleihe von 1876 frs. 3 750 000, 2 % Lotterieanleihe von 1881 frs. 27 658 000, 5 % Gold-Pfandbr. von 1886 frs. 8 716 000, Tabak- lose frs. 9 400 000, 4 % konv. Anleihe von 1895 frs. 34 658 000, 6 % Innere Anleihe zum Bau einer Zweiglinie in Belgrad von 1898 frs. 1 000 000, 2 % Anleihe der serb. Nationalbank von 1898.frs. 4 612 540, 5 % Eisenbahn-Anleihe von 1899 frs. 8 560 000, 2 % Anleihe der serbischen Nationalb. v. 1900 frs. 895 852, 5 % Monopol-Gold-Anleihe v. 1902 frs. 59 650000. Sa. frs. 470394392. Projekt. Budget 1904: Einnahmen Dinar 84 497 721.60, Ausgaben Dinar 89 036 629.09; das Defizit von Dinar 4 538 907.49 wird gedeckt durch 40 % Steuerzuschlag auf indirekte Steuern. Durch Gesetz vom 8./20. Juli 1895 wurden sämtliche 5 % Serbische Anleihen zwangs- woise in eine neue 4 % Anleihe konvertiert. Zur Sicherstellung dieser Anleihe sind sämt- liche Garantien, welche für die bisherigen 5 % Anleihen verpfändet waren, bestellt, und zwar a) die Reineinnahme der Staatseisenbahnlinien Belgrad-Vranje, Nisch-Pirot, Semendria- Velika-Plana und Lapovo-Kragujewatz; b) die Einnahmen aus den Stempel- und Getränk- gebühren; c) das Erträgnis des Fabaksmonopols: d) die Yolleinnahmen; e) das Erträgnis der Obrtsteuer; f) das Erträgnis des Salzmonopols, nach Rückzahlung der hierauf haftenden Salzbonds, ausserdem das Erträgnis des Petroleummonopols. Mit der Verwaltung dieser Sicherheiten ist eine autonome Monopolverwaltung betraut, welche auf Grund des Gesetzes vom 8./20. Juli 1895 eingesetzt worden ist; der Verwaltungsrat dieser Monopolverwaltung besteht aus sechs Mitgliedern, von diesen sind vier serbische Unterthanen, hiervon werden zwei dem Finanzminister von den Obligationsbesitzern vorgeschlagen. Die autonome Monopolverwaltung verwaltet selbständig die Monopole und die Einnahmen, welche für die 4 % Anleihe von 1895 als Pfand gegeben sind; zu diesem Behufe sind die Direktion der Serbischen Staats-Eisenbahnen, sowie sämtliche Zollämter Serbiens unwiderruflich angewiesen, ihre ganzen Reineinnahmen jeden Monat, resb. jede 10 Tage, unmittelbar an die Monopolverwaltung abzuführen. Diese Einnabmen dürfen zu keinem anderen Zwecke als für den bestimmten Dienst verwendet werden; die Verwaltung ist jedoch ver- flichtet, jeden Monat der Staatshauptkasse alle jene Summen zu übergeben, welche ein Zwölftel des für die Zahlung der Annuität des konvertierten Anlehens erforderlichen Gesamtbetrages übersteigen. Aus diesen monatlichen Übperschüssen wird der Verwaltungs- rat je ein Fünftel solange zurückbehalten, bis nicht die Verwaltungskasse über einen Fonds von mindestens Dinars 750 000 verfügt, der dazu bestimmt sein wird, die etwaigen Fe . beträge der für ein Zwölftel des Bedarfes für den Jahresdienst der Anleihe erforderlichen Summe per Monat zu ergänzen. Falls die Einnahmen der Monopolverwaltung für dem jähr- lichen Dienst der 4 % Anleihe von 1895 nicht ausreichen sollten, s0 ist die serbische Re- gierung verpflichtet, den Ausfall jeden Semesters aus anderen Einkünften zu ergänzen Der Verwaltungsrat der autonomen Monopolverwaltung hat eine Übersicht der Jahres, abrechnungen, sowie auch der monatlichen Ausweise im Amtsblatt zu veröffentlichen, une zwar die Monatsausweise spätestens nach 15 Tagen und die Jahresrechnungen inner nalb 3 Monaten. Diese Ausweise werden auch in deutschen Zeitungen bekannt gegeben.