Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. bis 1903: In Berlin: 81.40, 84.75, 87.90, 95.25, 88.60, 83.50, –, 84.50, 85, 87, 95, 93.40, 94.80, 95.75, 96.50, 100.25, 99.80 %. – In Frankf. a. M.: 83.10, 83.70, 87.50, 94, 89, 82.30, 66, 84.40, 84.50, 87.20, 94, 93.50, 95, 94.50, 96.30, 100, 100 %. Verj. der Coup. in 5 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: Kassabestand 1 027 306, alte Darlehen 23 807 598, neue Hypothekar-Darlehen 14 739 319, Kontokorrent der Staatssparkassen 2 740 964, do. der Staatskasse 1 402 989, Immobil. 1 326 559, Finanz-Ministerium, 5 % Pfandbriefe 9 079 000. — Passiva: Autonome Fonds 31 506 830, Privat-, Pupillen-, Depositen-, Kirchen- u. Klöster- gelder 12 897 978, Berliner Handels-Ges. für 5 % Pfandbriefe 9 079 000, Agio-F. 448 485, R.-F. 1 000 000. Nettogewinn Dinar-Gold 458 920. Königreich Spanien. Stand der Staatsschuld am 31./12. 1902: 4 % Innere pPerpetuelle Renntnte Pes. 6 486 849 650 4% sere fente abgestempeit( / „ 1 249 088 700 o0.ſ4 d e . .ͤͤ „ 1 523 945 000 Diverse Anleihen. „. „ 1674 676 Sa. Pes. 9 261 558 026 Abrechnung pro 1903: Einnahmen Pes. 1 032 748 835, Ausgaben Pes. 1 010 270 194, Überschuss Pes. 22 478 641. Budget pro 1900: Einnahmen Pes. 865 998 815, Ausgaben Pes. 905 451 827. 1 „ „ 887 154 155, 904 623 253. ... „ 974 437 749, 05 „. 1 „ „ 958 331 3 „ 1904: „1 000 066 839, 9968 912 112 85 „ „1 010 409 756, „ 988 471 441. 4 % Span. auswärt. Rente von 1882. Pes. 1 976 000 000, davon in Umlauf 31./12. 1902: Pes. 1 249 088 700, in Stücken à Pes. 1000, 2000, 4000, 6000, 12 000, 24 000. Zs.: Vierteljährl. 2./., 1./4., 1./7., 1./10. Nach dem Ges. v. 17./5. 1898 mussten die ausländ. Besitzer der Span. 4 % auswärt. Rente in Gemässheit der Dekrete v. 20. u. 25./6. 1898 ihre Titel vor dem OÖkt.-Termin 1898 den span. Finanz-Kommissionen im Auslande vorlegen, damit sie abgestempelr und in die betr. Register eingetragen wurden. Wechselt der Besitz dieser Papiere, so muss der neue Inhaber der Finanz-Kommission davon Anzeige machen und seine Eigenschaft als Ausländer nach- weisen. Die ausländischen Besitzer der abgestempelten Stücke können den am 1. Okt. 1898 fälligen Zinsschein, sowie auch die folgenden Zinsscheine in frs., £ oder M. einkassieren, falls sie eine eidliche oder ehrenwörtliche Erklärung abgeben, dass kein spanischer Unterthan an dem Besitz der Papiere beteiligt ist. Das gleiche gilt auch von ausländischen Besitzern, die in Spanien ansässig sind. Bei den Schuldtiteln, die bei den amtlichen Bankinstituten Frankreichs, Deutschlands, Englands, Belgiens und Portugals, sowie bei näher bezeichneten Privatbanken hinterlegt sind, genügt eine Erklärung des Bankvorstandes, dass nach den Büchern der Bank und sonstigen Ausweisen kein spanischer Unterthan Anteil daran hat. Das Abschneiden der Zinsscheine geschieht durch die Finanz-Kommissionen, wobei die pbetreffenden Stücke mit vorgelegt werden müssen. Die oben erwähnten Banken sind von dieser Vorzeigung befreit, müssen aber bescheinigen, dass die Stücke sich in ihrem Depot befinden und die Eigentümer keine Spanier sind. Die Zinsen derjenigen Titel, die diese Förmlichkeiten nicht erfüllt haben, werden künftig nicht mehr in Gold, sondern nur noch in Pesetas bezahlt. Nachträglich hatte sich die Regierung bereit erklärt, die den Ausländern zur Einreichung der in ihrem Besitze befindlichen Titres der auswärtigen Schuld bewilligte Frist zu verlängern. Man kam dahin überein, dass ausländische Inhaber ihre Titres auch nach dem 10./7. 1898 abstempeln lassen konnten, wenn sie den Nachweis lieferten, dass sie bereits vor dem 10./7. 1898 Besitzer der betr. Titres gewesen sind. Die zu diesem Zwecke bei den genannten Delegationen geführten Register sind am 14./5. 1899 abgeschlossen worden; nach diesem Termin sind jedoch ausnahmsweise auch noch diejenigen Stücke zur Ab- stempelung zugelassen worden, die von den ausländischen Inhabern nachweislich vor dem 14./5. 1899 erworben worden sind. Der äusserste Termin zur Anmeldung derartiger Stücke war der 31./10. 1901. Zugleich wurde den Besitzern der 4 % auswärtigen Rente eine Konvertierung in 4 % innere Rente angeboten, wobei ihnen 10 Pesetas für jede 100 Pesetas Nennwert ver- gütet werden, jedoch nicht in bar sondern in Carpetas. Nach dem Dekret v. 31./5. 1902 können die Coup. der 4 % abgest. auswärt. Rente zu Zollzahlungen verwendet werden. Die Span. Finanzdelegationen in Paris, London und Berlin werden auf Verlangen den Inhabern Bordereaux ausstellen, aus denen der Nominalwert der Coup. ersichtlich ist. Die Bordereaux werden als Zahl. mit 5 % Diskont pro anno angenommen. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank, Men- delssohn & Co.; dieselben nehmen wöchentl. am Dienstag u. Sonnabend die mit einem doppelten Bordereau begleiteten Zinsscheine gegen Quittung an und zahlen dieselben gegen Rückgabe der Quittung 10 Tage später am Montag und Freitag aus, und zwar zum festen Umrechnungs- kurse Pes. 1.235 = M. 1. Beim Handel an der Börse wird Pes. 1 = M. 0.80 gerechnet. Kurs Ende 1882–1903: In Frankf. a. M.: 61.50, 56.50, 60/6, 53 , 66.30, 66.50, 73.10, 73, 75.70, 64.90, 62.80, 62.60, 73.70, 62, 60.60, 61, 46, 65.30, 69.20, 77.30, 87, 88.60 %. – Eingef. in Berlin 29./11. 1886 zu 66.25 %. Kurs Ende 1886–1903: In Berlin: 66.50, 66.90, –, –, –, –, 62.75, 62.50, 73.20, 62.50, 61.75, 61, 46.20, 65.10, 69.20, 77.75, 87.20, 88.60 % (kl. 92.90 %). – Ende 1889–1903: In Ham-