Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. scheine Ende 1894– 1903: In Berlin: M. 36.75, 33.80, 35.10, 34, 32.60, 28.10, 23.10, 23.25, 33.75, 34.50 per Stück. – In Frankf. a. M.: M. 37, 33.50, –, 33.50, 33.50, 28, 23, –, 33, 34.50 per Stück. – In Leipzig: M. 37, –, –, –, – per Stück. Temes-Bega-Thal-Wasserregulierungs-Gesellschaft in Temesvar. Zweck: Die Ges. ist eine unter Aufsicht der Ungar. Regierung stehende Ver- einigung der Grundbesitzer und Interessenten des Temes-Begaer Thales, deren Zweck die einheitliche Regulierung der mit dem Temes-Begaer Thale im Zusammenhange stehenden kleineren und grösseren Flüsse, Adern und Kanäle und dadurch die Sicherung des Thales gegen Überschwemmungen ist. Zu den Kosten der Regulierung haben sämtliche Interessenten auf Grund der Kostenrepartition, welche die Generalversammlung festsetzt, und die mit der Aufsicht betraute Behörde bestätigt, beizutragen. 4 % steuer- und abzugsfreie Anleihe. K 33 800 000 in Stücken à K 200, 2000, 10 000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch halbjährliche Verlosungen am 1. April und 1. Okt. per 1. Okt. resp. 1. April von 1898 ab innerhalb 50 Jahren; Verstärkung und Total- kündigung vor 1. April 1907 ausgeschlossen. Sicherheit: Zur Verzinsung und planmässigen Tilgung der Anleihe wird bis zu deren vollständiger Rückzahlung eine Annuität von K 1 573 545.12 in halbjährlichen Raten von je K 786 772.56 verwendet, zu deren Deckung das Kgl. Ungar. Staatsärar halbjährlich den Betrag von mindestens K 385 000, die Gesell- schaft aber den Rest beiträgt. Für die pünktliche Zahlung des von der Gesellschaft zu leistenden Annuitätenteiles haften ihre Mitglieder mit ihrem ganzen zur Temes-Bega-Thal- Wasserregulierungs-Gesellschaft gehörigen Besitze von 429 779 Joch mit einem Kataster- reinertrage von K 3 609 814 gleichwie für die direkten Steuern, ausserdem garantiert die ungar. Regierung die pünktliche Zahlung der Zs. und der verlosten Oblig. Den gesetzlich vorgeschriebenen R.-F. in der Höhe des von der Ges. zu leistenden Annuitätenbeitrages hat dieselbe bereits bei der Ungar. Staats-Central-Casse erlegt, und es liegt ihr die fortdauernde Erhaltung dieses Fonds auf der angegebenen Höhe ob, welcher zu gunsten der Oblig.-Besitzer als Pfand bestellt ist. Der ungar. Staat verpflichtet sich auch seinerseits, diesen R.-F. stets in jener Höhe zu erhalten, bezw. vor allen jeweiligen Annuitäts-Terminen derart zu er- gänzen, dass daraus zuzüglich der vom Ungar. Staatsärar halbj. zufliessenden Quote die pünktliche Zahlung der fälligen Coupt und verlosten Schuldverschreib. den Inhabern dieser Schuldverschreib. und Coup. unter allen Umständen gesichert ist. Überdies haftet der ungar. Staat dafür, dass dieser Fonds nur zur Einlösung der fälligen Coup. und ausgelosten Oblig. dieser Anleihe und zu keinem anderen Zwecke verwendet werden wird. Die von dem Ungar. Staatsärar übernommenen Verpflichtungen werden durch die Mitfertigung der Schuld- verschreib. seitens des ungar. Ministerialkommissars bei der Ges. ausdrücklich bestätigt. welcher zur Abgabe dieser Erklärung im Namen der Regierung durch den Ges.-Art. XXI von 1897 ermächtigt ist. Die Schuldverschreib. sind in Gemässheit des $§ 9 Ges.-Art. XXI von 1897 für kautionsfähig und zur Anlage von Pupillengeldern geeignet erklärt. Zu gunsten der Inhaber der emittierten Schuldverschreib. stellt die Ges. eine Hauptschuldverschreib. aus, mit welcher sie sich als Schuldnerin des ganzen Kapitalbetrages von K 33 800 000 und der Zs. dieser Anleihe bekennt, und welche als gemeinschaftliche Urkunde der Inhaber der Teilschuldverschreib. beim Ungar. Finanzministerum im Originale hinterlegt ist. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn & Co., Berliner Handels-Gesellschaft; Frankfurt a. M.: Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank. Zahlung der Zs. und der verlosten Oblig. zum jeweiligen Wechselkurse von kurz Wien (K 2 = fl. 1 gerechnet). Aufgelegt in Berlin u. Frankf. a. M. K 33 000 000 6./7. 1897, teils im Umtausch gegen die 5 % Anleihe von 1886, teils gegen bar zu 99.50 %. Kurs Ende 1897–1903: In Berlin: 99.50, 97.10, –, 91.40, –, –, – % – In Frankf. a. M.: 99.45, –, 93, 92, 995, 98, 98.50 % Verj. der Zs. in 6 J., der verl. Oblig. in 20 J. n. F. Ungarisches Bodenkreditinstitut (Magyar Földhitelintézet) in Budapest, Leopoldstadt, Göttergasse 7. Gegründet: Am 20. Aug. 1862 unter Teilnahme des Staates nach dem Grundsatze der Gegenseitigkeit und solidarischen Haftung aller Schuldner unter Ausschluss einer Gewinn- verteilung. Seit 1. Juli 1863 in Thätigkeit. Gen.-Vers. in den ersten 3 Monaten, Stimmrecht: 1) Jedes Mitglied, welches mit wenigstens fl. 50 000 hypothek. Darlehen verhaftet = 1 St. 2) Mitglieder, welche weniger als mit fl. 50 000 verhaftet sind, wählen einen Vertreter nach je im Bezirk hypothek. versicherten fl 400 000, jeder Vertreter = 1 St. 3) Jeder Gründer = 1 St.; Maximum inkl. in Vertretung 10 St. Gründer: Jene 209 ungarischen Grund- besitzer, die zur Vermehrung der Sicherheit des Instituts in Barem und Obligationen einen Garantiefonds von fl. 1 677 000 erlegten und die erste Organisation bewerkstelligten. Die Gründer üben ihren statutenmässigen Einfluss auf die Leitung des Instituts durch die Ver- sammlung der Gründer, durch den Überwachungsausschuss und in der Gen.-Vers. aus. Der kleinste Gründungsanteil lautet auf fl. 5000. 10 % des gezeichneten Betrages wurden bar, 90 % in 9 auf je o des gezeichneten Betrages lautenden Obligationen erlegt. Diese 9 Obli- gationen wurden jedem Gründer im Verhältnis der Zunahme des Reservefonds einzeln zurückerstattet und die Ausfolgung sämtlicher 9 Obligationen bis 1876 angeordnet. Die durch die Gründer einbezahlten ersten 10 % (fl. 167 700) verbleiben jedoch beständig im Reservefonds und werden deren 5 % Zinsen durch Einlösung der Coupons der Gründungs, obligationen ausbezahlt. Die Gründungsanteile sind ohne Bewilligung des Institutes nicht