Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. verwaltungen für jedes der hierdurch entfallenden Privilegialjahre, das ist für die Jahre 1908, 1909, 1910 für jede Aktie eine Entschädigung von K 22. – Anlässlich der Verlängerung des. Privil. wurde auch ein Übereinkommen mit der Oesterr. -ungar. Bank in betreff der Schuld des Staates von urspr. fl. 80 000 000 abgeschlossen. Nach diesem Übereinkommen zahlte die Staatsverwaltung der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder an die Bank am 31./12. 1899 auf das lt. § 4 des Übereinkommens vom 10./1. 1863 dem Staate überlassene Dar- lehen von urspr. fl. 80 000 000 den Teilbetrag von fl. 30 000 000 zurück; die Bank dagegen verpflichtete sich, sobald diese Rückzahlung erfolgt sein wird, die verbleibende Restschuld durch Abschreib. aus den Mitteln des R.-F. bis auf den Restbetrag von fl. 30 000 000 sofort herabzumindern und dieses restliche Darlehen in unveränderl. Höhe für die Dauer des ver- längerten Bank-Privil. zinsenfrei zu prolongieren. Der Gesamtbetrag der umlaufenden Bank- noten muss mind. zu durch Barvorrat oder in Barren, der Rest bankmässig bedeckt sein. Wenn der Notenumlauf den Barvorrat um mehr als K 400 000 000 übersteigt, hat die Bank vom Überschuss eine Notensteuer von jährl. 5 % an die beiden Staatsverwaltungen zu ent- richten. Am 1./9. 1901 ist der staatl. Verwechslungsdienst u. seit 1./10. 1901 auch der gesamte Golddienst der beiden Staaten der Bank übertragen worden. Die Bank ist berechtigt. Hypothekar-Darlehen in Pfandbr. bis zu K 300 000 000 zu gewähren, die Gesamtsumme der Pfandbr. darf die Hyp.-Forder. nicht übersteigen. Kapital: K 210 000 000 in 150 000 Aktien auf Namen à K 1400. Das A.-K. bestand 1820 nach Einstellung der Subskription aus fl. 30 372 600 C.-M. in 50 621 Aktien mit einer Einzahl. von fl. 1000 Wiener Währung u. fl. 100 C.-M. in Silber gerechnet als fl. 600 C.-M.: 1853 wurde dasselbe durch die II. Em. um fl. 39 503 200 C.-M. in 49 379 Aktien mit fl. 800 Ein- zahlung in Banknoten und 1855 durch die III. Em. um fl. 35 000 000 C.-M. in 50 000 Aktien mit fl. 700 Einzahlung in Silber auf zus. fl. 104 875 800 C.-M. = fl. 110 119 590 ö. W. erhöht. Jeder Aktionär hatte gleieken Anteil am Gesamtvermögen. I= Ergänzung des Einzahlungs- betrages einer Aktie auf fl. 735 5. W. wurden 1863 dem A.-K. fl. 130 410 aus der Gewinn- reserve überwiesen und erreichte damit die statutenmässige Höhe von fl. 110 250 0000 inn 150 000 Aktien à fl. 735 6. W. Gemäss Gesetz v. 13./11. 1868 auf fl. 90 000 000 herabgesetzt auf K 210 000 000 erhöht und zwar in der Weise, dass ein Betrag von K 30 000 000 vom R.-F. ab- u. dem A.-K. zugeschrieben wurde, wonach heute 13 Aktie mit K 1400 eingez. ist. Pfandbriefe der Oesterr. zungar. Bank: Gesamtumlauf d er 4 % Ende 1903: K 290 220 600. wovon K 13 794 800 40½ jähr. und K 233 068 600 50jähr. in Stücken zu fl. 100, 1000 u. 5000 5. W. Noten und K 43 357 200 50 jähr. in Stücken zu K 200, 2000 u. 10 000. Die 4 % Pfandbr. wit 40½ jähr. Tilg.-Frist wurden in Berlin mit einem Teilbetrage von fl. 3 0000 000 am 6. 11.1886 von der Berl. Handels-Ges. zum Kurse von fl. 81.25 für je fl. 1000 nom. aufgelegt. Zs.: 1. 4., 1./10. Handels-Ges., eigene Kassen in Österr. Ung arn. Beim Handel an der Berliner Börse werden seit 1./7. 1893 fl. 100. = = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200 gerechnet. Kurs Ende 1890–1903; 89, 37. 84.80, —– 95, 96.10, –, –, –, –, 99, 101, 101, 101.30 %. Notiert in „ Coup.-Verj.: Nach Pfandbr. haften vorzugsweise die Hyp.-Forder. u. ausserdem das bewegl. u. unbewegl. Vermögen der Bank. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät, im Febr, Stimmrecht: Je 20 Aktien = 1 St., jedoch hat jedes Mitgl. nur 1 St. Gewinn-Verteilung: Von dem Reingewinn zunächet 4 % Div., von dem verbleib, Cewinn v„an 2= Pens.-F., von dem Reste ist, solange die Gesamt-Div, 6 % nicht der für die Aktionäre entfallenden Div. Zzuzurechnen. die andere ―――― waltu Von dem wWweiter eri ³ 2― er 1241. d―― G=- an d verwaltungen. Gentigen die Jahraserir i 4 * 4 2 2 ―― = 7 2 –— — = — –― 78. — * Cer ― * *11 ―== ― 2 ― – ― ― LIIIZ 2 = „. — ――― 6 9%=. durch bare Rückzahlung von fl. 135 5. W. auf jede Aktie; durch das Gesetz V. 21/9 18398 Tilg.: Durch Verl. im Juni und Dez. per 1./10. bezw. 1./4. zu pari. Zahlst.: 3erlin: Berliner, 3 Jahren, verl. Stücke nach; 30 J. S88 Herheit: Für die pünktl. Verzins. u. Bezahl. des Kapitals der