Ausländische Eisenbahnen. nehmen s. Z. an der Ausschüttung des Restes gleichmässig teil. Den Inhabern der noch nicht eingelösten, zum 1./10. 1898 verl. Oblig. wird die gleiche Abfindung angeboten wie den Mitgl. der Schutzvereinig. und ebenso den Inhabern von Oblig., welche wegen der an ihren Stücken fehlenden Coup. nicht Mitgl. der Vereinigung werden konnten, letzteren unter Abzug des Wertes der fehlenden Coup. Wird diese Abfindung nicht binnen einer vom Vorst. noch festzusetzenden Frist erhoben, so erhalten die Obligationäre die von ihnen ein- gereichten Stücke zurück und es bleibt alsdann ihnen überlassen, ihr Anrecht auf den bei der Versteigerung der Bahnlinien erzielten Versteigerungserlös geltend zu machen. Nach Auszahlung der Teilabfindung verbleibt noch zur Verf. der Schutzvereinig. in Rio de Janeiro noch nicht verkaufte bezw. verkaufte und noch nicht abgerechnete 5 % Minas Apolices Milr. 301 000, noch nicht fällige Anweisungen Milr. 73 189,637 u. von der Federal-Reg. zu empfangender Restkaufpreis Milr. 225 000, aus denen das Depot für die der Schutzvereinig. noch nicht beigetretenen Obligationären bestellt werden muss u. etwaige an die Schutz- vereinig. noch herantretende Ansprüche zu decken sein werden. Ein etwaiger Überschuss wird später sodann an die Besitzer der Certifikate als Restquote verteilt werden. Die Oblig. wurden in Deutschland u. Holland am 27./8. 1889 zu 98 % aufgelegt. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Hamburg: Nordd. Bank. Kurs Ende 1889–1903: In Berlin: –, 89.50, 78, 78, 63.80, 78, 84, 83, 69.50, 64.90, 45.30, 48.10, 31.10, –, 49.10 %. – In Frankf. a. M.: 90.20, 90, 77.50, 77.50, 63, 78, 84, 83.60, 69.45, 61, 46, 48, 31, 39.10, 49 %. – In Hamburg: —, 90, 78, 77, 61, 77.50, 90.20, 93.50, 68.65, 64.75, 44.25, 47, –. –, 49 %. Kurs der Certifikate Ende 1899–1903: In Berlin: 45.50, 48.10, 30.10, 39.50, 49.60 %. – In Frankf. a. M.: 46, 48, 31, 39.10, 49 %. – In Hamburg: 44.25, 47, 29.50, 38, 49 %. – In Berlin seit 5./10. 1898 franko Zs. mit Coup. per 1./10. 1898, in Frankf. a. M. seit 1./1. 1899 franko Zs., in Hamburg seit 12./10. 1898 franko Zs. Dänische EKisenbahn. Ostseeländische Eisenbahn in Kopenhagen. Gegründet: Auf Grund der Konc. v. 24./5. 1875. Zweck: Herstellung u. Betrieb einer Eisenbahn auf der dänischen Insel Seeland, welche die Städte Kjoge mit Faxe und Radvig verbindet. Kückkaufsrecht des Staates: Vom 1./7. 1904 hat die dänische Reg. das Recht, die Bahn mit allem Zubehör zu übernehmen. Kapital: Kr. 1 600 000 in Aktien, davon sind Kr. 1 000 000 mit 4 % Zs. vom Staate garant., in Stücken à Kr. 400, 800, 2000. Zs. f. die garant. Aktien: 1./1., 1./7. Zahlst.: Hamburg: Nordd. Bank in Hamburg. 5 4 % Obligationen: Kr. 2 098 800 i. Stück. à Kr. 400, 800, 2000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Rückkauf oder Verl., bisher noch nicht stattgefunden, bei der event. Verstaatl. tritt mit 6 monat. Frist Kündig. ein. Zahlst.: Hamburg: Nordd. Bank. Kurs Ende 1890–1903: 100, 98, 99.75, 100, 103, 102, 101, 101.50, 100.50, 98.50, 95, 98, 100.75, 100 %. Notiert in Hamburg. Geschäftsjahr: Kalenderj. Dividenden 1890–1903: 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4 %. Kurs Ende 1890–1903: 100.25, 97, 97, 100, 101, 101, 101, –, 101, 97, 93.50, 98.50, 98, 98.50 %. Notiert in Hamburg. 3 Gewinn u. Verlust 1903: Betriebseinnahmen 245 094, Betriebsausgaben 172 323, Überschuss 72 771, hiervon ab Ausgaben f. Materialbeschaffung etc. 10 563, R.-F. 3639, Tant. 2935, Oblig.- Zs. sowie 4 % Div. auf Kr. 1 000 000 Aktien 123 952, ergiebt Defizit Kr. 68 318, der durch Staats zuschuss gedeckt wird. Holländische Kisenbahnen. Amsterdam-Rotterdamer Eisenbahn (Hollandsche Iizeren Spoorweg-Maatschappij), Amsterdam. Gegründet: Am 8./8. 1837. Neues Statut vom 22./11. 1890. Zweck: Bau und Betrieb von Eisenbahnen und Trambahnen, sowie Betrieb anderer Eisen- bahnen und Trambahnen. Die Ges. erwarb im Jahre 1899 die König Willem III. Eisenbahn, welche sie schon seit Jahren gepachtet hatte; ausserdem übernahm sie durch Vertrag vom I1. Sept./15. Nov. 1899 den Betrieb der Ahaus-Enscheder Eisenbahn-Ges. auf die Dauer der Koncession dieser Ges. Nach dem Vertrage hat die Betriebsunter- nehmerin an die Eigentümerin zu zahlen 4 % auf die Aktien A im Betrage von M. 1 000 000 und 3 % auf die Aktien B im Betrage von M. 500 000. Falls in irgend einem Jahre die Betriebseinnahmen die Betriebskosten und den für die 4 %ige Verzinsung der Aktien A nötigen Betrag nicht erreichen sollten, so bleibt das Defizit zu Lasten den Betriebsübernehmerin und findet eine spätere Verrechnung desselben nicht statt; dagegen ist die Zahlung des für die 3 %ige Verzinsung der Aktien B nötigen Betrages als ein zinsenloses Darlehen zu betrachten, wofür die Eigentümerin von der Pächterin belastet wird, falls und insofern jene Zahlung in irgend einem Jahre durch die Betriebseinnahme nach vorherigem Abzug von a) 25 000 hfl. für die Betriebskosten, b) 36 Cents pro Zug- kilometer, welcher im regulären Dienst mehr zurückgelegt sein wird, als von 5 Personel-