Italienische Eisenbahnen. u. die G.-V. v. 19./5. 1904 stimmte der Verlänger. der Meldefrist der Reg. für den event. Rück- kauf für die Meridionallinien v. 30./6. auf 31./12. 1904 zu. Falls ein neuer Betriebsvertrag für das Adriat. Netz nicht zu stande kommen sollte, so wird die Ges. nur noch die ihr koncess. Meridionallinien betreiben. Riickkaufsrecht: Nach der Konc. v. 25./8. 1862 hat die Reg. das Recht, die koncess. Eisenbahnlinien gegen eine jährl. Rente für die ganze Dauer der Konc. zurückzukaufen. Als Basis dieser Rente wird die mittlere Reineinnahme der 5 besten unter den letzten 7 Jahren genommen, welche jedoch nicht kleiner sein darf als die Nettoeinnahme des letzten Jahres. Dieses Rückkaufsrecht ist bestehen geblieben. aber die Nettoeinnahme wird bestimmt werden. indem von der Bruttoeinnahme von 1884 68 % als Betriebsspesen abgezogen werden. Bei einer Auflös. des Vertrages kann das Rückkaufsrecht des Staates erst 7 Tahre später ausgeübt werden. Bahnstrecken: Ende 1903 betrug die Länge des Hauptnetzes 4309,259 km, die Länge des Ergänzungsnetzes 1511.264 km, beide Netze also zus. 5820,523 km. Kapital: Lire 240 000 000 in Aktien à Lire 500, 2500, 5000, davon sind Lire 30 000 000. welche von der Ges. selbst aus nicht verteilten Div. und nicht zurückgestellten Reserven beglichen wurden. nicht zur Ausgabe gelangt, sondern im Portefeuille der Ges. geblieben, es sind daher in Umlauf Lire 210 000 000. Zum A.-K. treten noch Lire 20 000 000 Kapital, welche der Ges. vom Staate in geleisteten Arbeiten u. Domänengütern überlassen wurden. Zs.: Halbjährl. Coup. à 5 % am 1./1., 1./7.; am 1./7. erfolgt die Zahlung der Super-Div. Tilg.: Die Amort. des A.-K. erfolgt mittels jährl. im Dez. stattfindender Ausl. und im Jan. darauf stattfindender Einlösung zum Nennwerte mit der Massgabe, dass das gesamte A.-K. 2 Jahre vor Ablauf der Konc.-Dauer amortisiert ist. Die Inhaber der zur Einlösung ge- langenden Aktien erhalten dafür Genussscheine. welche für die Dauer der Konc. zum Bezuge der Div. über 5 % berechtigen. Verlost Ende 1903: 15 090 Stück. sowie 2440 Stück von den nicht begebenen 60 000 Stück, letztere werden aus einem besonderen Fonds getilgt. Obligationen: 2.4 % (früher 3 %) Oblig. in Serien A–11 eingeteilt. Begeben bis Ende 1903: Eire 915 480 000, davon noch unverl. in Umlauf Ende 1903) L. 840 150 000 in Stücken à Lire 500, 2500, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. am 15./5. per 1./10. bis zum 1./1. 1967. Zahlst.: Berlin: Meyer Cohn; Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank: Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; ferner in Brüssel, London, Amsterdam, Basel, Genf, Zürich, Wien u. an verschied. ital. Plätzen. Zahlung der Coup. unter Vorlegung der Stücke und unter Abzug verschied. Steuern in Gold. Zahlung der verl. Oblig. mit frs. 500 zum Kurse von kurz Paris. Die Öblig. der Serien F. G, H haben in ihrem Text folg. Erklärung: Bezügl. der Regierungs- garantie bestimmt Art. 27 der Konvention v. 28./11. 1864: Der Staat garantiert direkt, und bis zur Summe von Lire 15 000 pro km die Zs. und jährl. Amort.-Quote der ausgegebenen u. auszugebenden Oblig., bis der Betrag die genannte Summe erreicht. Wenn der genannte Betrag unter Lire 15 000 bleibt. wird obengesagte Garantie auf die der Ges. jährl. schuldige Subyvention beschränkt. – Kurs Ende 1890–1903: In Berlin: 60.30, 59.40, 58.70, 53.50, 55.40, 54.70, 57.70, 58.30, 62, 59.50, 59.60, 64.40, 67.60, 71 %. – In Frankf. a. M.: 60.60, 59.20, 58.70, 52.70, 55.60, 54.80. 57.65. 58.25, 62, 59.85, 59.80, 64.20, 67.90, 70.60 %. Usance: Seit 1./1. 1899 werden an den deutschen Börsen 2.4 % anstatt 3 % Stück-Zs. berechnet. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Gewöhnlich im Mai. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St., Maximum 10 St. Gewinn-Verteilung: Die jährl. direkten u. indirekten Roheinnahmen des aus den am 1./1. 1884 im Betriebe gewesenen Linien zus. gesetzten Hauptnetzes werden bis zu dem Betrage von Lire 100 000 000, der das anfängliche Einkommen bildet, folgenderweise verteilt: 10 % für den R.-F. u. das Entgelt für den Gebrauch des rollenden u. Betriebsmaterials, 62½ % an die Betriebs-Ges. als Entgelt für ihre Betriebskosten, 27½ % an den Staat. Aus obigen 10 % werden der Ges. als Entgelt für die Verwendung des rollenden u. Betriebsmaterials Lire 6 600 000 für jedes Jahr bezahlt; der Rest wird für Schäden durch force majeure, für Instandhaltung u. Verbesserung des Materials in dazu bestimmte R.-F., sowie für die Kasse zur Vermehrung des Vermögensstockes verwendet. Steigen die Einnahmen bis zu weiteren Lire 50 000 000, 80 empfangen die Fonds 16 %, die Ges. 56 %. der Staat 28 %. steigen sie darüber hinaus, so erhalten die Fonds 16 %. die Ges. 50 %. der Staat 28 % u. 6 %% dienen zur Herabsetzung der Tarife. Die Ges. bezicht auch 50 % der Roheinnahme des zweiten Netzes u. Lire 3000 jährl. Staatszuschuss für jeden km der Linien des zweiten Netzes: 10 % dieser Roheinnahme gehen an die Res. u. 40 % bezieht der Staat. Wofern der Nutzen der Ges., es möge derselbe aus der Subvention, dem Betriebe oder aus dem Baue herrühren. für Zs, u. Div. zus. 7½ % übersteigt (ohne Abzug der Einkommensteuer auf das A.-K.) u. zur Ver- teilung zugelassen wird, fällt die Hälfte dieses Überschusses dem Staate zu. Einnahmen 1903: Hauptnetz: Personen 50 140 217, Gepäck 2 484 341, Güter 84 360 647, Verschiedenes 485 965. Sa. Lire 137 471 170. Ergänzungsnetz: Personen 3 857 796, Gepäck u. Güter 7 214 734, Verschiedenes 47 922. Sa. Lire 11 120452. Betriebsergebnis für die Gesellschaft: 62½ % der Bruttoeinnahme des Hauptnetzes 82 207 290, 50 % des Ergänzungsnetzes 5 560 226, Staatszuschuss Lire 3000 pro km 6 139 346, Verschiedenes 670 395, Rückvergüt. 2 582 955, zus. Lire 97 160 212 abzügl. ordentl. u. ausser- erdentl. Betriebsausgaben 96 836 256, Überschuss 323 955, Subventionen für den Bau der Linien 32 061 645, do. für den Bau neuer Linien (9 053 689 u. 162 838 Mezzanacorti) 9 216 527, Entschädig. für Abnutzung des rollenden Materials 6 660 000, Beitrag der Regier. zum Mehr- aufwand für Löhne des Personals 1 217 408, total Lire 49 479 537, abzügl. Zs. u. Amort.-Quote