Luxemburgische Eisenbahnen. Wilhelm Luxemburg Eisenbahn, Luxemburg. (Société Royale Grand-Ducale des chemins de fer Guillaume-Luxemb.) Gegründet: 2./3. 1857, letzte Statutänd. 23./10. 1883. Zweck: Bau u. Betrieb von Eisen- bahnen. Das Bahnnetz der Wilhelm-Luxemburg-Ges. hat eine Gesamtlänge von 260,80 km. Hiervon werden betrieben: 1) die älteren im Grossherzogtum Luxemburg beleg. Linien mit einer Länge von 170 km von der Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen lt. Staatsvertrag v. 11./6. 1872, abgeändert durch Staatsvertrag v. 14./4. 1903, zwischen dem Deutschen Reiche u. Luxemburg; 2) die in Belgien beleg. Strecke (Luxemburg. Grenze bei Gouvy bis Spa) mit einer Länge von 55 km von der Verwalt. der Belg. Staatseisenb. lt. Staatsvertr. v. 11./6. 1872, zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien. Ferner werden betrieben: 3) die i. J. 1880 u. 1881 eröffn. Zweigbahn Esch-Redingen mit einer Länge von 13 km, von der Kaiserl. Gen.-Dir. d. Eisenb. in Elsass-Lothr. It. Vertr. v. 15./19./9. 1899, abgeänd. durch Vertr. v. 14./4. 1903; 4) die im Jahre 1883 u. 1884 eröffn. u. in Luxemburg beleg. Strecken im Düdelinger u. Rüme- linger Thale mit einer Länge von 12,66 km von der Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenb. in Elsass- Lothr. It. Vertrag v. 22./ 24./10. 1882, abgeänd. durch Vertrag v. 14./4. 1903; 5) die am 1./7. 1888 eröffnete und in Luxemburg beleg. Strecke Ulflingen-Preuss. Grenze mit einer Länge von 6,33 km ist an die Königl. Eisenbahn-Dir. Cöln (linksrh.) It. Vertrag v. 24./2. 1887 verpachtet. Die jährl. Pachtsumme beträgt 4½ % der Anlagekosten, welche M. 1 952 000 nicht übersteigen sollen; die Pacht läuft bis zum 31./12. 1959. Den Betrieb führt die Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen für Rechn. der Pächterin gegen Erstattung der Selbstkosten. Die ausserord. G.-V. v. 30./5. 1901 lehnte die neue Konvention zwischen der Ges. und der Gen.-Dir. der Reichseisenb. in Elsass-Lothr. ab, welche für die Zeit vom 1./1. 1913 bis zum Ablauf der Konc. am 31./12. 1959 Geltung haben sollte, und beauftragte den V.-R., von neuem mit der Gen.-Dir. der Reichseisenb. in Elsass-Lothr. wegen der Konvention zu unterhandeln. Am 16./7. 1902 wurde zwischen der Kaiserl. Gen.-Dir. der Reichseisenbahnen und dem V.-R. der Ges. eine provisorische Übereinkunft abgeschlossen, welche den Pachtvertrag 1) der im Grossherzogtum Luxemburg belegenen älteren Linien der Wilhelm Luxemburg Eisenbahn- Ges. sowie der Anschlussbahnen im Dudelinger u. Rumelinger Thal, ausschliessl. der Linie am Ulflinger nach der preuss. Grenze und 2) der Eisenbahn von Esch nach Deutsch-Oth und Redingen bis zum Erlöschen der Konc., d. h. bis zum Ablauf des Jahres 1959 verlängert; dieser Vertrag wurde sodann in der ausserordentl. G.-V. v. 20./8. 1902 von den Aktionären der Ges. einstimmig angenommen. Die Gültigkeit des neuen Vertrages war dadurch bedingt, dass bis zum 1./7. 1903 zwischen dem Deutschen Reiche und dem Grossherzogtum Luxemburg ein Staatsvertrag zu stande kam, kraft dessen die Luxemburg. Regierung darin einwilligte, dass der Betrieb der auf ihrem Gebiete belegenen Linien von der Kaiserl. Gen.-Dir. bis zum 31./12. 1959 geführt werde. Dieser Staatsvertrag wurde am 11./11. 1902 abgeschlossen, am 14./4. 1903 in Berlin ratifiziert und im Deutschen Reichs-Gesetzblatt am 20./4. 1903 veröffentlicht. Nach dem neuen Vertrage, welcher ab 1./1. 1903 gültig ist, beträgt die von der Kaiserl. Gen.- Dir. zu zahlende Annuität frs. 3 866 400. Die Rechtsverhältnisse der in Belgien gelegenen Linien der Ges. werden durch den Vertrag nicht berührt; die Kaiserl. Gen.-Dir. gewährleistet, solange der Belg. Staat von dem ihm zustehenden Rückkaufsrecht keinen Gebrauch macht, bis zum Ablauf des Jahres 1912 der Ges. ein Pachterträgnis von jährl. frs. 219 600. Ausserdem hat die Gen.-Dir. für die ordnungsmässige Unterhaltung sowie für die Aus- führung aller Ergänzungs- und Erweiterungs-Anlagen zu sorgen; ferner übernehmen die Reichseisenbahnen die Rückzahlung einer Subvention von frs. 8 000 000 an den luxem- burgischen Staat, welche dieser der Wilhelm-Luxemburg-Ges. zum Bau ihrer Bahn vor- gestreckt hat. Die Rückzahlung wird, beginnend mit dem 1./7. 1903, in 16, jedesmal am 1./7. zu entrichtenden Jahresraten von je M. 400 000 bis zum Ablaufe des Jahres 1918 erfolgen. Vom 1./1. 1919 ab wird deutscherseits der Luxemburg. Reg. an Stelle einer Beteiligung an den Erträgnissen der auf luxemburg. Gebiete belegenen Eisenbahnstrecken alljährlich bis zum Ablaufe des Jahres 1959 ein Betrag von M. 200 000 gewährt werden, der am 31./12. jeden Jahres fällig und zahlbar sein soll. Während der Dauer des Vertrages kann die Wilhelm-Luxemburg-Ges. ohne ausdrückliche Genehmigung der Kaiserl. Gen.-Dir. keine neuen Eisenbahnkoncessionen im Grossherzogtum Luxemburg erwerben. Beim Ablaufe des Vertrages am 31./12. 1959 gehen die angepachteten Linien in den Besitz des Grossherzogtums über. – Die Einnahmen, welche der Ges. durch die Pachtverträge gewährleistet werden, sind folg.: Luxemburg. Nectz * 7N1. A 19 Linie von Trois- abzel. Zahlungen Esch-Redange u. Belgische n die Garanten Gesamte Jahr bndelsne ünme. Linien der I 16 Esch- Annuität ange „ 3 Redange 1903–1916 frs. 3 866 400 frs. 219 600 frs. 104 312 frs. 43 454 frs. 4 146 858 191 „3 866 400 „219 600 „ 104 312 „ 10 863 „ 4 179 449 1918–1956 „3 866 400 „219 600 „ 104 312 „ „ 4 190 312 1957 „3866 400 „ 30 000 „ 104 312 „ „ 4 000 712 1958–1959 „3 866 400 „ „ 104 312 „ —– „ 3 970 712 MRapital: frs. 25 000 000 in Aktien à frs. 500, davon sind getilgt bis Ende 1903: frs. 1 360 500; ferner frs. 39 700 privil. Aktien à frs. 100, welche 10 % Zs. tragen und mit frs. 150 zurück- gezahlt werden, davon sind getilgt bis Ende 1903; frs. 4400. XXIII*