Ausländische Eisenbahnen. Lokalbahnen machen werde, unter der Voraussetzung, dass diese Bahnen geeignet erscheinen, dem gesellschaftlichen Hauptnetze einen Verkehrszuwachs zuzuwenden. Die Südbahn hat für den Fall des Ausbaues der Aspangbahn den Abschluss eines Frachtenkartells zugesagt. Ferner hat sie sich verpflichtet, den bestehenden Péage- vertrag auf der Strecke Solenau-Wiener-Neustadt zu lösen, sodass die Aspangbahn auch auf dieser Teilstrecke ein von der Südbahn unabhängiges Geleise bauen kann. Überdies verpflichtete sich die Südbahn, den bestehenden Betriebsvertrag bezüglich der Linie Cilli-Wöllan zu lösen, wenn die beiden im Bau befindlichen Bahnen Unz- markt Wolfsberg und Unterdrauburg-Wöllan vollendet sein werden. Dieses Überein- kommen mit der Regierung wurde in der G.-V. vom 26./5. 1898 genehmigt. Die G.-V. vom 30./5. 1901 nahm die in dem Erlass des österr. Finanzministeriums vom 5./3. 1901 Z. 9507 festgesetzten Bedingungen in Ansehung der Abstattung der die Betriebsjahre 1900 bis einschl. 1904 betreffenden Abschlagszahlungen auf den Kauf- schillingsrest für die Linie Wien-Triest und der dadurch bedingten Abänderung der bezüglichen Bestimmungen des in der G.-V. v. 26./5. 1898 genehmigten Übereinkommens v. 9./5. 1898 an. Nach dem Erlass wird es der Südbahn-Ges. seitens der österr. Regie- rung gestattet, die für die Betriebsjahre 1900–1904 entfallenden Raten à conto Kapital zu verrechnen und zwar unter nachstehenden Bedingungen: 1) Die Bezahlung dieser 5 Raten hat in der Weise stattzufinden, dass dieselben am Fälligkeitstage der 1. Rate, das ist 30 Tage nach Feststellung der Bilanz des Jahres 1900 seitens der G.-V. der Ges.-Aktionäre auf einmal, und zwar nach Massgabe ihrer voraus- sichtlichen Höhe mit dem auf diesen Tag bezogenen Gegenwartswert an die k. k. Staats- verwaltung abgeführt werden. Indem von der Abschlagszahlung für das Jahr 1899 per fl. 1 259 478 kr. 17 ausgegangen und für die künftigen Raten eine der voraussichtlichen Einnahmesteigerung entsprechende Erhöhung angenommen wird, wird als Gesamtsumme der obbezeichneten 5 Raten der Betrag von K 16 500 000 und als Gegenwartswert dieser 5 Raten, bezogen auf den Fälligkeitstag der 1. Rate, unter Zugrundelegung eines 4 % Zinsfusses, der Betrag von K 15 224 000 bestimmt. Mit dem Erlag dieser Summe von K 15 224 000 wird sich sohin die Restschuld der Südbahn-Ges. auf den Kaufschilling für die Linie Wien-Triest sofort auf den Betrag von K 22 545 687 h 36 und überdies nach Massgabe der sub 2 vorgesehenen Abrechnung und unter Berücksichtigung der Zinsen für die noch nicht fälligen Kaufschillingsraten noch um jenen Betrag reduzieren, der sich aus der Differenz zwischen der Summe der auf die einzelnen Jahre entfallenden thatsächlichen Abschlagszahlungen und der Erlagssumme ergeben wird. 2) Die auf die einzelnen Betriebsjahre 1900–1904 nach den thatsächlichen Betriebsergebnissen ent- fallenden Abschlagszahlungen sind nach wie vor alljährlich zu ermitteln und in Evidenz zu halten. Sollte sich mit Ablauf des 5. Betriebsjahres, das ist in dem Zeitpunkte der Feststellung der Bilanz für das Jahr 1904 ergeben: a) dass die Summe der einzelnen, nach dem thatsächlichen Erfolge ermittelten Abschlagsraten, bezogen auf den faktischen Zahlungstag, unter Zugrundelegung eines 4 % Zinsfusses mehr betragen würde, als die von der Ges. geleistete Zahlung von K 15 224 000, so ist der Differenzbetrag (vom Erlagstag obiger K 15 224 000 an) mit 4 % jährlich aufgezinst von der Ges. als Nachtragszahlung zum Fälligkeitstermine der 5. Rate abzustatten; b) falls aber die derart berechnete Summe geringer sein sollte als der von der Ges. erlegte Betrag, so ist die Differenz ebenfalls vom obigen Tage an mit 4 % jährlich bis zum Tage der Ausgleichung auf- gezinst, auf Abschlag der künftigen Abstattungsraten zu verrechnen. 3) Da die Ertrags- rechnung der k. k. priv. Südbahn-Ges. für das Jahr 1900 durch die in Aussicht genommene Transaktion nicht belastet, und auch jene des Jahres 1901 aus demselben Titel nur in geringerem Masse in Anspruch genommen wird, hat die Ges. aus den Betriebsergebnissen des Jahres 1900 einen Betrag, welcher der Annuität des für die gegenständige Kauf- schillingszahlung erforderlichen Anleihebetrages entspricht, und aus jenen des Jahres 1901 die Hälfte dieses Annuitätsbetrages zurückzulegen und darf diese reservierten Beträge nur mit Zustimmung der Regierung verwenden. Für die Verrechnung, bezw. Bedeckung der auf Grund der Betriebsergebnisse des Jahres 1905 und der folgenden Jahre zu Reo leistenden Zahlungen treten die Bestimmungen des Übereinkommens vom 9./5. 1898 wieder in Kraft; diese Abschlagszahlungen werden somit wieder die Betriebsrechnungen belasten, sofern nicht Vereinbarungen getroffen werden sollten, wonach dieselben à conto Kapital verrechnet, event. durch Eskomptierung beglichen werden können. Von der im Jahre 1900 begebenen 4 % Investitionsanleihe wurden K 15 224 000 zur kapitalsmässigen Rückzahlung der für die Betriebsjahre 1900–1904 entfallenden Raten der Abschlagszahlungen auf den Kaufschillingsrest verwendet. rganisation: Das Geschäftsjahr 1901 ergab ein Defizit von K 3 366 144; der Geschäfts- bericht bemerkt hierzu, dass die Einnahmen, welche durch eine längere Reihe von Jahren stetig eine steigende Tendenz aufgewiesen haben, infolge der allg wirtschaftl. Depression im Jahre 1901 gesunken sind. Andererseits haben sich die Ausgaben nicht nur nicht dementsprechend vermindert, sondern sind ganz erheblich gestiegen. Die Ursachen dieser grösseren Belastung liegen in den notwendig gewordenen Investitionen, in den immer schwerer werdenden Opfern, die bezügl. der Vermehrung des Personals gebracht werden müssen, in der Steigerung der Material-, insbes. der Kohlenpreise, endlich in den übermässigen Steuern und sonst. Leistungen für öffentl. Zwecke. Diese