416 Ausländische Eisenbahnen. Nachträgen v. 7./10, 1869, 24./7. 1870, 12./6. 1885, 11./6. 1891, 27./5. 1894, 13./12. 1894, 12./5. 1896, 31./1. 1898. 8./5. 1898, 16./6. 1898, 15./5. 1899, 11./6. 1900, 30./3. 1901 u. 25./5. 1903. Koncessionsdauer: Bis 31./12. 1945. Bahngebiet: Moskau-Rjäsan 185 Werst, Egoriewsk-Woskresensk 22 Werst, Zarafisk-Loucho- witzi 25 Werst, Rjäsan-Kasan 788 Werst, OÖziory-Goloutwin 37 Werst, Perowo-Simonowo 9 Werst, Pensa-Rousaewka 132 Werst, Sysran-Rousaewka 295 Werst, Inza-Simbirsk 155 Werst, Timiyasewo-Nischny 284 Werst, Kustarewka-Sametschino 96 Werst. Durch den Statuten- nachtrag v. 25./5. 1903 ist die Ges. ermächtigt, eine neue Normalspurbahn von Ljuberzy (19 Werst südlich von Moskau) über Murom nach Arsamas u. weiter über Sergatsch bis Schiebrany (Station der Linie Rjäsan-Kasan) sowie eine Brücke über die Wolga oder einen Tunnel bei Swijashsa zu bauen. Von diesen koncessionierten Bauten ist die Linie Ljuberzy- Arsamas innerh. 4 Jahren, die Brücke über die Wolga innerh. 5 Jahren, vom Tage der Be- stätigung des Statutennachtrages (25./5. 1903) an, auszuführen. (Angesichts der Kriegslage wurde der Bau der Linien Ljuberzy-Arsamas und der Wolgabrücke im Jahre 1904 auf- geschoben.) Nach Fertigstellung der Linie Ljuberzy-Arsamas, aber nicht vor 1./1. 1908, kann die Reg. zu jeder Zeit auch die Bauausführung der Strecke Arsamas-Schiebrany verlangen, welche sodann innerh. 3 Jahren zu bewerkstelligen ist. Ausserdem erwirbt die Ges. die Zufuhrbahn Orechowo-Iljinski-Pogost. Diese Bahn geht auf Grund des Besitzstandes v. 1./1. 1902 an die Moskau-Kasan-Eisenbahn-Ges. über und bildet einen integrierenden Bestandteil des Gesamtunternehmens, auf den alle Bestimmungen des Statuts Anwendung finden. In Anbetracht der grossen Kosten, welche der Bau der Wolgabrücke oder des Tunnels ver- ursacht, erhält die Ges. hierfür seitens der Reg. eine bedingte Subsidie u. zwar so lange; als das Netz der Ges. bei Kasan aufhört; wird jedoch späterhin das Netz nach Osten bis zum Anschluss an die sibirische Magistralbahn verlängert, so fällt die Subsidie fort. Diese Subsidie entspricht dem vollen Dienst für die auf diesen Bau entfallenden Oblig., doch sind darauf jährl. aus dem Reingewinn gewisse Rückzahl. zu leisten. Reicht der Reingewinn hierzu nicht aus, so wird der Entgang der Ges. aber nicht als Schuld angerechnet. Rückkaufsrecht des Staates. Der Staat ist berechtigt, vom 1. Jan. 1905 ab die Bahn unter folg. Bedingungen zu erwerben, als Basis wird die mittlere Reineinnahme der 5 besten unter den letzten 7 Jahren genommen, die nicht niedriger sein darf einerseits als der Ertrag des letzten Jahres, andererseits als die von der Reg. gar. Summe für den Dienst der Aktien und Oblig. Nach Abzug von event. Verpflicht. der Ges. an den Staat und der Summe für Verzinsung und Tilg. der Oblig. wird die alsdann verbleib. Summe jährl. von der Reg. der Ges. bis zum 31./12. 1945 ausgezahlt. Falls der Rückkauf vor dem 1./1. 1915 erfolgt, wird die Rente aus den Erträgen der Jahre 1884–90 berechnet. Kapital: Rbl. 10 000 000 in Aktien à Rbl. 100, davon noch ungetilgt Ende 1901: Rbl. 9 804 500. Eine Auslos. von Aktien findet nicht mehr statt, dafür werden jährl. ausser 4 % auf die getilgten 1955 Stück Aktien noch Rbl. 200 407 in ein Amort.-Kto gelegt, welches nach Ablauf der Konc. an die Aktionäre verteilt wird. Staatsgarantie: Nach Einstellung der jährl. Amort. der Aktien ist auf das übrige nicht amortisierte A.-K. von Rbl. 9 804 500 eine jährl. Garantie von Rbl. 398 119 von der russ. Regierung festgesetzt worden, was einen Betrag von Rbl. 4.06 pro Aktie ausmacht. 4 % Mosco-Rjäsan-Obligationen von 1885. M. 32 300 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1. Febr., 1. Aug. Tilg.: Durch Verl. am 1. Nov. per I1. Febr. des folg. Jahres von 1885 ab innerhalb 60 Jahren, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlst.: Berlin: u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahlung der Coup. und der verlosten Oblig. ohne jeden Abzug in Berlin in Mark. Die Anleihe hat die unbedingte Garantie des Staates. Aufgelegt in Berlin 3.–5. Sept. 1885 zu 88 %. Kurs in Berlin Ende 1890–1903: 94, 88.70, 92, 95.50, 101.50, 101.70, 102, 101.60, 101.10, 98.60, – 99.20, 101.10, 97.50 % Ver, der Zinsscheine 5 J., der verl. Stücke 10 J. (F.) 4 % Moskau-Kasan-Prioritäts-Anleihe von 1901. M. 35 880 000 = Rbl. 16 608 852 = hfl. 21 169 200 = £ 1 756 326 in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.45, 462.90, 925.80 = hfl. 295, 590, 1180 = £ 24.9.6, 48.19, 97.18. Zs.: 1./1. u. 1./7. Tilg.: Von 1902 ab durch halbj. Verl. im März u. Sept. (zuerst Sept. 1902) per 1./7. resp. 1./1. des folg. Jahres mit halhj. 0.43475 % u. Zs.-Zuwachs innerhalb 43 Jahren; verstärkte Tilg., Gesamtkünd. oder Konvertierung bis 1./1. 1915 n. St. ausgeschlossen. Zahlst.: Moskau: Gesellschaftskasse; Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto-Ges., Berliner Handels-Ges., Rob. Warschauer & Co.; Frankfurt a. M.: Disconto-Ges.; Amsterdam: Lipp- mann, Rosenthal & Co.; London: Russ. Bank für Auswärtigen Handel. Zahlung der Zs. und der verlosten Stücke für immer frei von jeder russ. Steuer in Deutschland in Mark. Die Anleihe hat die unbedingte Garantie der russ. Regierung für Verzins. u. Tilg. Auf- gelegt in Berlin u. Frankf. a. M. 30./10. 1901 zu 96 %. Kurs Ende 1901–1903: In Berlin: 97.70, 99.70, 97.70 %. –— In Frankf, a. M.: 97.90, 99.40, 97.50 %. Verj. der Zinsscheine in 10 J. (F.), der verl. Stücke 30 J. (F.) Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Zweimal jährl., im April und Okt. 10 Stimmrecht: 10 Aktien = 1 St., 25 Aktien = 2 St., je weitere 25 Aktien = 1 St., Max. 10 St. Gewinn-Verteilung: Nach Zahlung von Rbl. 27 Gesamt-Div. auf die Aktie erhält vom Rest die eine Hälfte der Staat, aus der anderen Hälfte erhalten die Aktionäre zunächst nur eine Zuschlags-Div. bis zu Rbl. 3 pro Aktie u. von dem event. Rest , während 3 der Reg. zufliessen. Von der Fertigstellung der Strecke Ljuberzy-Arsamas, spät. aber v. 1./1. 1908