Russische 417 ab bis zum 1./1. desjenigen Jahres, das auf die Inangriffnahme der Strecke Arsamas- Schiebrany folgt, gehen aus dem Surplus über eine Div. von Rbl. 27 pro Aktie zunächst 50 % an die Reg., aus den anderen 50 % wird zunächst die Hälfte der in dem Jahre em- pfangenen Subsidie für die Wolgabrücke zurückgezahlt u. erst dann erhalten die Aktionäre weitere Rbl. 3 pro Aktie, während von dem dann noch verbleibenden Rest die Aktionäre , die Reg. " erhalten. Vom 1./1. desjenigen Jahres, das auf die Inangriffnahme der Strecke Arsamas-Schiebrany folgt, wird der Gewinn folgendermassen verteilt: Dienst der Oblig., Rbl. 398 119 garant. Div. der Aktien, Rbl. 208 227 zum Amort.-F. der Aktien, etwaige Schulden an die Reg. aus der Zinsgarantie. Aus dem Rest gehen, nach Abzug von 3 % zum Reserve- Kap., 88 % an die Aktionäre, 12 % an Gründer, Verwaltung u, Beamte. Beträgt die so er- mittelte Div. mehr als Rbl. 27 pro Aktie, so gehen aus dem Überschuss 50 % an die Reg.; aus den anderen 50 % erhält die Reg. weitere Rbl. 50 000, dann wird der Subsidie zurück- gezahlt u. aus dem Rest erhalten die Aktionäre bis Rbl. 3 pro Aktie. Verbleibt dann noch ein Uberschuss, so wird ein weiteres / der Subsidie zurückgezahlt u. vom Rest erhält die Reg. , die Aktionäre ½:. Dividenden 1892–1903: 24, 28, 26, 27, 30, 30.95, 27, 30, 33.47, 27, 21.25, 26.50 Rbl. Pap. pro Akt. à Rbl. 100 (nach Abzug von 5 % Steuer also netto). Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. Moskau-Kiew-Woronesch Eisenbahn in Moskau (früher Kursk-Kiew). Gegründet: Die Gesellschaft wurde 1866 unter der Firma Kursk-Kiew Eisenbahn-Gesellschaft gegründet, ihr Statut datiert v. 24./12. 1866, Nachträge zu den Statuten v. 9./10. 1881, 24./11. 1886, 3./6. 1891, 15./6. 1891, 11./12. 1892, 4./2. 1894 u. 7./6. 1895: Moskau-Kiew- Woronesch Eisenbahn. Koncession: Dieselbe währt von der Betriebseröffnung v. 14./2. 1870 an bis 14./2. 1955. Bahnlinie: Kursk-Kiew, 439 Werst, koncessioniert 1866 auf 85 Jahre ab Eröffnung in 1869, Kursk-Woronesch, 231 Werst, eröffnet 1893; ausserdem verschiedene Nebenbahnen. Die Firma wurde auf Kaiserl. Befehl 1893 in Kiew-Woronescher Eisenbahn-Ges. umgeändert, nachdem die Bahn von Kursk nach Woronesch hergestellt war. Im Juni 1895 erhielt die Ges. die Koncession zum Bau der Bahn Moskau-Brjansk und infolge davon firmiert dieselbe lt. Gesetz vom 3. Juli 1895 fortan Moskau-Kiew-Woronesch-E. G. Die Linie soll Moskau mit Brjansk (an der Bahn zwischen Orel und Smolensk) verbinden, welches wiederum durch eine bereits im Bau befindliche Strecke an Lyow (Station der Bahn Kiew- Woronesch) angeschlossen wird, wodurch eine möglichst direkte Verbindung zwischen Moskau und Kiew hergestellt wird. Weiter erhielt die Ges. im Juni 1895 die Koncession für Bahnen von Marmyschki (an der Bahn Kiew-Woronesch) nach Liwny, 60 Werst, von Snitkin (an derselben Bahn) einerseits bis Kolina, 45 Werst, andererseits nach Staro- Oskol, 118 Werst, und von Pirjatin nach Krasnoje am Dnjepr, 86 Werst, sodass der Ges. einschliesslich der Hauptlinie Moskau-Brjansk, welche 365 Werst Länge haben wird, im ganzen 674 Werst (= 720 km) neuer Strecken koncessioniert worden sind. Im Mai 1898 erhielt die Ges. eine Koncession zum Bau einer Bahn Kiew-Poltawa, 328 Werst. Rückkaufsrecht des Staates: Die russische Regierung ist berechtigt, jederzeit die Bahn unter folgenden Bedingungen anzukaufen: als Grundlage wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen, die nicht niedriger sein darf einerseits als der Ertrag des letzten Jahres, andererseits als die von der Regierung garantierte Summe für den Dienst der Aktien und Obligationen. Von diesem so be- rechneten Betrage werden in Abzug gebracht die eventuellen Verpflichtungen der Ge- sellschaft an den Staat, die aus der Garantie des Staates für das Aktien- und Obliga- tionskapital entstanden sind. Die alsdann verbleibende Summe wird mit 5 % jährlich für die noch verbleibende Zeit der Koncessionsdauer der Gesellschaft kapitalisiert, und der hierdurch erhaltene Betrag in 5 % Staatspapieren gezahlt. Falls der Rückkauf seitens des Staates vor dem 1. Jan. 1913 erfolgt, so wird der Rückkaufspreis der Strecke Kursk-Kiew auf Grund der Erträge dieser Strecke für die Zeit 1884–90 berechnet. Bei Erteilung der Koncession für Moskau-Brjansk hat sich der Staat ferner mit Rücksicht darauf, dass diese Strecke, welche über Shisdra und Kaluga führen wird, eine Parallel- und Konkurrenzbahn der Staatsbahn Moskau-Kursk bilden wird, das Recht ausbedungen, jederzeit diese Bahn ankaufen zu können, und ferner verlangt, dass des Reinertrages des gesamten Unternehmens nach Abzug der den Aktionären vertragsm. zu zahlenden Div. an die Reichsrentei abgeführt werden. Kapital: £ 1 500 000 = Rbl. 9 429 600 in Aktien à £ 20. Die Regierung garantiert dem Aktienkapital 5 % Verzinsung und % Amortisation. 5 % garantierte Kursk-Kiew-Aktien. £ 1 500 000, davon noch ungetilgt Ende 1902: £ 1 407 800 in Aktien à £ 20. Zinsen: 1. Febr., 1. Aug. Tilgung: Durch Verlosung mit jährlich % und Zinsenzuwachs am 1. Nov. per 1. Febr. des folgenden Jahres; für die ver- losten Aktien erhält man ausser dem Nominalbetrag in Gold noch Genussscheine, welche mit Ausnahme der den Aktien garantierten Verzinsung von 5 % alle Rechte der nicht getilgten Aktien haben. Staatspapiere etc. 1904/1905, I. XXVII