68 Ausländische Eisenbahnen. Gold. Als Sicherheit geniessen diese Bonds erstes Anrecht auf die Eisenbahn und die Gerechtsame der Gesellschaft, welche dieselbe jetzt besitzt oder später erwirbt, ferner ein erstes Anrecht auf alles Rollmaterial oder Ausrüstung, welche durch den Verkaur der hierfür reservierten First Mortgage-Bonds erworben werden. Die Bonds haben zweites Anrecht auf alles andere rollende Material und die Ausrüstung und auf das Recht der Western New York and Pennsylvania Railway Co., das Eigentum der Union Terminal Railroad Company of Buffalo, New York, zu benutzen, sowie auf die Bonds u. Stocks, die der Western New York & Pennsylvania Ry Comp. gehören und auf welche die zweiten Mortgage-Bonds der Ges. erstes Anrecht haben: aber es ist den Besitzern der First Mortgage-Bonds das Recht reserviert, die Ausrüstung und das Terminaleigentum zu benutzen, selbst wenn das vorhergehende Pfandrecht erzwungen werden sollte. Aufgel. 25. u. 26. 4. 1888 in Frankf. a. M., $ 2 000 000 zu 96 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1890–1904: 96, 98.80, 100.70, 98, 102.90, 106, 104.75, 106.50, 108.10, 109, 120.10, 118.50, 116.50, 114.90, 116.30 %. 4 % General Mortgage Gold-Bonds von 1895: Diese Bonds brachten bis 1./4. 1897: 2 %, bis 1901: 3 %, und bringen jetzt 4 % Zs. $ 10 000 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1./4., 1./10. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1./4. 1943. Zahlstelle in Philadelphia, Zahlung der Zinsen und des Kapitals in Gold. – Kurs in Frankf. a. M. Ende 1895–1904: 44.10, 47, 46.20, 53.40, 67.25, 94, 98.30, 97.60, 94, 95.30 %. Income Gold-Bonds von 1895: (5 % non-cumulative) $ 10 000 000, davon im Besitz der Pennsylvania Rr. Co. $ 9 144 000 u. $ 395 000 im Tresor der Ges. in Stücken à $ 1000. Zinsen: Die Bonds können bis zu 5 % Zinsen tragen je nach dem Reingewinn, die Zinsen sind in diesem Falle am 1. 11. zu zahlen, bisher 0 %. Tilgung: Das Kapital ist am 1./4. 1943 fällig. Die Pennsylvania Rr. Co. erwarb im Mai 1900 den grössten Teil der Bonds. Zahlst. in Philadelphia. Zahlung der Zs. und des Kapitals in Gold. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1895– 1904: 14.60, 13.30, 11, 14.85, 21.90, 30.50, 38, 38, 30, 25 %. Usance: Seit 2. Jan. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 statt M. 4.25 gerechnet. Brasilianische EKisenbahn. Oeste de Minas Eisenbahn-Gesellschaft in Rio de Janeiro. (Siehe Band I, Seite 344.) Durch Bekanntm, v. 10. 1. 1905 forderte der Vorst. der Schutz-Vereinig. der Besitzer von 5 % Oblig. von 1889 der Companhia Estrada de Ferro do Oeste de Minas die Mitglieder der Vereinig. auf, ihre Certifikate vom 10./1. 1905 ab bei der Disconto-Ges. in Berlin u. Frank- furt a. M. oder bei der Nordd. Bank in Hamburg zur Empfangnahme der zur Auszahl. ge- langenden Restquote von M. 2.54 für je M. 100 nom. einzureichen. Die Certifikate müssen ich seitens der Einreicher mit dem Vermerk: „M. .. habe –= als Restzahlung aus dem Vermögen wir ... der Schutz-Vereinigung empfangen. Gleichzeitig erteile hiermit dem Vorstande bezw. 9 wir der Liquidations-Kommission volle Entlastung“ versehen u. unterschrieben sein, da nur hier- gegen Zahlung geleistet werden kann. Gleichzeitig wurden diejenigen Mitgl., welche die auf sie entfallenen 4 % Brasilian. Rescission-Bonds nebst Abschlagszahlung noch nicht erhoben haben, nochmals aufgefordert, ihre Certifikate bei den oben genannten Stellen zur Empfang- nahme einzureichen. Den Inh. der noch nicht eingelösten zum 1./10. 1898 verl. Oblig., ebenso den Inh. von Oblig. mit nicht vollständigen Coup., welche die Abfind. in Rescission-Bonds u. bar noch nicht erhoben haben, wurde als letzter Termin zur Erhebung ihrer Abfindung der 18./1. 1905 festgesetzt. Nach diesem Termin ist ihr Anspruch an die Schutz-Vereinig. definitiv erloschen, u. es steht ihnen jetzt nur ein Anrecht zu dem in Rio de Janeiro bei der Staatskasse hinterlegten Versteigerungserlöse zu. Seit dem 18./1. bezw. 19./1. 1905 ist die Notierung der 5 % Oblig. u. der Certifikate über die 5 % Oblig. der Oeste de Minas-Eisenbahn an den Börsen zu Berlin, Frankf. a. M. und Hamburg eingestellt. Italienische Eisenbahnen. Italienische Mittelmeer-Eisenbahnen-Gesellschaft (Societaà Italiana per le Strade ferrate del Mediterraneo) in Mailand. Gegründet: Am 8. Juni 1885. Statut v. 16. Juni 1885 geändert am 11. April 1888, genehmigt durch Gesetz v. 20. Juli 1888 und am 26. Nov. 1897, genehmigt durch Dekret v. 24. Febr. 1898. Zweck: Die Ges. übernahm den Betrieb des italienischen Mittelmeer-Eisenbahnen-Netzes in Gemässheit des Gesetzes vom 27. April 1885 und des zwischen der italienischen Regierung und dem Gründungskomitee der italienischen Eisenbahnen unter dem 23. April und 31. Okt. 1884 abgeschlossenen Vertrages. Durch Vertrag vom 18. Jan. 1888 resp. 20. Juli 1888 wurde der Bau neuer Linien von ca. 400 km beschlossen. Der Staat ――