58 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Ausschuss: Oberbürgermeister Geh. Finanzrat a. D. G. Otto Beutler, Stadtrat Bau- meister Hartwig, Stadtverordn. Rechnungsrat Richard Müller, Stadtverordn. Bankdirektor F. W. Glöss, Dir. der Sächs. Bank Jul. Em. Hegemeister, Geh. Komm.-Rat H. Gustav Lüder, Geh. Komm.-Rat Bankier J. Th. Menz, Stadtverordn. Kaufm. Oskar Hantke, sämtl. in Dresden. Hannoversche Landeskredit-Anstalt in Hannover. Errichtet: Am 8. Sept. 1840; Statut vom 18. Juni 1842 mit Abänderungen von 1844, 1846, 1848, 1869, 1875 u. 1904. Zweck: Die unter Aufsicht der Hannoverschen Provinzialstände verwaltete Hannoversche Landeskredit-Anstalt ist befugt, an Grundbesitzer Darlehen innerhalb der gesetzlich festgesetzten Grenzen, ausser gegen Bestellung einer Hypoth., zu gewähren gegen Eintragung einer Grundschuld, gegen Abtretung einer im Grundbuche eingetragenen Hypoth. oder einer Grundschuld. Für die hierzu nötigen Mittel hat bisher die Anstalt 3½ % Oblig. ausgegeben, die sowohl seitens des Schuldners als auch seitens des Gläubigers kündbar sind, ferner solche, bei denen vermittelst eines, den einzelnen Stücken aufgedruckten Stempels ausbedungen ist, dass diese für beide Teile 5 Jahre lang unkündhbar sind, seit Febr. 1900 4 % Oblig., die seitens des Gläubigers nicht kündbar sind, ferner seit 1./4. 1902 3½ % für den Inhaber unkündbare, für die Anstalt jedoch sofort halbjährl. kündbare Oblig. 3½ % Hannoversche Landeskredit-Anstalt- Obligationen. In Umlauf am 1./1. 1904: M. 36 185 500 in Stücken à M. 150–15 000. Zs.: Ganzjähr., teils 2./1., teils 1./7. Zahlst.: Hannover: Hauptkasse d. Kredit-Anstalt u. deren Nebenkassen in Aurich, Göttingen, Lüneburg, Osnabrück u. Stade, Hannov. Bank, Vereinsbank, Hermann Bartels, Ephraim Meyer & Sohn, Dresdner Bank, A. Spiegelberg, Adolph M. Wertheimer Nachf., Emil Werthauer Nachf., Bank f. Handel u. Ind. Kurs in Hannover Ende 1890–1904: 100.40, 100.10, 100.50, 100.15, 102.70, 103, 102.20, 102.40, 100, 99.15, 99.50, 100.80, 101.25, 101, 109.65 %. 3½ % Hannoversche Landeskredit-Anstalt-Obligationen (mit aufgeschob. Künd.). In Umlauf 1./1. 1904 M. 2 955 400. Stücke à M. 200, 300, 500, 1000, 5000, 10 000. Zs.: Ganzjährig, teils 2./1., teils 1./7. Zahlst. wie oben. Erster Kurs in Hannover 9./3. 1900: 98 %. Kurs in Hannover Ende 1900–1904: 98.75, 100.80, 101.40, 101, 100.65 %. Verj. der Coup.: 4 J. n. F. 4 % Hannoversche Landeskredit-Anstalt-Obligationen (unkündbar seitens der Anstalt auf 5 Jahre und für den Gläubiger überhaupt nicht kündbar). In Umlauf am 1./1. 1904: M. 102 033 150, Stücke à M. 150–15 000. Vom 14./10. 1904 ab ist die Ausgabe von 4 % Ohlig. eingestellt. Im April 1905 kündigte die Anstalt von den 4 % Oblig. zur Rückzahl. per 2./l. 1906 diejenigen Oblig., rücksichtl. deren sie auf das ihr zustehende Künd.-Recht bis zum 1./. 1905 verzichtet hat, u. zur Rückzahl. per 1./7. 1906 diejenigen Oblig., rücksichtl. deren sie auf das ihr zustehende Künd.-Recht bis zum 1./1. 1906 verzichtet hat. Gleichzeitig wurde den Inh. der gekünd. Oblig. eine Umwandlung derselben in 3½ % Oblig. durch Abstempel. angeboten; hierbei wurde eine Konvert.-Prämie von ½ % in der Weise gewährt. dass deren Verzins. mit 4 % noch bis 2./1. 1907 bezw. 1./7. 1907 währt. Auf die für den 2./1. 1906 konvert. Oblig. mit Juli-Coup. sowie auf die für den 1./7. 1906 konvert. Oblig. mit Jan.-Coup. wird die Zinsdifferenz von ¼ % bar ausgezahlt. Zs.: Ganzjährig, teils 2./1., teils 1./7. Zahlst. wie oben. Aufgelegt in Hannover am 13./11. 1900 zu 99.40 %. Kurs in Hannover Ende 1900) bis 1904: 100.20, 103.50, 103.15, 102.80, 102.10 %. Verj. der Coup.: 4 J. n. F. „ 3½ % Hannov. Landeskredit-Anstalt-Oblig. (seitens der Anstalt sofort halbj., für den Gläubiger überhaupt nicht kündbar). In Umlauf am 1./1. 1904 M. 1 617 100, Stücke à I. 200, 300, 500, 1000, 5000, 10 000. Zs.: Ganzjährig, teils 2./1., teils 1./7. Zahlst. wie oben. Kurs in Hannover Ende 1902–1904: 100.25, 100.80, 100.60 %. Verj. der Coup.: 4 J. n. F. Landeskreditkasse zu Cassel. Errichtet: Auf Grund des Ges. v. 23./6. 1832, auf Grund des Ges. v. 25./12. 1869 u. Gesetz v. 16./4. 1902 auf den kommunalständ. (Bezirks-)Verband des Regierungsbes. Cassel 3 gegangen. Sie steht unter der Oberaufsicht des Staates u. wird unter Aufsicht u: nach den Beschlüssen des Kommunal-Landtags von einer kollegial. Direktion verwaltet. Zweck: Die Anstalt gewährt, nachdem ihre urspr. Hauptaufgabe, Darlehen zur Ablösung von Reallasten zu geben, erfüllt ist, nunmehr: a) Darlehen gegen Verpfändung von Regierungsbezirk Cassel belegenem Grundeigentum und zwar auf Gebäude in „„ Städten und auf Feldgrundstücke bis zu , auf Gebäude auf dem Lande bis zu 15 ld- Schätzungswertes; b) Darlehen an Gemeinden und Kreise gegen einfaches bekenntnis. – Der Zinsfuss der Aktivkapitalien ist regelmässig 0.35 % (bei Serie deß 0.25 %) höher als der der Passivkapitalien. Die Darlehen sind „%. jährl. zu leistende Abtrag beträgt mind. ½ %. Die Anstal verschafft sich 16 zur Ausleihung durch Ausgabe von — seitens der Inhaber aunkündbaren = 33 . verschreib., welche durch den Darlehensbestand, den R.-F., das Vermögen des verbandes und dessen Steuerkraft gesichert sind. Die Schuldverschreib. sind im Deutse Reich mündelsicher lt. Beschluss des Bundesrats v. 7./7. 1901; dieselben werden von Reichsbank in Klasse I beliehen. „„ u6 In Umlauf Ende 1904 befanden sich neben M. 20 100 älteren gekündigten u.? Verzinsung getretenen folg. Schuldverschreib.: Ser