64 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Königliche Sächsische Landrentenbank in Dresden. Errichtet: Am 1. Jan. 1834. Zweck: Durch das sächsische Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17. März 1832 in Verbindung mit einer Anzahl späterer Gesetze ähnlicher Art wurden die privatrechtlichen Lasten des Grundeigentums und eine Anzahl den Zwangs-, Bann- und Verbietungsrechten entsprechende persönliche Verpflich- tungen teils aufgehoben. teils für ablösbar erklärt. Es trat dabei das Bedürfnis ein, durch Förderung der Ablösung mittels Kapitalzahlung die Pflichtigen von den Berechtigten mög- lichst unabhängig zu machen. Da aber einerseits den Pflichtigen zur direkten Aufbringung der Ablösungskapitale meist die erforderlichen Mittel fehlten, andererseits aber die Be. rochtigten dieser Kapitale als Betriebsmittel zur veränderten Wirtschaftseinrichtung dringend bedurften, so trat der Staat vermittelnd ein, bezahlte den Berechtigten die ihnen zu- kommenden Ablösungskapitale und übernahm dafür die Ablösungsrenten der Pflichtigen zur eigenen Erhebung mit dem Versprechen, dass ein Teil dieser Renten zur allmählichen Tilgung des vorgestreckten Kapitals verwendet, also nach Ablauf einer vorausbestimmten Zeit jeder Pflichtige von der auf seinen Grundstücken haftenden Rente gänzlich befreit werden sollte. Dieses Geschäft wurde durch die dazu errichtete Landrentenbank vermittelt, und zwar dergestalt, dass letztere auf Grund der ihr überwiesenen, nach 4 % des Kapitals berechneten und in das Grundbuch einzutragenden Renten den Kapitalbetrag den Be- rechtigten in Rentenbriefen zu 3½ % zinsbar gewährte und die Differenz beider Zinsbeträge zur allmählichen Kapitaltilgung innerhalb 54 Jahren verwendet. 3½ % Landrentenbriefe. In Umlauf Michaelis 1904: M. 6 856 500 in Stücken à Thlr. 500, 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. im März u. Sept. per Michaelis u. Ostern. Zahl- stellen: Dresden: Kgl. Landrentenbank; Leipzig: Lotterie-Darlehnskasse; Kgl. Bezirks-Steuer- einnahmen zu Auerbagh, Borna. Dippoldiswalde, Döbeln, Flöha, Glauchau, Grossenhain, Kamenz, Marienberg, Ölsnitz i. V., Oschatz, Pirna, Rochlitz u. Schwarzenberg; Kgl. Haupt- Zollämter zu Eibenstock, Freiberg, Grimma, Meissen u. Schandau; Dresden: Sächs. Bank u. deren Fil.; Bautzen u. Löbau: G. E. Heydemann; Plauen i. V.: Vogtl. Bank; Zwickau: Ea. Bauermeister; Werdau: Sarfert & Co.; Frankenberg: Vereinsbank; Neustadt i. S.: Neust. Bank; Berlin: Dresdner Bank. Kurs für Stücke à Thlr. 500, 1000 Ende 1890–1904: 96, 94.75, 97.50, 96.25, 100, 101, 100, 99, 98.75, 94.25, 95, 99.30, 99.50, 99.75, 100.10 %. Notiert in Dresden, Leipzig, Zwickau. Landständische Bank des Königlich Sächsischen Markgraftums Oberlausitz in Bautzen mit Filiale in Dresden. Die Landständische Bank ist ein von den Ständen des Kgl. Sächs. Markgraftums Oberlausitz im Jahre 1844 errichtetes Geldinstitut. Zweck: Durch Errichtung eines Central- punktes zur Anlegung und Ausleihung von Geldern dem landwirtschaftlichen Grundbesitze im Königreich Sachsen, vorzugsweise in der Oberlausitz, die demselben nötigen Geldmittel gegen Hypothek zu verschaffen etc. Sie ist unter anderm berechtigt Pfandbriefe heraus- zugeben; nach Verordnung des Kgl. Ministeriums der Justiz vom 22. Dez. 1899 sind zur Anlegung von Mündelgeldern die Pfandbriefe und gleichartigen Schuldverschreib. der Land- ständischen Bank geeignet; ebenso darf nach Verordnung des Kgl. Ministeriums der Justiz Mündelgeld im Falle des § 1808 des B. G.-B. auch bei der Landständischen Bank zu Bautzen und deren Filiale zu Dresden angelegt werden; diese Anlage kann durch Einlage in die Sparbank oder in lauf. Rechnung erfolgen. Die Bank hatte das Recht, bis zum Betrage von M. 3 000 000 Banknoten auszugeben, auf welches sie im Mai 1903 verzichtete. Ende 1904 waren noch M. 32 200 (M. 100 = Noten) in Unilauf, die nur noch bis Ende 1905 die Kraft einfacher Schuldscheine besitzen und bis dahin von der Bank eingelöst werden, nach Ablauf dieser Frist jedoch ungültig sind. Stammkapital: M. 1 740 000; an Reserven waren vorhanden Ende 1904: R.-F. M. 3 000 000. Öpec.-R.-F. M. 7 092 399.56. Tilg. der Pfandbr. durch Rückkauf nach den statut. „ Verl. ausgeschlossen. Zahlst.: Bautzen: Landständ. Bank; Dresden: Filiale der Landstän Bank; Annaberg: Ferd. Lipfert; Chemnitz: Allg. Deutsche Credit-Anstalt: Döbeln: Döbelnef Bank; Freiberg: Ludwig & Co.; Greiz: Allg. Deutsche Credit-Anstalt, Zwickauer Bank; hut: C. F. Görlitz; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Löbau: G. E. Heydemann; Plauen . Vogtländ. Bank; Rosswein: Rossw. Bank, Filiale der Döbelner Bank; Waldheim: Waldh. Fil. der Döbelner Bank; Zittau: Bormann & Co., Oberlausitzer Bank; Zwickau: Zwickauer 9 3½ % Lausitzer Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1904: M. 56 853 500 in Stücken à 1000, 3000. Zs.: 1./1., 1./7. Eingeführt in Dresden im Juni 1885. Kurs Ende 1890 –1904 75 % 97.50, 99.50, 99.50, 102.50, 102.50, 102, 101.50, 100, 95.75, 93, 99.25, 101.25, 100.75, 100. 5 %. Notiert in Dresden, Leipzig. „ 3 % Lausitzer Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1904: M. 3 024 000. Einge 16 890 Dresden im März 1896. Kurs Ende 1896–1904: 96, 95.50, 92, 86.75, 83.50, 87.25, 89, 89.90, 89 %, Notiert in Dresden. Verj. der Coup. in 4 J., der Stücke in 30 J. n. F. 3½ % Lausitzer Kreditbriefe M. 15 000 000 s. Nachtrag. Direktorium: Gustav Bauersachs, Bautzen; Paul Leopold, Dresden; W Landsyndikus, Bautzen. alter Förster,