Landschaftliche Pfandbriefe etc. 69 Beitrag von M. 6 zu bezahlen; Mitgl., die nicht zugleich Darlehensschuldner sind, haben den Beitrag nicht zu zahlen. Vor dem Austritt muss ein im speciellen Darlehensschuld-Verbande stehendes Mitgl. alle dem Verein gegenüber übernommenen Verbindlichkeiten vollständig erfüllt und abgewickelt haben. Zahl der Mitgl. Ende 1904: 920, von denen 11 die Kredit- bilfe des Vereins nicht in Anspruch genommen hatten. Der Verein gewährt seinen Mitgl. Darlehen in Pfandbr. zu 5, 4½, 4 u. 3½ % gegen hypoth. Verpfändung der Grundstücke. Das zu gewährende Darlehen darf die ersten % des vom Verein festzustellenden Wertes des Grundstückes nicht übersteigen. Der Wert des zu beleihenden Grundstückes wird der- gestalt festgesetzt, dass der 25 fache Betrag der 4 % resp. der 50fache Betrag der 2 % jährl. staatl. Gebäudesteuer mit dem 20fachen Kkapitalisiert wird, der zeitige Materialienwert der Baulichkeiten und der Grund- u. Bodenwert durch Zwei Sachverständige festgestellt wird und die Durchschnittssumme dieser beiden Wertsermittelungen abzügl. des mit 20 multipli- zierten Durchschnittsbetrages der städtischen Grundstücksabgaben, als der zeitige Wert gilt. Als Sicherheit für die vom Verein ausgegeb. Pfandbr. ist sein Vermögen verhaftet. Von den Pfandbr. werden in Berlin notiert: 4 % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1904: M. 9 077 400 in Stücken à M. 200, 600, 1000, 5000. Z38.2 2./1., 1./7. Tilg.: Nach den statut. Bestimm. durch halbj. Verl. im März u. Sept. per 1./7. vesb. 2. 1., Konvers. ausgeschlossen. Zahlst.: Berlin: Preuss. Pfandbr.-Bank; Danzig: Vereins- Kasse; Königsberg i. Pr.: S. A. Samter Nachf.; Marienwerder: M. Hirschfeld Nachf. A. Seidler. Kurs in Berlin Ende 1890–1904: 100.30, 99.25, 99.50, 100.10, 101.10, 104.40, 103.60, 101.50, 0 7 7 3. . %. 3½ % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1904: M. 7 123 600 in Stücken à M. 200, 400, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Nach den statut. Bestimm. durch halbj. Verl. im März u. Sept. ber 1.7. resp. 2./1., Konvers. ausgeschlossen. Zahlst. wie bei 4 % Pfandbr. Kurs in Berlin Inde 1890–1904: 92.25, 90, 92.10, 93, 100.60, 100, 98.60, 97, –, –, „ ZBilanz am 31. Dez. 1904: Aktiva: Hypoth. 19 613 694, Effekten 928 523, Grundstück 130 000, Kassa einschl. Guth. bei Reichsbank 12 678, Guth. bei Danziger Privat-Actien-Bank 494078, eingelöste Coup. 237 165, div. Debit. 43 892, Inventar 1, Zs.-Vorschusskto 9720. – Passiva: Pfandbr. in Umlauf 19 607 200, Zs.-F. 402 801, Tilg.-F. 140 014, R.-F. 1 097 856, Amort.-Ausgleich-Kto 6494, Vorausbez. erst 1905 fällig werdende Zs. 15 387. Sa. M. 21 269 752. Gewinn u. Verlust: Einnahmen: Mitgl.-Beiträge 6330, Verwalt.-Kostenbeiträge 55 998, Zs, von Bankguth., von Anlehensvorschüssen u. statutm. Verz.-Zs. 12 140, Rückzahl.-Provis. 560, Zs.- u. Kursgewinn von eigenen Effekten 30 671, Mietsertrag vom Bankgebäude 5280. – Ausgaben: Gehälter 36 340, Remun. des A.-R. 5706, Steuern 4745, Bureau- u. sonst. Geschäfts- Unk. 8060, Bankgebäude-Unterhalt. 6933, do. Abschreib. 10 000, Gewinn 39 194. Sa. M. 110 978. Direktion: Justizrat F. Weiss, J. C. Bernicke, Otto Apfelbaum, Danzig. Aufsichtsrat: Vors. Komm.-Rat J. J. Berger, Stadtrat Oskar Bischoff, Kaufm. Hermann Stobbe, Komm.-Rat F. B. Stoddart, Danzig. Staatskommissar: Polizeipräsident Wessel, Danzig. National-Hypotheken-Credit-Gesellschaft, eingetr. Genossenschaft mit unbeschr. Haftpflicht, Berlin, SW. Belle-Alliancestr. 106 1. Gegründet bezw. bestätigt durch die Allerh. Kabinets- Ordre v. 30./10. 1871, Nachträge zu dem Statut genehmigt durch Allerh. Kabinets-Ordre v. 20./10. 1876, 19./7. 1882, 14./10. 1885, 14/12. 1887, 16./11. 1891, 31./8. 1896, 8./8. 1898, 9./6. 1902 u. 27./7. 1904. Zweck: Der Betrieb von Bankgeschäften zur Förderung des Real-Kredits der Mitglieder und zu diesem Behufe die Ausgabe auf den Inhaber lautender Hypoth.-Pfandbriefe. Die Genoss. ist den Bestimmungen des Reichs-Hypoth.-Bankgesetzes nicht unterworfen. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und Bezahlung eines Geschäftsanteils von M. 2000 erworben. Aufkündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Schluss eines Geschäfts- fures zulässig. Dieselbe muss 2 Fahre vorher schriftlich erfolgen. Grundstücksbeleihungen dürfen nur innerh. des Deutschen Reiches stattfinden. Die Beleihung ist in der Regel nur aur ersten Stelle zulässig. Sie darf a) bei ländl. Grundstücken , b) bei städt. Grundstücken die Hälfte, bei besonders gut gelegenen Grundstücken 0 des ermittelten Wertes nicht über- Geigen. Die bei der Beleihung angenommene Sicherheit muss sowohl durch den Ertrags- ass durch den Verkaufswert des beliehenen Grundstücks vollkommen gerechtfertigt sein. hergwerke, Moorbrüche, Torfstiche und ähnl., einen dauernden Ertrag nicht gewährende trundstücke, sowie Bauplätze dürfen überhaupt nicht beliehen werden. Die Darlehnsvaluta iIßß stets in barem Gelde zu zahlen. „ Reorganisationsplan der Gesellschaft: Nachdem schon längere Zeit ungünstige Gerüchte über die Lage der Ges. verbreitet waren „stellte es sich bei gewissenhafter Bilanzierung im Mirz 1898 heraus, dass nur durch ein Entgegenkommen der Gläubiger die Ges. vor einem Kamzl. Zusammenbruch gerettet werden konnte. Der Reorganisationsplan der Dir., welcher .V. v. 23./4. 1898 die einstimmige Genehm. der Genossen erlangte, war folgender: die Genossen deckten durch Übernahme neuer Geschäftsanteile à M. 2000, wodurch M. 1750 000 wurden, die Hälfte der Unterbilanz; die 4½ % und 4 % mit 110 % rückzahlbaren b Wurden auf 3½ % zu pari rückzahlbar, die anderen 4 % und 3½ % Pfandbr. auf 3 % r1 rückzahlbar konvertiert. Für die Konvertierung war bei der Bank für Handel u. Ind.