1384 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Stempel im Heimatslande zahlen die Cedulas-Inhaber. 9. Das Arrangement wird bindend., wenn die Zustimmung für 60 % der Cedulas bis Ende 1904 erfolgt. Da die Bankfirma Joh. Berenberg, Gossler & Co. in Hamburg die Umtauschbedingungen für die in Mark zahlbaren Cedulas Serie E für ungünstig hielt, so teilte sie im Febr. 1904 dem Londoner Cedulas- Schutzkomitee mit, dass sie für das Zustandekommen der Konvertierung auf der vor- geschlagenen Basis nicht mitwirken könne. Ferner ersuchte sie alle Ced ulas-Besitzer, welche ihre Cedulas früher bei ihnen zur Vertretung durch das Londoner Schutzkomitee hinter- legten, diese gegen Rückgabe der von ihnen s. Z. ausgestellten Empfangsbescheinigungen wieder zurückzunehmen. Gleichzeitig forderte sie alle Cedulas-Inhaber auf, dem Konvert.- Vorschlage nicht zuzustimmen, sondern ihre Cedulas bei ihnen kostenfrei gegen entsprechende neue Empfangsbescheinigungen weiter zu hinterlegen, um unter Ablehnung des oben er- wähnten Vorschlages, zum mindesten für die in Mark zahlbar abgestemp. Cedulas Serie E, ein besseres Ergebnis zu erzielen. Nachdem in der am 17./3. 1904 in London stattgehabten Versammlung der Cedulas-Inhaber der Konvert.-Vorschlag der Provinzial-Reg. abgelehnt wurde, veranlasste der Council of Foreign Bondholders in London noch eine Abstimmung nach den Beträgen der Cedulas. Bei dieser Abstimmung haben nur $ 23 354 178 dem Vor- schlage zugestimmt, während nach dem Ges. v. 28./31. Dez. 1903 60 % aller noch in Cirkulation befindl. Cedulas und sonst. Sicherheiten der Provinzial-Hypoth.-Bank (ca. $ Pap. 164 500 000 und $ Gold 4 267 000) dem Vorschlage zustimmen müssen. Trotz dieser Ablehnung machte der Council of Foreign Bondholders einen neuen Versuch, indem er die Cedulas-Inhaber auf- forderte, ihre Cedulas abstempeln zu lassen, um auf diese Weise nochmals eine Abstimmung herbeizuführen in der Hoffnung, hierdurch die Majorität von 60 % zusammenzubringen. Die Firma Joh. Berenberg, Gossler & Co. in Hamburg warnte vor dieser Einreichung der Cedulas zur Abstempelung umsomehr, als durch deren Unterlassung die Interessen der Besitzer in keiner Weise beeinträchtigt würden. 6 % Cedulas Serie E, in Umlauf 31./12. 1903 § 4 945 284 in Stücken à $ 50, 100, 200, 400, 1000. Zs.: Vierteljährl. 1./1., 1./4., 1./7., 1./10. Tilg.: Durch vierteljährl. Verl. mit jährl. 2 % Verzins. u. Tilg. seit 1891 eingestellt. Zahlst.: Hamburg: Joh. Berenberg, Gossler & Co. Kurs in Hamburg Ende 1890–1904: 48, –, 15.50, 11, 11, 9, 11.50, 11, 10.55, 6, 6, 5.50, 7.25, 11.25, 16,50 % Kurs in Hamburg für Cedulas mit Empfangsbestätigung von Joh. Berenberg, Gossler & 00. Ende 1895–1904: –, –, 10.50, 10. 6, 6, 5, 7, 11.10, 16.25 . Verj. der Zinsscheine u. verl. Cedulas in 20 J. n. F. Usance: Beim Handel an der Börse % Königreich Belgien. Budget für 1905: Einnahme: 543 574 427, Ausgabe: 542 757 467, somit Überschuss; 816 960. Stand der Schuld am 31. Dez. 1904: 2½ % nleile Fr. 219 959 632 3 % I Selie „ 443 391 000 3 % 3 II[I[// „ 2 218 464 482 3 0% %%% „ 232 396 600 3 % 3 n8% 3 1 326 334 3 % 3 „% 1893 3 1 500000 Sthateseheilse 5 37546 000 Sa. Fr. 3 154 584 048 3 % Belsisch Staats-Oblig. Serie .-III. In Umlauf Ende 1904: frs, 2 894 252 082 in Stücken a frs. 100, 200, 500, 1000, 2000. 5000, 10 000. Zs. Serie 1 2./1., 1./7.; Serie II 1./5, 111. Serie III 1./2., 1./8. Tilg.: Durch Rückkauf an der Börse zum Tageskurse mit jährl. 0% des urspr. Kapitalbetrages und unter Zuwachs der Zs. auf die getilgten Kapitalsbeträge. Wenn der Kurs über pari geht, wird die Tilg. eingestellt, und der während eines ganzen ohne Verwendung gebliebene zur Tilg. bestimmte Betrag dem Staatsschatz überwiesen. Sei 1896 werden diese Summen, welche vorher als Einnahmen dem ordentl. Budget überwiesen wurden, in das ausserord. Budget eingestellt und zur Verminderung des für eine neue An- leihe geforderten Kapitalbetrages benutzt. Andererseits kann aber auch die Tilg.-Quote Hückkauf der 2½ % Belg. Staatsrente verwendet werden. Durch Ges. v. 18./2. 1903 Tilg.-Quote für die 3 % Belg. Staats-Oblig. auf 0.20 % des urspr. Kapitalbetrages u. a wachs der Zs. auf die getilgten Kapitalbeträge erhöht worden. Ferner ist durch Gese 4 24./4. 1902 eine Ergänz.-Tilg.-Quote von 3.20 % des Gesamtbetrages der Summen 3 worden, welche successive in das ausserord. Budget eingestellt werden 2 durch Gesetz 3= 26./12. 1904 ist sodann bestimmt worden, dass die jährl. Tilg.-Quote für die 3 „ 3 % Belg. Staats- Oblig. von 0.20 % auf 0.30 % des urspr. Kapitalbetrages u. unter 3 der Zs. auf die getilgten Kapitalbeträge u. dass die Ergänz.-Tilg.-Quote von 3.20 % auf 3. 11 erhöht werde. Diese durch Ges. v. 26./12. 1904 neu geschaffenen Dispositionen ersten Male im Budget pro 1905 zur Anwendung. Eine Zinsherabsetzung a66 3 % 99.50, seit 1./5. 1903 erfolgen. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1895–1904: 101.20, 102.10, 102.10, 99.50, 97.40, 95.50, 99.70, 100.50, 100, 100.20 %. , 22 Belgische Staat- Oblig. Ers. 219 959 632 in Stücken à frs. 100, 200, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Eine bestimmte Tilg. ist nicht festgesetzt. Anleihe wird in Deutschland nicht gehandelt.