Sultanat Türkei. 287 indessen den Inhabern der Anleihe ein Recht zustände, sich in die Verwaltung der Ges. einzumischen. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank, S. Bleichröder; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern, Deutsche Bank, Gebr. Bethmann, Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Deutsche Bank, M. M. Warburg & Co., ferner in Konstantinopel, Amsterdam, London, Paris, Wien, Zürich, Basel u. Genf. Zahlung der Zs. u. des Kapitals steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Reichsmark. Aufgelegt 14./10. 1904: frs. 50 000 000 = M. 40 800 000 = £ 2 000 000 – fl. 24 000 000 = £ T. 2 200 000 zu 86.40 %. Kurs Ende 1904: In Berlin: 88.90 %. In Frankf. a. M.: 88.70 %. – In Hamburg: 88.75 %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Stücke in 15 J. (F.) 4 % Ottomanische Anleihe von 1905 (Tedjhisat-Askerie). L I. 2 640 000 = £ 2 400 000 = M. 48 960 000 = frs. 60 0000 000 == Hfl. 28 800 000 in 60 000 Abschn. à 1 Oblig. u. 12 000 Abschn. 5 Oblig. Die Oblig. à L T. 22 = £ 20 = M. 408 = frs. 500 = hfl. 240. Zs.: 1./3., 1./9. u. St. Tilg.: Durch Rückkauf oder Verl. mit jährl.½ % innerh. 56 Jahren, vom 1./3. 1915 u. St. ab Gesamttilg. mit 2 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Zur Sicherstell. der Anleihe überweist u. verpfändet die türk. Reg. der Deutschen Bank unwiderruflich u. unter Verzicht auf jedes Ver- ausserungsrecht bis zur vollständ. Tilg. der Anleihe nachstehende Einkünfte: 1) die Gesamt- summe des Erträgnisses des Zuschlages von 6 % auf die gegenwärtig von der Dette Publique Ottomane für den Dienst der kilometrischen Garantien d. der folg. Anleihen verwalteten Ein- künfte: 4 % Anleihe von 1903, 5 % Anleihe von 1896, 4 % Anleihe von 1901 u. 4 % Anleihe der Bagdadbahn, I. Serie; 2) L T. 30000 pro Jahr auf die Abgaben, welche die Zollverwalt. des Reiches für Rechnung der Kasse des Tedjhisat-Askerie (Militärverwaltung) kraft des unter dem 18./12. 1316 erlassenen kaiserl. Irades erhebt. Dieser Betrag wird von der Zollverwaltung in 12 Monatsraten direkt an die Verwalt. der Dette Publique Ottomane gezahlt werden. Die Er- hebung des Zuschlags von 6 % auf die Zehnten vollzieht sich in der gleichen Weise wie die Erhebung der Zehnten selbst unter Mitwirkung der Dette Publique Ottomane, welche aus dem Erlös die für den Dienst der Anleihe erforderl. Summen direkt an die Deutsche Bank abführt. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Bank, Jacob S. H. Stern, Gebr. Bethmann, Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Deutsche Bank, M. M. Warburg & Co Zahlung der Zs. u. der verl. Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Die Anleihe wurde aufgelegt in Berlin, Frankf. a. M., Hamburg etc. 4./5. 1905 zu 87 %. Verj. der Zins- scheine in 6 J., der verl. Stücke in 15 J. (F.) 3 % Türkische frs. 400 ILose von 1870. frs. 792 000 000. 1 980 000 Lose. (1871 in Deutschland 486 050, 1889 in Österreich 488 184 Stück abgestempelt.) In Umlauf Ende 1904: 1 865 800 Stück. Zinsen: 1. April, 1. Okt.; Coup. Nr. 12 per I1. April 1876 und weiter bplieb notleidend. Durch Dekret vom 8./20. Dez. 1881 wurde die Zinszahlung suspendiert 77 1./12. Die gezogenen Nummern sind sofort nach der Ziehung anzumelden u. erfolgt die Auszahlung nach Prüfung der Stücke in Konstantinopel innerh. eines Monats; die verl. Stücke waren bis zum 1./10. 1903 stets mit den Coup. per 1./4. 1876 (Nr. 12) und weiter einzureichen, für jeden fehlenden Coup. wurden frs. 3 gekürzt. Die Inh. von Losen mit fehlenden Coup., oder wenn die fehlenden Coup. durch gleichartige ersetzt, konnten diese Lose bei der Banque Impeérial Ottomane in Konsftantinopel abstempeln lassen. Es war dafür zu entrichten für jeden fehlenden Coup. frs. 2 (frs. 1.40 Wert des Coup. u. frs. 0.60 für Abstemp.), wenn fehlende Coup. durch andere gleichartige ersetzt waren, nur die Abstemp.- Gebühr von frs. 0.60 per Stück. Bis inkl. 1./4. 1875 wurden alle gezogene Lose vollbezahlt; die 1. Juni und 1. Aug. 1875 gezogenen nur zur Hälfte in bar, zur Hälfte in Ramasan-Bons, welche auf 19.18 % reduziert ab 1. April 1883 bis 8./20. Dez. 1887 gegen unverloste Türken- lose umgetauscht wurden; die 1. Okt. 1875 bis 1. Dez. 1881 inkl. gezogenen blieben not- leidend, erhielten aber als Abfindung lt. Dekret von 1881 aus den der Anleihe überwiesenen Einnahmen ratenweise 20 0%, davon die letzte Rate mit 5 % ab 1./13. Sept. 1887. Bezüglich der Verlosung und Einlösung bestimmte das erwähnte Dekret, dass die Verlosung und die Zahlung der Prämien genau nach dem ursprünglichen Verlosungsplan fortgesetzt werde, soweit die vorhandenen Summen es gestatten. Hiernach wurden die 1. Febr. 1882 bis inkl. 1. Febr. 1883 gezogenen Lose mit 25 % abschläglich und 33 % Restzahlung eingelöst, die I. April 1883 bis inkl. 1. Febr. 1892 gezogenen gleich mit 58 %. Nachdem die Besitzer der 1875–81 notleidend gebliebenen Lose bis 1887 ihre 20 % Abfindung erhalten hatten, wurden die zur Auszahlung aus den überwiesenen Einnahmen vorwegzunehmenden 25 % = jährlich £ T. 35 528 frei. Lt. Erlass des Sultans vom 14./26. April 1888 sollen die freigewordenen Beträge zunächst nicht zur Erhöhung des Ergänzungsbetrages der Treffer, sondern zum Rück- Fauf von Losen verwendet werden. Die zurückgekauften Lose werden abgestempelt, sind aber an den Verlosungen weiter beteiligt, etwaige darauf fallende Gewinne sollen zum An- kKauf von weiteren Losen oder sonstwie zum Vorteil der Losbesitzer verwendet werden. Die I. April 1892 und weiter gezogenen wurden ebenfalls mit 58 % eingelöst, ausserdem erhielt man lt. Beschluss des Administrationsrats vom 1./13. März 1893 noch ein Zertifikat auf event. weitere Zahlung von 14.20 %. Durch Beschluss vom 2./14. März 1895 wurde die Ausgabe von Zertifikaten wieder eingestellt, dagegen bis 1./6. 1895 ausnahmsweise noch die Namen der inreicher registriert. Die Besitzer der am 1./4. u. 1./6. 1903 gezog. Lose erhielten ein Zertifikat für eine event. N achzahlung für den Fall einer beschlossenen Zs.-Erhöhung, welche jedoch im Sept. 1903 für wertlos erklärt wurden. Infolge der Unifikation der Serientürken vom 1, 14. Sept. 1903 wurde die den Türkenlosen überwiesene Jahresquote von £ T. 156 325 auf £= T. 270 000 erhöht; hierdurch wurde es ermöglicht, v. 1./10. 1903 ab die zur Rückzahlung