3.. . Italienische Eisenbahnen. 377 nach vorausgeg. einjähr. Künd. zu erwerben. Sowohl nach Ablauf der Konc. als auch im Falle des Rückerwerbs hat die Ges. keinerlei besond. Anspruch auf das roll. u. das Betriebs- material. das also ohne Entgelt in das Eigentum des Staates übergeht. Als Preis beim Rück- erwerb ist eine Annuität zu gewähren, die gleich ist dem dritten Teile des Nettoeinkommens der Bahn in den drei ertragvollsten Jahren von den 5 Jahren, welche der Künd. unmittelbar vorausgegangen sind. Die besagte Rente kann nach Wahl der Ges. in ein Kapital auf Basis von 5 % umgewandelt werden, zahlbar unmittelbar bei Rückkauf. Kapital: Lire 15 000 000, davon noch ungetilgt Ende 1904: Lire 10 467 750 in Stücken à Lire 250. Tilg.: Die Höhe der jährl. Amort. bestimmt die G.-V. Nach G.-V.-B. v. 22./6. 1889 wurden 1894 6800 Aktien durch Ausl. getilgt u. dafür 6800 Genusssch. ausgegeben. Die ausserord. G.-V. v. 28./11. 1896 beschloss, dass die noch umlauf. Aktien lt. Plan entweder durch Ankauf oder Verl. bis 1975 getilgt werden sollen; 1896 wurden 55 Aktien zu Lire 276, 1897: 57 Aktien zu Lire 270, 1898: 60 Aktien zu Lire 277, 1899: 64 Aktien zu Lire 277, 1900: 66 Aktien zu Lire 250 angekauft. Um die Tilg. der Aktien zu beschleunigen, wurde der V.-R. in der G.-V. v. 31./3. 1900 ermächtigt, für die Geschäftsj. 1901–10 inkl. 879 Aktien u. in der G.-V. v. 20./3. 1901 ferner ermächtigt, für die Geschäftsj. 1911–20 inkl. 1433 Aktien nicht über pari anzukaufen. Bis Ende 1902 wurden durch Rückkauf 3200 Aktien getilgt, sodass in Umlauf waren Ende 1902: 50 000 Aktien à Lire 250 = Lire 12 500 000. Die G.-V. v. 15./12. 1902 beschloss den Rückkauf von weiteren 8000 Aktien zum vorläufigen Rückkaufskurs von Lire 233. Dieser Preis versteht sich einschl. rückst. Div.: vom 1./1. 1903 ab erfolgt 4 % Zinsvergütung. Die Kaufsumme wird aufgebracht durch den Gewinn am Verkauf von 24 000 eigenen Oblig. à Lire 500, die bisher zu etwa Lire 425 pro Stück beliehen waren, zum Preise von wenig unter pari (d. h. Lire 500). Die restl. 42 000 Aktien sollen innerh. der Konc.-Dauer, d. h. bis 1975, durch Ausl. zu pari oder Ankauf unter pari getilgt werden u. zwar 1903: 129; 1904: 135; 1905: 139; 1906: 144; 1907: 149 Aktien ete. Jeder Bes- einer gezog. Aktie empfängt mit Ablauf des Sem., in welchem die Ziehung stattgef. hat, die Rückz. des eingez. Kap. mit den bezügl. Div. bis zu diesem Tage u. im Tausch gegen die gezog. Aktie einen Genussschein. Diese Genussschieine geben das- Recht der Teilnahme an dem Reingewinn nach Berücksichtigung der Amort. u. der Zahlung von 5 % Div. auf die noch nicht zurückgez. Aktien. Von den bisher ausgegeb. 6800 Genussscheinen wurden zufolge G.-V. v. 14./3. 1895 512 Stück für Lire 19 968 u. zufolge G.-V. v. 29./3. 1902 weitere 220 Stück u. im Jahre 1903 ferner 1068 Stück zurückgekauft, sodass nur noch 5000 Genussscheine in Umlauf sind. Die gezogenen Aktien Verjähren 10 J. n. F. Öbligationen: 4 % steuerfreie garant. Oblig. I. Ser.: Lire 16 300 000 in Stücken à Lire 500, 2500. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. 1./4. per 1./7. lt. Tilg.-Plan von 1889–1976. Zahlst.: Berlin: Berl. Handels-Ges., F. W. Krause & Co.; Frankf. a. M.: Deutsche Eff.- u. Wechsel-Bank. Zahlung der Coup. u. verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Deutschland zum Tageskurse für kurze ital. Wechsel. Auf Grund des G.-V.-B. v. 14./3. 1895 verzichtete die Ges. gegenüber den Inh. der durceh die Ges. emitt. Öblig. für immer auf die Vorteile, welche aus der Anwendung der Clausula Antonelli hergeleitet werden könnten, indem sie anerkannte, dass die Coup. sowie die gezogenen Oblig. frei von jeder gegenwärt. u. zukünft. Steuer eingelöst werden müssen. Sicherheit: Für den Dienst dieser Anleihe (Verzins. u. Amort.) sind jährl. Lire 771 788 er- forderlich, welche die G.-V. durch seitens der Reg. anerkannte Annuität von netto Lire 772 945 sicherzustellen beschloss. Die ital. Reg. ordnete an, dass die von ihr zu zahlenden Beträge an die Cassa di Depositi e Prestiti gezahlt werden, u. dass diese dieselben ausschl. zur Zahlung der Zs. u. Amort. dieser Anleihe zu verwenden habe. Aufgelegt: Lire 12 500 000 13./2. 1889 zu 88.50 % wobei Lire 100 = M. 80.50. Beim Handel an der Börse Lire 400 4 % steuerfreie garant. Oblig. II. Ser.: Lire 32 500 000 in Stücken à Lire 500, 2500, 5000. Zs.: 1./1. 1./7. Tilg.: Durch Verl. 1./4. ber 1./7. nach einem Tilg.-Plan von 1890–1976. Zahlst.: Berlin: Berl. Handels-Ges., F. W. Krause & Co.; Elberfeld: Berg. Märk. Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Eff.- u. Wechsel-Bank; Hamburg: Joh. Berenberg, Gossler & Co. Zahlung der Coup. und verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Deutschland zum Tageskurse für kurze ital. Wechsel. Auf Grund des G.-V.-B. v. 14./3. 1895 verzichtete die Ges. gegenüber den Inhabern der durch die Ges. emitt. Oblig. für immer auf die Vorteile, welche aus der Anwendung der Clausula Antonelli hergeleitet werden könnten indem sie anerkannte, dass die Coup. sowie die ge- zogenen Oblig. frei von jeder gegenwärtigen u. zukünftigen Steuer eingelöst werden müssen. Sicherheit: Für den Dienst dieser Anleihe sind jährlich Lire 1 540 179 erforderlich, welche durch die vom Staate zu zahlende Annuität von Lire 1543 795 garantiert sind. Die ital. Reg. ordnete an, dass die von ihr zu zahlenden Beträge an die Cassa di Depositi e Prestiti gezahlt werden, und dass diese dieselben ausschliesslich zur Zahlung der Zs. und Amort. dieser Anleihe zu verwenden habe. Aufgelegt 24./4. 1889 zu 89.25 %, wobei Lire 100 = M. 80.50 gerechnet. Beim Handel an der Börse Lire 100 = M. 80. Kurs der Oblig. I/II Ende 1890–1904: In Berlin: 86.50, 76.50, 79.50, 66.75, 71.10, 77.50, 82. 89.40, 89.50, 87.30, 88.25, 96.10, 101.60, 102.50, 102.90 %. –— In Frankf. a. M.: 84.90. 76.50, 79.70. 67.20, 71.30. 77.65, 81.80. 87.30, 89.50, 87.10, 88.50, 96.20, 101.60, 102.20, 102.60 %. – In Hamburg Gerie II): 84.50, 76.30, 79, 66.25. 70.50, 77, 81, 88.90, 88.70, 86.40, 88, 95.70, 101, 101.50, 101.50 % —– In Leipzig: 83.50. 76.60, 79.50, 68, 71.20, 78. 81.50, 89, 89.50, —–, –, — . In München (Serie II) Ende 1902–1904: 101.20, 102, – %. – Verj. der Coup. in 5 J., der verl. Oblig. in 10 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Gewöhnl. im März, zur Beschlussfähigkeit der V. muss mind. der fünfte Teil des eingezahlten A.-K. vertreten sein.