―――――――― Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. 435 Zahlst. für die Div. u. verl. Prior.-Akt.: Budapest: Ungar. Allg. Creditbank; Berlin: National- bank für Deutschland. Zahl. der Div. u. verl. Akt. ohne Abzug zum Kurse von kurz Wien. Aufgelegt die Prior.-Akt. in Berlin 2./3. 1886 zu 88 %, wobei fl. 100 = M. 200 gerechnet. Seit 1./7. 1893 werden beim Handel an der Berliner Börse fl. 100 = M. 170 gerechnet. Kurs in Berlin Ende 1886–1904: 83.50, 78.50, 78, –, 83, 78.75, 84.50, 82.10, 94, –, 77, 75, 73.75, 77, 74, –, 95.50, 109, 123.50 %. Usance: Der Div.-Schein per 1./7. wird auch nach dem 1./1. mitgeliefert. Direktion: Präs. Dr. Rosenberg, L. Haräcsek, Dr. G. Lovrich, J. Puky, Dr. V. Smialovszky, G. Däniel, A. Schober, Marx. Geschäftsführender Direktor: J. Hollos. Aufsichtsrat: Dr. E. Gräner, Wilh. Maurer, Dr. Stefan Lovrich, Bela Stoll. Erste ungarisch-galizische Eisenbahn in Liquid., Wien. Gegründet: 1869. Letztes Statut v. 4./3. 1890. Koncessionen: Für die ungar. Linie v. 14./7. 1869, für die galiz. Strecke v. 11./9. 1869. Dauer der Konc. 90 Jahre, bis 1963. Die Konc. für die ungar. Linie ist durch die Einlös. des betr. A.-K. seitens der ungar. Regierung im Jahre 1893 erloschen. Rückkaufsrecht: Die ungarische Regierung löste die ungarische Linie laut Vertrag vom 23. Dez. 1888 ein; mit dem Erlass des ungarischen Finanzministers vom 28. Mai 1893 wurde der auf Ungarn entfallende Teil des Aktienkapitals in Höhe von fl. 4 906 200 gegen 4 % ungarische Kronenanleihe von 1892 zum Kurse von 92.50 % umgetauscht. Ausserdem zahlt die ungarische Regierung eine auf Grund des Gesetzes XL von 1875 bis zum 31. Dez. 1934 separat garantierte Summe bis zur Höhe von jährlich fl. 139 836 in Silber und eine auf Grund des Gesetzes XXXIII von 1887 bis zum 24. Dez. 1961 separat garantierte Summe von jährlich fl. 92 903.80 in Silber. Die galizische Strecke wird laut Vertrag vom 20./12. 1888 für Rechnung des österreichischen Staates be- trieben, welcher in vierteljährlichen Raten folgende Beträge zu zahlen hat: in den Jahren von 1889–1950 jährlich ca. fl. 1 450 000, im Jahre 1951 fl. 1 429 319, 1952: fl. 1 306 183.41, 1953: fl. 994 245, von 1954–62: ca. fl. 1 430 000 und 1963: fl. 946 280. Ausserdem hat der österr. Staat das Recht, jederzeit die galizische Strecke einzulösen; falls er davon Gebrauch macht, hat er die Prioritäten zu übernehmen und an die Ge-. sellschaft folgende Zahlung in Silber zu leisten, bis zum Jahre 1951: fl. 370 687.88 jähr- lich, im Jahre 1952: fl. 385 238.58, 1953: fl. 519 321, von 1954–63: jährlich ca. fl. 950 000. An Stelle dieser Annuitätenzahlung kann der Staat die einmalige Zahlung des zu 5 % per Jahr, Zins auf Zins gerechnet, diskontierten Kapitalwertes der zur Zeit der Ein- lösung noch nicht fälligen Annuitäten entweder in bar oder in Staatsschuldverschreibungen an die Gesellschaft leisten. Die Staatsschuldverschreibungen sind dabei mit jenem Kurse zu berechnen, welcher sich als Durchschnitt der an der Wiener Börse während des unmittelbar vorangegangenen Semesters amtlich notierten Geldkurses der Staatsschuld- verschreib. gleicher Art ergiebt. Das von der G.-V. v. 30./6. 1903 genehmigte Überein- kommen mit der österr. Regier., nach welchem dieselbe die galizische Strecke einlösen wollte, ist hinfällig, da dasselbe bis 31./12. 1903 die legislative Genehm. nicht erhalten hatte. Verstaatlichung: Durch Gesetz v. 15./5. 1905 wurde die Einlösung der Ersten ungarisch- galizischen Eisenbahn angeordnet. Die Regierung übernahm die Prioritäts-Anleihen der Eisenbahngesellschaft zur Selbstzahlung und gewährte an die Aktionäre als Abfindung auf je 100 Aktien K 40 308 Österreich. 4 % Kronenrente und einen Barbetrag von K 411.73. Der Umtausch der Aktien wird ab 1. Sept. 1905 stattfinden Der Aktiencoupon per 1./7. 1905 wird nicht mehr eingelöst, die Aktien sind daher mit Coup. per 1./7. 1905 einzuliefern; der Aktionär erhält die Kronenrente mit den vom 1./3. 1905 ab laufenden Stück-Zs. u. für die auf den Nominalbetrag der Aktien bis 15./5. aufgelaufenen 5 % Zs. eine entsprechende Barregulierung. Kapital: K 24 640 000 = fl. 12 320 000, davon sind getilgt durch die Einlösung der unga- rischen Strecken K 9 812 400, daher noch jetzt K 14 827 600 in Aktien à K 400 = fl. 200. 5 % Silber-Prioritäts-Obligationen von 1870 (I. Em.) K 37 917 600 = fl. 18 958 800, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1904: K 5 057 600 in Stücken à K 400 = fl. 200. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Durch Verl. im März per 1./9. von 1873 ab innerh. 80 Jahren, Verstärkung nicht vorbehalten. Der grösste Teil der noch in Umlauf befindl. Oblig. wurde auf dem Wege der Abstemp. auf 3½ % freiwillig konvertiert; man erhielt für je K 100 nomin. der 5 % Oblig. K 120.50 nomin. 3½ % Oblig., d. h. für jede alte 5 % Oblig. von K 400 nomin. eine auf 3½ % abgestemp. alte Oblig. von K 400 nomin., sowie K 82 nomin. in 3½ % Oblig. von 1903. Zahlstellen: Wien: Hauptkasse der österr. Staatsbahnen, K. k. Staatsschuldenkasse, Österr. Credit-Anstalt. Zahlung der Coup. und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Silber. Beim Handel an der Berliner und Münchner Börse seit 1./7. 1893, in Frankf. a. M. seit 1./1. 1899 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200. Kurs Ende 1882–1904: In Berlin: 78.20, 79.75, 82.10, 80.25, 80.50, 76, 82.75, 86.20, 89.90, –, 88.50, 100.20, 104.50, 106, 108.20, 108.20, 107.80, –, 105, –, 108.80, 111.20, 111 %. – In Frankf. a. M.: 77 J, 79.50, 82¼, 80 , 80.70, 77, 83, 86.80, 90, 86.60, 87.65, 84.25, 89.50, 90.95, 91.80, 91.80, 91.80, 105, 105, 106, 108.80, 111, 110.80 %. – In München Ende 1890–1904: 89.80, 86.60, 87.50, 100.10, –, –, 108, –, 108.10. 104.25, 104.80, 106, 108.50, 111, 110.75 %. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Oblig. in 30 J. n. F. XXVIII*