60 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Mecklenburgischer ritterschaftl. Kreditverein in Rostock. Zweck: Der Mecklenburg. ritterschaftl. Kreditverein, dessen letzte revidierte Satzung von 1899 datiert, ist ein Verein von Grundbesitzern des Mecklenburgischen, Wendischen und Stargardischen Kreises, welcher bezweckt, den Realkredit seiner Mitglieder durch Aus- gabe von Pfandbr. zu fördern. Die Pfandbriefbewilligung geschieht nur auf zwei Dritteile des Taxwertes der Güter, und muss der Betrag der ausgefertigten Pfandbr. als erste und bevorzugte Schuld in das Grundbuch eingetragen werden. Pfandbr. werden nur auf die zum ritterschaftl. Kataster steuernden ritterschaftl. Landgüter ausgegeben. Die Gebäude der Güter müssen gegen Feuersgefahr versichert sein. Der Verein untersteht der landesh. Ober- aufsicht; für die vom Verein ausgegebenen Pfandbr. haften die zum Kreditverein verbundenen Gutsbesitzer aller drei Kreise mit ihren Gütern als Gesamtschuldner. Die Pfandbr. sind seitens der Inhaber unkündbar, der Kreditverein kann einzelne Pfandbr. den Inhabern nicht kündigen, doch bleibt eine gleichzeitige Künd. aller in Umlauf befindl. Pfandbr. mit landesh, Genehm. vorbehalten. An jedem Zahlungstermine findet eine Ausl. von Pfandbr. statt, deren Betrag sich nach den zur Verf. stehenden Mitteln des sinkenden Fonds richtet. 3½ % Pfandbriefe. In Umlauf Antoni 1906: M. 42 509 900 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 3000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. (Antoni- u. Johannistermin). Tilg.: Nach den satzungsm. Bestimm. Zahlst.: Rostock: Hauptkasse; Berlin u. Hamburg: Deutsche Bank; Han- nover: Ephraim Meyer & Sohn; Leipzig: Frege & Co.; Schwerin: Mecklenb. Hypoth.- u. Wechsel- bank. Kurs in Hamburg Ende 1891––1905: 93.50, 97.30, 97.25, 101.25, 100.50, 100.75, 100.60 100.50, 97, 94, 99.20, 99, 100, 99.40, 99.50 %. = Usance: Lieferbar sind nur die Pfandbr., welche bis 31./12. 1896 ausgegeben sind. Nassauische Landesbank in Wiesbaden. Gegründet: Im Jahre 1840 als Nassauisches Staatsinstitut, seit 1866 Königl. Freuss. Staatsinstitut. Lt. Ges. vom 25. Dez. 1869 wurde die Nassauische Landesbank mit Wirkung ab 1. Jan. 1870 dem kommunalständischen Verbande Wiesbaden mit allen Rechten und Pflichten überwiesen. Von diesem Zeitpunkte ab ist in Gemässheit dieses Gesetzes neben der Nassauischen Landesbank eine für sich bestehende Nassauische Sparkasse begründet. Beide Anstalten werden von der Direktion der Nassauischen Landesbank in Wiesbaden ver- waltet. Als Sicherheit der Passiva beider Institute gelten die Aktiva derselben, das eigene Vermögen der Landesbank u. ausserdem die bedingungslose Garantie des Bezirksverbandes des Reg.-Bezirks Wiesbaden. Die Landesbank gewährt Darlehen gegen Verpfänd. von Immobil., sowie ohne hypothekar. Sicherheit an Gemeinden u. staatl. genehmigte Meliorationsverbände. Zur Beschaffung der Betriebsmittel giebt sie auf Inh. lautende Schuldverschreib. (Pfandbr.) aus. Nach dem Ges. v. 16./4. 1902 hat die Landesbank auch die Aufgabe, Wertp. von Korporationen u. Privaten in Verwahrung zu nehmen u. zu verwalten. Die Sparkasse nimmt Spareinlagen von M. 1–1000, Mündelgelder bis M. 3000 zu 3 % u. bis zu M. 30 000 zu 2 % verzinsl., an, Die Belegung der Bestände der Sparkasse kann erfolgen in Darlehen. gegen Verpfändung von Immobil., gegen Schuldschein u. Bürgschaftsleistung, gegen Verpfändung von Wertp., gegen Hinterlegung von Wechseln, durch Ankauf u. cessionsweise Übernahme ausstehender Geld- forder. für verkaufte oder versteigerte im Regier.-Bezirke Wiesbaden belegene Grundstücke, Auf Grund des Ges. v. 16./4. 1902 ist die Sparkasse ferner befugt, Depositengelder anzunehmen u. zu verzinsen, mit Korporationen u. Privaten in Kontokorrentverkehr zu treten u. Aufträge zur Einkassierung von Wechseln etc., sowie zum An- und Verkauf von Wertp. auszuführen. Beide Institute haben ausser der Landesbank Hauptkasse in Wiesbaden, in Frankf. a, M. eine Landesbankstelle für den Stadt- und Landkreis Frankf. a. M., ferner zahlreiche Landes- bankstellen und für die Sparkasse ausserdem noch zahlreiche Sammelstellen im Regier Bezirke Wiesbaden. Eigenes Vermögen der Landesbank Ende 1905: M. 6 582 138. R.-F. der Landesbank M. 2 182 851, Spec.-R.-F. M. 15 273, Disagio-R.-F. M. 314 142; R.-F. der Sparkasse M. 4 197 839, Spec.-R.-F. zur Deckung von Kursverlusten M. 243 697. Landesbank-Schuldverschreibungen: In Umlauf am 31./12. 1905: M. 100 497 650. 3½ % Landesbank-Schuldverschreib. Lit. F (abgest. bis 1./7. 1890 4½ %). Em. 1878: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1905: M. 6 950 600 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Im Dez. per 1./7. Tilg.: Ab 1890 innerh. 50 Jahren. Kurs in Frankf. a. M. für Lit. F, G, H. K, L Ende 1891–1905: 98.50, 98.75, 98.80, 101.75, 101.60, 101.20, 101, 100.25, 98, 95.20, 98.50, 99.50, 100, 99.90, 99.70 %. 3½ % Landesbank-Schuldverschreib. Lit. G (abgest. bis 1./7. 1895 4 %). Em. 1880: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1905: M. 6 990 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Verl.: Im Dez. per 1./7. Tilg.: Ab 1./7. 1895 innerh. 50 J. Kurs in Frankf, a. M. mit Lit. F zus. notiertt. „ 3½ % Landesbank-Schuldverschreib. Lit. H. Em. 1882: M. 6 000 000. In Umlauf Ende 1905: M. 4 325 300 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1 1 Verl.: Im De? 1./7. Tilg.: Ab 1./7. 1885 in 50 Jahren. Kurs in Frankf. a. M. mit Lit. F, G zus.notiert. 3½ % Landesbank-Schuldverschreib. Lit. J (abgest. bis 1./1. 1890 4 %). Em. Juli 188 M. 12 000 000. In Umlauf Ende 1905: M. 2 900 550 in Stücken à M. 150, 300, 600, 1500, 3000. Zs,: