Vis-Königreich Egypten. 211 Andeihe von 1890 entstamd. Mire genannte Behörde steht unter Aufsicht der „Commission della Dette Publique“, welhuhe aus Delegierten der Garantiemächte für die erste (sogen. ganantierte) Anleihe zusaminengesetnt ist. Einnahmen Ausgaben Überschuss Abrechnung ffür 1895: £ E. 10 431 265 £ E. 10 099 025 = E. 332 240 3 „ 1896 995993 577 „ 10377 280 „ 316 297 3 38973 „ 11 092564 „ 10659 257 „ 433 307 „ 1893888 „ 10 863 955 „ 484 025 „ 1899. 415 487 „ . „ 402 455 8 „1900. „ 11 103 944 „ 558 743 3 „ 1901: „ 192 159 54 „11 3995 701 „663 815 3 „ 1902: . 148 656 „ ?? „„.. 3 „ 36% „11720 100 „ 143 600 „ 1904 „ 13906 000 „ 12 700 000 „ 1 206 000 3 „ 1605, „ 44 813 346 „132 424 8922 „ 2 688 524 3 % garantiorte Egyptische Anleihe von 1885. Emiss. £ 9 424 000 (übertragen an M. von Kothscdhild & Sons in Eondon) H. der am 18, März 1885 in London unterzeichneten onvention Zwischen (Grossbritannien, Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Italien, ussland u. der Hfürkei m. It. Dekrete des Khedive vom 27. u. 28./7. 1885 zur Beschaff. von effektiv £ 9 000009. =– Iir. Egypt. 8.775 000. In Umlauf am 31./12. 1905 £ 7 849 500 in Stücken 100, 200, 500 m. 4000. Zs.: 1.73., 1./9. Zs. u. Kap. zahlbar in Gold ohne jeden Abzug u. ar in Kairo, Londen, Rzrlin u. Paris. Die Umrechnung geschieht in Berlin u. Paris zu einem n Mler Kommission der Staafssdiruld zus. mit dem Finanzminister festzusetzenden Kurse, itcmer Einschränkung, Gass der Imrechnungskurs niemals die Parität des $ überschreiten darf annd mäenrals miedniger sein Harf als M. 20.25 oder frs. 25. Tilg.: Durch Ankauf oder usl., vom fz./7. 4 910 ab Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Für Verzinsung und Tilgung st eine feste Annuität von £ 315000 = Liv. Egypt. 307 125 festgesetzt, welche als erste Last on cden Eimnkümften erhoben wenden soll, die für den Dienst der Privilegierten und der nificierten Schaild Hestimamt sind, und deren regelmässige Zahlung gemeinschaftlich und einzeln von dem abengenannten Staaten garantiert ist. Die Garantie Russlands ist auf der Annuitaäät begnenzt. Keder mach Zahlung der Zinsen verbleibende Betrag der Annuität wird dem för die Rüchkzahlbung disser Anleihe bestimmten Tilgungsfonds zugeführt. Ein ergänzender Tilgungsfonds, welchar éeinen jährlichen Maximalbetrag von £ 90 000 nicht übersteigen soll, ist in demDekret vom 27. Juli 1885 vorgesehen als erstes Anrecht auf die Überschüsse, welche dem lgemeinen Tilgungsfonds zu überweisen sind. Aufgelegt £ 9 000 000 am 30. Juli 1885 zu 05½ (I1 Lstr. = M. 20.88) in Rerlin, Frankfurt a. M., London und Paris. Zahlstellen: Berlin: ö. Bleichröder; London: N. M. Rothschild & Sons; Paris: de Rothschild freres; Egypten: Giisse de la Dette Publäque. Kurs Ende 1890–1905: In Frankf. a. M.: 100, 100, 100, 193, =――, – –, –, 100, 10 0, 102, 97.50, 97.50, 98 %. – In Berlin: Stets gestrichen. Usance: Seit 1.11. 1899 cvird beim Handel am der Börse £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher £ 1 = M. 20. 3― brivil. Egypt. Staats-Anleihe von 1890. Emiss. £ 29 400 000 It. Dekrete vom 6. 06. 1880 zur Räckzablung bezw. Konvert. der 5 % privil. Anleihe (£ 22 296 800), zur ickzahlung der 4½ % Anleihe von 1888 (£ 2 239 320), für Bewässerungsanlagen, Regelung n Pensiansansprüchen und Kosten dieser Emiss. (Liv. Egypt. 1 300 000), hierzu Emiss. 17734 200 lt. Dekret vom 12./7. 1900 für Eisenbahnzwecke. In Umlauf am 31./12. 1905 31 1 27 780 in Stücken à £ 20, 100, 500 u. 1000 = frs. 500, 2500, 12 500 u. 25 000. Zs.: 15./4., 0. Zs. u. Kapital zahlbar in Gold ohne jeden Abzug unter denselben Bedingungen wie Priv. Amleihe von 1890. Tilg.: Vom 15./7. 1910 ab durch Rückkauf, falls der Kurs unter pari, sonst Gurch Verl.; v. 15./7. 1910 ab Totalkünd. zulissig. Die Besitzer der 5 % priv. Oblig. waren be- Mtigt, v. 13.–23./6. 1890 Pari-Rückzahl. zu Verlangen; diejenigen, die sich innerh. dieser Frist ichtt gemeldet, waren den Bestimmungen der oben erwähnten Dekrete unterworfen. Alle nicht zurfückbenahlten, also konv. 5 % privil. Oblig. bleiben, ohne irgend eine Veränderung in len Stücken oder Coup. zu erfahren, als 3½ % privil. Oblig. in Ümlauf. Sie mussten zur bescheinig. bei einer der Zeichnungsstellen eingereicht werden, infolge dessen alsdann den Besitzern auf je $ 100 nom. £ 9 und weiter £ 2.2.6 für den im voraus einzulösenden, am 15./10, 1890 werfall. Coup. (zus. M. 226.95) bar herausgezahlt wurde; dagegen findet die Einlös. r v. 15./4. 1891 ab fällig werdenden Coup., deren Beträge auf 5 % Zins = £ 0.10, 2.10, 12.10, 5 = frs. 12.50, 62.50, 312.50, 625 lauten, nur im Verhältnis von 3½ % jährl., also jeder Coup. =― 0,7, 1.15, 8.15, 17.10 = frs. 8.75, 46.25, 218.75, 437.50 statt. Die Jahresannuität von Livres Ypt. 130 000 (£ 133 000) wird vom Finanz-Ministerium an die Staatsschuldenkasse in Monats- en von Livres Egypt. 10 833 entrichtet. Dieser Betrag ist durch Dekret v. 6./6. 1890 auf res Egypt. 15 093 erhöht worden. Im Fall des Verzuges in der Entrichtung einer einzigen dieser Monatsraten soll der Ertrag der direkten und indirekten Auflagen der Stadt Kairo, vVelche durch die Daira-Baladieh erhoben werden, von dieser Verwaltungsbehörde an die Aaatsschuldenkasse, auf deren einfache Aufforderung, solange eingezahlt werden, bis die Lählung der Monatsraten für das laufende H Übjahr vollständig gesichert ist, und zwar unter derselben Verantwortlichkeit, wie solche durch das Dekret vom 2. Mai 1876 den Beamten r für die Staatsschuld verpfändeten Provinzen und Verwaltungszweige auferlegt ist. Die gierung darf in den erwähnten Abgaben keine Anderung vornehmen, welche geeignet sein NY