――――‚Ü‚‚ * % Ausländische Industrie-Gesellschaften. 349 gemäss den statutarischen Bestimmungen aus den letzten 3 Jahren ergibt, wobei die jährl. Zahlungen nicht weniger als 5 % des Wertes des Vermögens im Moment des Auskaufes ausmachen dürfen. Diese Zahlungen können durch eine einmalige Tilgung der restl. Summe ersetzt werden, wobei in Anbetracht der vorterminlichen Zahlung eine Diskontierung unter Berechnung von 5 % pro Jahr mit Zins auf Zins erfolgt. Die auf einmal zur Auszahlung gelangende Auskaufssumme darf jedenfalls nicht geringer sein als der Wert des Vermögens im Augenblick des Auskaufs nach Abzug der Amortisation.' „Sollte seitens der Stade ein Auskauf nicht erfolgen. so geht nach Ablauf der Gültigkeit dieses Vertrages das Gesamt- vermögen der Ges. zu Moskau, wie Grund und Boden, Baulichkeiten, mit Ausnahme der bestehenden Gebäude der Georg-Station, Maschinen, Kabel u. sonst. Einrichtungen unentgelt- lich in den Besitz der Stadt über.“ Als Abgaben sind an die Stadt zu zahlen 6 % von der Bruttoeinnahme aus der Strom- lieferung für Beleuchtungszwecke und 3 % von der Bruttoeinnahme aus der Stromlieferung für technische und sonstige Zwecke, mindestens aber 15 000 Rbl. per Jahr. Wenn die den Aktionären der Ges. zukommende Dividende 8 % des A.-K. übersteigt und die Div. für die drei vorhergehenden Jahre im Durchschnitt nicht weniger als 6 % beträgt, so ist die Hälfte des 8 % übersteigenden Überschusses unter die Konsumenten als Extra-Rabatt zu verteilen, die andere Hälfte verbleibt der Gesellschaft. Die Konzessionen in beiden Städten sind keine ausschliesslichen und können nur mit Einwilligung der Stadtverwaltungen an dritte übertragen werden. Die Gesamtlänge der Kabelleitungen beträgt in St. Petersburg 281 km, in Moskau 368 km, insgesamt also 649 km. Die Anschlüsse per 31./12. 1905 sowie die Zugäuge im letzten Geschäftsjahr sind aus nachstehender Tabelle zu ersehen. St. Petersburg Moskau Zusammen Anzahl Hektowatt Anzahl Hektowatt Anzahl Hektowatt Glühlampen von 5–100 Normalkerzen 170 765 72 649 285 103 131 966 455 868 204 615 lle . 39 474 19 048 58724 26 018 Bogenlampen von 4=28 Ampere 1041 5 824 1025 6454 2 066 12 278 Un zlilhlle 4 28 78 738 82 766 Elektromotore von 0,2–100 PS.. .. 461. 16 259 860 293 261 1 321 . klnie 53 2 715 152 3116 205 7 831 Umformer für Bahnbetrieb).... 7„ 436 0090 16 000 Zülhe 2 8000 2 8000 Verschiedene Apparalte.... 386,. 1 964 573 1.558 959 3 Zinshe 43 338 68 282 111 620 Insgesamt am 31./12. 1905 . 96 696 181239 2 7 Zunahme im Geschäftsjahr 1905 10 051 33 148 43 235 Die Gesamtzunahme der Anschlüsse, ausgedrückt in Lampen von 16 Normalkerzen, hat mithin während des Geschäftsjahres 1905 in St. Petersburg 20 102, in Moskau 66 368 Normal- lampen betragen. Welcher Anteil der nutzbar abgegebenen Energie auf die einzelnen Verwendungszwecke entfällt, veranschaulicht nachstehende Tabelle. St. Petersburg Moskan Zusammen K. W. St. 0% K. W. St. 00 R. W. Sb. 0% Privatbeleuchtung . 5 044 852 60,7 5297 431 46,3 10342 283 52,4 Öffentliche Beleuchtung 14 509 14,2 314049 2,7 1 488 558 75 Gewerbliche Anlagen . . 1 911 751 23, 0 1 258624 110 3 170 375 16,0 Strassenbahnen 4 239 439 37,0 4 239 439 2 Selbstverbrauch.... 175 608 2.1 339158 3,0 514 766 2,6 im Gazen. 8 306 720 100,9 11 448 701 100,0 19 7595421 1000 Das in St. Petersburg auf einem an dem linken Ufer des Obwodny-Kanals gelegenen Grundstücke von rund 26 200 qm errichtete Elektrizitätswerk wurde im Jahre 1898 in Betrieb genommen. Die Normalleistung der Masch. beträgt zurzeit insgesammt 10 500 Pferdestärken. Die Gesamtleistung der Maschinen des Moskauer Werkes, welches auf einem am rechten Ufer der Moskwa gelegenen Grundstücke von rund 14 900 qm erbaut und im Jahre 1897 in Betrieb gesetzt wurde, beträgt zurzeit 16 000 Pferdestärken. Kapital: Das autorisierte A.-K. beträgt Rbl. 18 000 000 und zwar Rbl. 6 000 000 St.-Aktien und Rbl. 12 000 000 Vorz.-Aktien à Rbl. 500, von welchen letzteren vorläufig Rbl. 9 000 000 begeben sind. Geschäftsjahr: Jetzt Kalenderj., früher 16./5.–15./5. a. St. (das mit dem 16./5. 1903 begonnene Geschäftsj. endete am 31./12. 1903 n. St.) Gen.-Vers.: Einberufung nicht als im Mai. Stimmrecht: 10 Aktien = 1 St., aber eine Person kann keine grössere Anzahl von St. haben, als der Besitz einer Anzahl Aktien gibt, welche ein Zehntel des gesamten Grund- kapitals der Ges. repräsentieren. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % zur Dotierung des R.-F., sowie nicht mehr als 5 % des urspr. Wertes der steinernen Gebäude u. nicht mehr 10 % des urspr. Wertes des übrigen bewegl. u. unbewegl. Eigentums für Abschreib., bis 6 % Div. an die Vorz.-Aktien sowie den