36 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Die Darlehen werden nach Wahl der Landeskultur-Rentenbank entweder in barem Gelde oder in Landeskultur-Rentenbr. nach dem Nennwerte gewährt. Dieselben sind mit 40% 1891 auch mit 3½ % zu verzinsen und ausserdem zu amortisieren. Die jährl. Tilg.-Quote ist in jedem einzelnen Falle vor der Bewilligung des Darlehens von der Dir. festzusetzen, dieselbe muss mind. ½ % des Darlehenskapitals betragen. 4 % Landeskultur-Rentenbriefe. In Umlauf Ende 1906: M. 736 200 in Stücken à M. 200 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Rentenbank ist verpflichtet, halbj. soviel Landes- kultur-Rentenbr. auszulosen oder zum Zwecke der Amort. aufzukaufen, als ihrem Nennwert nach mit denjenigen Geldsummen bezahlt werden können, welche bis zum Schlusse des Halbj., in dem die Ausl. erfolgt, dem Tilg.-F. aus den Rentenzahl. oder baren Kapitalzahl. zufliessen müssen, event. Verl. im Mai u. Nov. per 1./7. resp. 1./1. des folg. Jahres. Zahlst.; Breslau: Landeshauptkasse. Kurs in Breslau Ende 1890–1906: 100.10, 100.20, 101.40, 101.30 104.50, 103.75, 101, 101, 100.55, 100.25, 100.90, 102, 101.50, 103.25, 101.10, 101.75, 101.40 % 3½ % Landeskultur-Rentenbriefe. In Umlauf Ende 1906: M. 1 953 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg., Zahlst. wie bei den 4 % Rentenbriefen. Kurs in Breslau Ende 1895–1906: 101.25, 100, 99.50, 99.50, 93.25, 91.20, 98, 99.25, 99.60, 98.70, 98.80, 97 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 10 J. (K.). Provinz Schleswig-Holstein. 3½ % Provinzial-Anleihe von 1898. M. 6 000 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg.: Von dem auf die Begebung der Anleihescheine folg. Jahre ab durch Ankauf oder Verl. im April per 1./10. mit jährl. 1½ % und Zs.-Zuwachs binnen längstens 38 Jahren; Verstärkung und Totalkünd. zulässig. Die Tilg. der Prov.-Anleihen ist bisher durch freihändigen Ankauf erfolgt; Auslos. haben noch nicht stattgefunden. Zahlst.: Kiel Landes-Hauptkasse; Berlin u. Hamburg: Dresdner Bank; Berlin: Seehandlung; Hannover: A. Spiegelberg; Kiel: Wilh. Ahlmann; Tönning, Husum u. Heide: Schleswig-Holstein. Bank. Aufgel. 4./7. 1899 in Berlin u. Hamburg: M. 3 000 000 zu 96.50 %. Inzwischen nach und nach ist der Rest von M. 3 000 000 unter der Hand zum Tageskurse begeben. Kurs Ende 1899–1906: In Berlin: –, –, 97, –,. 100, –, 99.20, – %. – In Hamburg: 95, 92.25, 98, 98.75, 99, 98.50, 98.25, 95 %. Verj. der Zs.-Scheine in 4 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. 3½ % Provinzial-Anleihe von 1902, M. 3 600 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1902 ab durch Ankauf oder Verl. im April (zuerst 1903) per 1./10. mit jährl. 1½ % u. Zs.-Zuwachs bis 1940; vom 1./4. 1912 ab verstärkte Tilg. u. Total- kündig. zulässig. Die Tilg. der Prov.-Anleihen ist bisher durch freihändigen Ankauf erfolgt; Auslos. haben noch nicht stattgefunden. Zahlst.: Kiel: Landes-Hauptkasse, Wilh. Ahlmann; Berlin u. Hamburg: Dresdner Bank; Berlin: Seehandlung; Tönning, Husum u. Heide: Schles- wig-Holstein. Bank. Aufgel. 20./3. 1902 in Berlin u. Hamburg M. 3 600 000 zu 99.40 %. Kurs Ende 1902–1906: In Berlin: –, 100, –, –, –%. – In Hamburg: Kurs mit 3½ % Anleihe von 1899 zus. notiert. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.) 3.½ % Provinzial-Anleihe von 1905, III. Ausgabe M. 2 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1905 ab durch Ankauf oder Verl. im April per Sept. mit jährl. mind. 1½ % u. Zs.-Zuwachs bis spät. Ende 1943; vom 1./4. 1915 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Die Tilg. der Prov.-Anleihen ist bisher durch freihändigen Ankauf erfolgt; Auslos. haben noch nicht stattgefunden. Zahlst.: Kiel: Landes-Hauptkasse, Wilh. Ahlmann; Berlin: Seehandlung, Dresdner Bank; Hamburg: Dresdner Bank; Tönning, Husum, Heide u. Flensburg: Schleswig-Holstein. Bank. Eingeführt in Berlin im Juni 1005. Kurs mit 3½ % Anleihe von 1902 zus. notiert. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.). Schleswig-Holsteinische Landeskultur-Rentenbank in Kiel. Errichtet: Durch das Gesetz vom 13. Mai 1879 wurden die Provinziallandtage er- mächtigt, Landeskultur-Rentenbanken zu errichten zur Förderung der Bodenkultur, ins- besondere zu Entwässerungs- und Bewässerungsanlagen, zur Anlage und Regulierung von Wegen, zu Waldkulturen und Urbarmachungen, zur Einrichtung neuer ländlicher Wirt- schaften etc. Ihre Organisation und Verwaltung wird durch ein Statut geregelt, das der Beschlussfassung des Provinziallandtages unterliegt und staatlicher Genehmigung bedarf, Die Landeskultur-Rentenbanken gewähren Darlehen in barem Gelde oder in von ihnen aus- zustellenden Schuldverschreibungen, „Landeskultur-Rentenbriefen“, nach dem Nennwert zu höchstens 4½ % Zinsen mit mindestens jährlich % Amortisation; die Zinsen und Amorti- sationsraten bilden die vom Schuldner zu entrichtende Landeskulturrente, welcher bis 5 % Beiträge zu den Verwaltungskosten zugeschlagen werden können. Für das Darlehen, die Rente und die Zuschläge ist mit land- oder forstwirtschaftlich benutzbaren Grundstücken in Hypoth. oder Grundschuld Sicherheit zu bestellen, und zwar innerhalb des 25 fachen Betrages des Katastralreinertrages oder innerhalb der ersten Hälfte des Taxwertes. Die Sicherheitsbestellung kann unterbleiben, wenn das Darlehen an Stadt- oder Landgemeinden, öffentliche Genossenschaften etc. gewährt wird. Renten und Unterhaltungskosten der Melio- rationsanlagen können im Verwaltungswege beigetrieben werden. Die Schuldner können das Darlehen zu jeder Zeit ganz oder teilweise in Bar oder in Rentenbriefen nach dem