Königreich Belgien. 187 Hypothekenbank der Provinz Buenos Aires in Buenos Aires (Banco Hypotecario de la Provincia de Buenos Aires). Diese Hypoth.-Bank, welche eine Abteilung der Provinzbank von Buenos Aires ist befndet sich seit 1891 in einer sehr misslichen Lage. Im Jahre 1891 wurde nur noch ein Teil der Coup. bezahlt, seit jener Zeit sind die Zs. der Cedulas notleidend, aber Coup. und verloste Cedulas sind als Zahlung für Verzinsung und Tilg. der Hypoth. angenommen worden. Durch Gesetz v. 10./1. 1895 ist der Bank ein Moratorium von 1895 ab auf die Dauer von 5 Jahren ür die Barzahlung ihrer Verbindlichkeiten gewährt worden, indessen unter der Bedingung, dass uch weiterhin die von der Bank emittierten verfallenen Coup. u. Cedulas von ihr in Kom- bpensation für die Zahlung der ihr geschuldeten Hypoth.-Zs. angenommen werden; durch Geessetz v. 18./11. 1899 wurde das Moratorium auf weitere 3 Jahre verlängert. Im Nov. 1902 wurde as Moratorium um weitere 3 Jahre u. im Sept. 1904 um weitere 2 Jahre bis 1./1. 1907 verlängert. Die Cedulas waren nach dem Gesetze von 1882 von der Provinz Buenos Aires garantiert. Umtausch der Cedulas gegen Schuldverschreibung der Provinz Buenos Aires. In der Versammlung der Besitzer von Cedulas am 11./12. 1906 wurde das Anerbieten der Reg. mingenommen; hiernach werden 1. für je $ 100 Pap. Cedulas mit Coup. vom 2./1. 1907 ab 6.12 neue verzinsliche Schuldverschreibungen der Provinz Buenos Aires gewährt; 2. für je $ 100 Pap.-Coup., Bonos u. Certificados, welche bis einschliesslich 1./1. 1907 verfallen, 7 3.6 der gleichen Bonds gewährt, 3. Goldcedulas u. deren Coup. u. derjenige Teil der Serie E u. deren Coup., welche sich in Europa befinden, werden mit dem doppelten Wert der auf Pap. lautenden Bonds u. Coup. berechnet. Der Umtausch begann im März 1907 u. geschieht in London bis zum 31./12. 1907, von dann ab nur noch in Buenos Aires bis spät. 1/12. 1909, nach letzterem Tage werden die alten Cedulas wertlos. Die neue Provinz- Anleihe, die anfänglich mit 3 % u. nach 5 Jahren mit 3½ %, verzinslich ist, wird in Ab- schnitten von £ 1000, 500, 100, 20 ausgestellt u. trägt Coup. 1./1. u. 1./7., deren erster 1./7. 1907 fillig ist. Den Umtausch in Deutschland vermittelt Joh. Berenberg, Gossler & Co. in Hamburg gegen Erstattung der Porto- u. Versicherungsspesen nach u. von London. Ausserdem ist der deutsche Obligationsstempelsowie der Schlussscheinstempel von den Cedulasinhabern zu tragen. 6 % Cedulas Serie E, in Umlauf 31./12. 1904 $ 4 945 284 in Stücken à $ 50, 100, 200, 400, 1000, Zs.: Vierteljährl. 1./1., 1./4., 1./7., 1./10. Tilg.: Durch vierteljährl. Verl. mit jährl. 2 %, Verzins. u. Tilg. seit 1891 eingestellt. Zahlst.: Hamburg: Joh. Berenberg, Gossler & Co. Kurs in Hamburg Ende 1890–1906: 48, –, 15.50, 11, 11. 9, 11.50, 11, 10.55, 6, 6, 5.50, 7.25, 11.25, 16.50, 45, 44.50 % Kurs in Hamburg für Cedulas mit Empfangsbestätig. von Joh. Berenberg, Gossler & Co. Ende 1895–1906: –, –, 10.50, 10, 6, 6, 5, 7, 11.10, 16.25, –, 44.50 %. Verj. der Zins- seheine u. verl. Cedulas in 20 J. n. F. Usance: Beim Handel an der Börse 1 $ = M. 4.13. Königreich Belgien. Budget 1907: Einnahme: 596 570 430, Ausgabe: 596 036 393, Überschuss: 534 037. Stand der Schuld am 31. Dez. 1906: 2 %Re Fr. 219 959 632 3 % 3 %%%;; 85 476 047 475 3 0% „ I[I[I... „ 2 349 728 082 3 % II 35 236 955 900 3 9% von 187 1304 782 3 % 35 „ 18939393 95 1 471 180 Séhatzscheinn 44 030 000 „ Sa. Fr. 3 329 497 051 3 % Belgische Staats-Oblig. Serie I-–III. In Umlauf Ende 1906: frs. 3 062 731 457 in Stücken à frs. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs. Serie I 2./1., 1./7.; Serie II 1./5., 1./11.; Gerie III 1./2., 1./8. Tilg.: Seit 1904 ist die jährl. Tilg.-Dotation für die 3 % Anleihen, welche uspr. auf 20 Centimes für 100 frs. des emittierten Kapitals festgesetzt war, auf 30 Centimes erhöht worden und zwar unter Zuwachs der Zs. der zurückgekauften Stücke. Wenn der Kurs über pari geht, so wird die Tilg. eingestellt, und der ohne Verwendung gebliebene Betrag dem ausserord. Budget als Einnahme überwiesen; es kann aber auch dieser Betrag zum Rückkauf der 2½ % Oblig. nach den Bestimmungen des Ges. vom 19./12. 1874 ver- Vendet werden. Andererseits hat das Ges. vom 24./4. 1902, abgeändert durch das Ges. vom 26/12. 1904, eine Ergänz.-Tilg.-Quote von 3.30 % der Totalsummen geschaffen, welche, wie ben angegeben wurde, successive in das ausserord. Budget eingestellt worden sind. Die lilg.-Quoten werden nach Ablauf eines jeden Semesters zum Rückkauf von Oblig. verwendet; die Rückkäufe werden nach dem Gesetze vom 15./11. 1847 an der Börse zum Tageskurse eitens der Tilg.-Kasse vorgenommen. Eine Zinsherabsetzung der 3 % Oblig. kann seit 1./5. 1003 erfolgen. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1895–1906: 101.20, 102.10, 102.10, 99.50, 97.10, 65.50, 99.70, 100.50, 100, 100.20, 100.20, 101 %. 2½ % Belgische Staats- Oblig. frs. 219 959 632 in Stücken à frs. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Eine bestimmte Tilg. ist nicht festgesetzt. Diese unleihe wird in Deutschland nicht gehandelt. Belgische Kommunal-Kredit-Lose, begeben von der „Société du Crédit Communal“ in Brüssel. 3 % Belgische 100 frs.-Kommunal-Kredit-Lose von 1868. frs. 15 000 000. 150 000 Lose, 71 in Deutschland abgest. 354 Stück.) In Umlauf Ende 1906: unverlost 99 145 Stück. Zinsen: