Königreich Dänemark. 205 s, auf den 1./1. u. 1./7. jeden Jahres ein so grosser Betrag jeder Serie ausgelost u. gekün- t, als den von den Schuldnern der betr. Serie geleisteten Ab- u. Rückzahlungen ent- cht. Die Kreditkasse ist ferner jederzeit berechtigt, sämtl. Pfandbr. oder einen Teil derselben zur Rückzahl. auf den 1./1. u. 1./7. jeden Jahres zu kündigen. Für die Sicherheit der Pfandbr. haften: 1. die Hypoth. der Kreditkasse, und zwar sämtl. Hypoth. unterschieds- los für sämtl. ausgegebenen Pfandbr.; 2. der Verwaltungs- u. R.-F.; 3. ihr sonst. Vermögen; 4. die von den Darlehnsschuldnern in Höhe von 2 % der ihnen gewährten Darlehne für die Dauer ihres Schuldverhältnisses bei der Kreditkasse zu hinterlegenden Beträge, die, falls auf sie zurückgegriffen werden muss, von den Schuldnern wieder auf die alte Höhe zu er- gänzen sind; 5. die Darlehnsschuldner solidarisch, über den Betrag ihrer Darlehne hinaus, in Höhe von zwei Dritteln ihrer urspr. oder durch Abzahl. –— abgesehen von der regel- mäss. Tilg. in Abt. II — geminderten Darlehnsbeträge, unter hypoth. Haftung der ver- pfändeten Grundstücke für diese Verbindlichkeit im Range unmittelbar hinter den Darlehen selbst. Erreicht der Gesamtbetrag der umlauf. Pfandbr. das 20 fache des Verwaltungs- u. R.-F. zuzüglich der zur Sicherheit hinterlegten 2 %, so können neue Darlehne nur gewährt werden, wenn die Darlehnsschuldner zu jenem Fonds einen so grossen Beitrag leisten, dass obiges Verhältnis nicht mehr überschritten wird. In Dänemark können Mündelgelder und die Mittel öffentl. Stiftungen in Pfandbr. der Kreditkasse angelegt werden. Geschäftsjahr: 11./3.–10./3. des folg. Jahres. 4 % Pfandbr. Abt. II Serie II. Kr. 20 000 000 = M. 22 500 000 in Stücken à Kr. 100, 200, 400, 1000, 2000 = M. 112.50, 225, 450, 1125, 2250. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. durch Verlos. innerh. spät. 70 Jahren, von 1907 ab gerechnet; Totalkündig. jederzeit zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges.; Hamburg: Nordd. Bank. Zahl. der Zs. u. verlosten Stücke ohne Abzug in Deutschland in Reichsmark zum festen Kurs von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Ham- burg 18./4. 1907 zu 94.75 %; Berlin 4./5. 1907 zu 95.10 %. Verj. der Zinsscheine u. verlosten Stücke n.F. Vorstand: Administrator: Fr. Lund, Beigeordnete: Oberpräsident von Kopenhagen V. Oldenburg, Gen.-Direktor der Staatsbahnen G. C. C. Ambt, Maurermeister C. Köhler, Kopenhagen. Bilanz am 10. März 1907: Aktiva: 4 % Hypoth. Abt. I Serie I 33 465 500, 3½ % Hypoth. Abt. I Serie I 32 627 512, 4 % Hypoth. Abt. I Serie II 990 000, 4 % Hypoth. Abt. II Serie I 0 582 369, 4 % Hypoth. Abt. II Serie II 1 230 000, Wertpap. 731 357, Guth. bei d. Privatbank 148 926, Kassa 7941. Grundstück d. Kasse Ny Vestergade 12 90 000, Rückstände an fälligen Leistungen 89 390. – Passiva: 4 % Pfandbriefe Abt. I Serie I 31 378 250, 3½ % do. 30 237 650, 4% do. Serie II 972 000, 4 % do. Abt. II Serie I 9 170 700, 4 % do. Abt. II Serie II 1.230 000, gekünd. nicht z. Einlös. präsent. Pfandbr. 600, Coup. die bei Einlös. d. betr. Pfandbr. gefehlt haben u. deren Nennbetrag deshalb zurückgehalten ist 136, nicht erhob. fällige Coup. 20 592, die von den Pfandschuldnern depon. 2 % ihrer Darlehen 1 402 173, nicht erhob. fälliges Depositum 7519, Verwalt.- u. R.-F. 4 543 375. Sa. Kr. 78 962 995. Kreditverein von Eigentümern kleinerer Realitäten auf dem Lande in Jütland (Kreditforeningen af Ejere af mindre Ejendomme paa Landet i Jylland) in Aalborg. Errichtet: 29./6. 1880 auf Grund d. Ges. v. 28./5. 1880, später abgeänd. durch Ges. v. 12./5.1882 Zweck: Der Kreditverein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypothekarische Ver- Rändung von Realitäten Darlehen zu verschaffen bezw. zu gewähren, welche durch Rück- zahlungen in Raten zu tilgen sind. In den Verein können nur Besitzer von kleineren Realitäten auf dem Lande oder in den Provinzstädten, deren Schätzungswert Kr. 8000 nicht übersteigt und welche auf Jütland oder auf den dazu gehörenden Inseln belegen sind, auf- senommen werden. Darlehen auf Häuser können bis zur Hälfte des Schätzungswertes gegeben werden. Die Interessenten haften solidarisch für die von dem Vereine ausgestellten Oblig. bis zum vollen Schätzungswert der von ihnen dem Verein verpfändeten Realitäten, msofern sie den ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zustehenden vollen Betrag von dem Vereine als Darlehen erhalten haben, welche Haftbarkeit sich entsprechend vermindert, Venn sie ein geringeres Darlehen, als ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zusteht, empfangen haben. Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypothek gewährt, doch Ö„ falls zusammen mit dem Betrage der im Range vorangehenden Hypothek bezw. ihm nach den Statuten obliegenden Zahlungen begleicht. Einer Kündigung dazu nicht, wenn die Rückzahlung in Oblig. des Vereins erfolgt, dagegen kann der