Königreich Dänemark. 209 ausgestellten Kassen-Oblig. derjenigen Serie, zu der sie gehören u. übrigens für alle von der rie speciell übernommenen v erpflichtungen u. zwar mit den vollen % des Taxwertes der Besitztümer, wenn sie ein Darlehen von % desselben erhalten haben und im nämlichen Verhältnis zum entlehnten Betrage, wenn dieser einen geringeren Teil des Taxwertes aus- gemacht hat. Ist eine Serie abgeschlossen, 8o tritt ausserdem zwischen dieser und der folg. Serie eine solidarische Verantwortlichkeit von demselben Umfang ein, die fortbesteht, bis letztere Serie ein Gesamtkapital von wenigstens Kr. 4 000 000 erreicht hat. Mitgl. ver- schiedener Abteil. einer Serie haften solidarisch untereinander. Alle vom Verein in einer Serie ausgestellten Kassen-Oblig. sind in sämtl. an die betr. Serie von den Mitgl. ausgestellten pfandverschreib. fundiert. Jede Serie bezw. jede Abteilung hat ihren eigenen Amort.-F., ler aus den von ihren Mitgl. entrichteten Zs. der erhaltenen Darlehen u. den Abschlags- mählungen auf diese Darlehen besteht und zur Verzinsung u. Tilg. der vom Verein aus- eestellten Oblig. dient. Jede Serie hat ihren eig. Res.- u. Administr.-F., bestehend aus den iegelmässigen u. extraordinären Zuschüssen, welche die Mitgl. statutarisch an denselben zu entrichten haben, aus den Zs. der Rückstände, welche die Mitgl. sich bei schuldigen Ein- aahlungen jeglicher Art zuziehen möchten, aus nicht erhobenen, verfallenen Zs. u. Kapital- beträgen, aus Zs. an Effekten, die der Fonds besitzt und aus zufälligen Einnahmen. Es ist die Bestimmung dieses Fonds, an den Administr.-Ausgaben teilzunehmen und die der betr. Serie erwachsenden Verluste wie auch die aus der vorläufigen Gemeinschaftlichkeit einer vorhergehenden und einer folg. Serie event. erwachsenden Verpflichtungen zu decken. Bei der Aufnahme in den Verein ist an den R.-F. der betr. Serie ein Betrag zu zahlen, der für lie IX. Serie 2 % des gewährten Darlehens beträgt. Hat der Bestand des Res.- u. Administr.-F. eine Grösse erreicht, die für die IX. Serie 5 % der die Serie belastenden Schuld übersteigt, c% ist der Überschuss zur Tilg. von Kassen-Oblig. der Serie und zur Abschreib. auf die Dar- eehen in genauer Verteilung unter alle Mitgl. der Serie nach Massgabe ihres Anteils am Fond verwenden. An jedem 11./6. u. 11./12. ist der ganze dem Amort.-F. angehörende Bestand nach Abzug der auf die Oblig. des Vereins geschuldeten Zs. wie auch des Betrages, der nach aunähernder Berechnung der Direktion zur Berichtigung der nach der Ziehung zu erwartenden Darlehen erforderlich sein dürfte, zur Tilg. von Kassen-Oblig. zu verwenden. Die Tilg. ge- schieht durch Verlosung mit Zahlungstermine 2./1. u. 1./7. Der Verein ist auch berechtigt, mit einer Frist von 3 Mon. sämtl. Oblig. oder einen Teil derselben zur Rückzahlung an einem IdGder 1./7. zu kündigen. In Dänemark dürfen Mündelgelder und die Mittel öffentlicher Stiftungen in den vom Verein ausgestellten Oblig. angelegt werden. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. 4% Kassen-Oblig. Serie IX. Kr. 60 000 000 = M. 67 500 000 = frs. 83 334 000 in Stücken A kr. 100, 200, 1000. 2000, 5000 = M. 112.50, 225, 1125, 2250, 5625 = frs. 138.89, 277.78, 1388.89, 2777.78, 6944.44; in Umlauf 31./3. 1906 Kr. 15 952 900. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. durch Verlos. in Pit. 60 J. Zahlst.: Berlin, Frankf. a. M., Hamburg: Dresdn. Bank sowie ihre sonst. deutschen MWederlass.: Basel: A.-G. von Speyr & Co. Zahl. der Zs. u. verlost. Stücke in Deutschland in Reichsmark zum festen Kurs von Kr. 100 = M. 112.50. Eingef. in Berlin 12./7. 1905 zu 99.10 % in Frankf. a. M. 2./8. 1905 zu 98.80 %, in Hamburg im Juli 1905 zu 99.10 %. Kurs Ende 1905 bis 1906: In Berlin: 97.60, 96.20 %. – In Frankf. a. M.: 97.50, 98.80 %.. – In Hamburg: 97.50, 05.90 0%. Verj. der Zinsscheine u. verl. Stücke in 20 J. n. F. Direktion: Obergerichtsanwalt Herm. Tetens, Etatsrat L. Lichtenberg, Obergerichtsanwalt Graf Ed. Reventlow. Repräsentantenschaft: Vors. Konsul E. F. Dan, Nakskov; Stellv. Reichstagsabgeordneter Hofbesitzer M. P. Blem, Engegaard auf Bornholm; ausserdem noch weitere 15 Mitgl. Bilanz am 31. März 1906: Aktiva: Pfand-Oblig. Kr. 348 324 262, Rückstände auf d. halbjährl. Linsleistungen der Mitgl. 604 834, Auslagen für die Mitgl. des Vereins 1196, Kassenbestand 2348 415, Guth. 207, Aktiven des Res.- u. Admin.-F. 8 338 814. – Passiva: Kassen-Oblig. 340 302 200, noch nicht abgehob. verloste Kassen-Oblig. 60 400, noch nicht abgehob. Kassen- Cblig.-Zs. 72 821, deponierte Summen 758, Res.- u. Admin.-F. 11 181 549. Sa. Kr. 359 617 728. Kreditverein von Grundbesitzern in Kobpenhagen u. Ungegend (Kredit- foreningen af Grundejere 1 Kjöbenhayvn og O0megn) in Kopenhagen. Errichtet: Am 18./3. 1882 auf Grund des Gesetzes vom 17./3. 1882, Statut v. 19./5. 1882. Zweck: Der Verein verfolgt den Zweck, seinen Mitgliedern Darlehen auf ihre Grund- stücke zu gewähren sowie ihnen Gelegenheit zu bieten, die Schuld durch fest bestimmte oder alhnählich steigende Abschlagszahl. abzutragen. Mitglied des Vereins ist jeder Besitzer on Grundstücken in der Stadt Kopenhagen oder in dem angrenzenden Stadtdistrikte Fre- feriksberg, welcher gegen die Verpfändung eines solchen Grundstückes von dem Verein ein barlehen erhalten hat. Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypoth. gewährt u. aauf der Betrag eines Darlehens % der Schätzungssumme des zu verpfändenden Grundstücks licht üpersteigen, Doch können auch Darlehen auf Grundstücke gewährt werden, auf welchen bereits Schulden lasten; es muss aber dabei beachtet werden, dass solche Schulden zusammen mt dem Darlehen, das gewährt wird, nicht der Schätzungssumme des Grundstücks über- Velgen. Die vom Verein bewilligten Darlehen werden in Oblig. ausbezahlt, zu deren Aus- eabe der Verein in Gemässheit des Gesetzes v. 17./3. 1882 berechtigt ist; der Darlehnssucher fl Prpfihet die Oblig. zum Nennwerte anzunehmen. Die Direktion hat jedoch das Recht, dle Darlehe 3 n auch in bar auszuzahlen zu dem an der Kopenhagener Börse am Tage vor der Aszahl. notierten niedrigsten Kurse der Oblig. oder zu pari. Die von dem Verein aus- Slaatspapiere etc. 1007/1908. l. „