Kaiserreich Russland. 0 60, 100, 101.30, 101.30, 100,40, 97.50, 98, 97.70, 99.80, 97.90, 90, 81.80, 77.90 %. Verj. der oup. in 10 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. 3 Russische Südwestbahn (verstaatlicht), 4 % Russ. Südwestbahn gar. Obligationen von 1885. Rbl. G. 29 535 750 =– M. 96 404 688 in Stücken à Rbl. 125, 625 = M. 408. 2040. Zs.: 2./1., 1./7, Tilg.: Durch Verl. im April u. Okt. B0 1./7, resp. 2./1. mit halbj. 0.1452 % u. Zs.-Zuw. von 1885–1953, Verstärk. nicht vorbehalten. It.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke ohne jeden Abzug in K, wobei Rbl. 125 = M. 408; können auch als Zoll-Coup. verwendet werden. Aufgel. in Deutsch- land am 21. u. 22./9. 1885 zu 79.60 %. Kurs Ende 1890–1906: In Berlin: 93.70, 90.50, 93.10, 98.20, 75, 101.25, 103, 103, 103, 98.80, 98.80, –, 99.30, 97.60, 90.50, 82.50, 78.10 %. =– In Frankf. a. M.: 91, 93.50, 97.80, 101.70, 101.40, 102.70, 102.90, 102.20, 97.80, 98.90, 98.70, 99.70, 97, 90, 0, 78.20 %. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel 1 Stück = M. 408 gerechnet, vorher Stück = M. 400. Verj. der Coup. in 10 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. Transkaukasische Eisenbahn (rverstaatlicht). 3 % Transkaukas. Oblig. von 1882. Rbl. G. 55 651 250 = M. 181 645 680, in Stücken à Rbl. G. 125, 625 = M. 408, 2040. Zs.: 15./6., 15./12. Tilgung: Durch Verlosung im April und ktober per 15./6. resp. 15./12. in 70 Jahren. Zahlstelle: Berlin: Mendelssohn & Co. l. der Coup. ohne jeden Abzug in Deutschland mit M. 6.12 oder M. 30.60, der verl. Stücke 125 = M. 408 (Zoll-Coup.). Aufgelegt in Berlin 24./10. 1883 zu 55 %. Kurs in Berlin e 1890-1906: 81.80, 76.25, 77.90, 81.75, 88.50, 88.30, 91.40, 93.10, 93.50, 84.10, 84.80, 84.25, 50, 82.10, 74.25, 70.10, 67 %. Ausserdem notiert in Dresden. Usance: Seit 2./1. 1899 wird u Handel 1 Stück = M. 408 gerechnet, vorher 1 Stück = M. 400. Verj. der Coup. in 10 J., bblig in 30 J. n. F. ndschaftlicher Kredit-Verband für das Königreich Polen in Warschau. Errichtet: 1825. Neues Statut v. 9./6. 1888. Zweck: Die Thätigkeit des Verbandes besteht ausschl. in der Gewährung hypoth. ehen innerh. des Rahmens seiner Bestimmung und in der Ausgabe von Pfandbr. auf nd dieser Darlehen; anderweite finanzielle oder kommerzielle Geschäfte darf der Verband cht betreiben. Mitgl. des Verbandes sind alle Eigentümer der mit Darlehen des Verbandes lasteten Güter, innerh. der Grenzen seines Wirkungsbereiches. Die Darlehen müssen auf den zu beleihenden ausschl. ländlichen Grundstücken unbedingt zur ersten Stelle hypoth. eingetragen werden; die zu erteilenden Darlehen dürfen die Hlälfte des Schätzungswertes es zu beleihenden Gutes nicht übersteigen. Die auf Grund der Schätzungen bewilligten Darlehen werden in Pfandbr. des Verbandes nach deren Nennwerte erteilt. Die Darlehen den auf eine genau festgesetzte Zeit gewährt und sind im Laufe derselben durch be- immte halbj. vom Schuldner zu entrichtende Raten zu tilgen, die dem Zinsfusse und dem mort.-Satze der Pfandbr. zu entsprechen haben. Die Darlehensnehmer haben halbj. Raten n gleicher Höhe zur Zahlung der Pfandbr.-Zs., sowie zur Tilg. des Darlehens zu entrichten ausserdem einen Beitrag zur Deckung der Verwalt.-Kosten des Verbandes zu leisten. e Amort.-Quote beträgt nach Wahl der Schuldner ½, % oder 1 % halbj. vom Nennbetrage empfangenen Darlehens; der Verwalt.-Kostenbeitrag wird, unter Zugrundelegung des lichen Bedarfes, von den Verwalt.-Organen des Verbandes auf höchstens 1 % des Nenn- ages des Darlehens festgesetzt. Die Zins-, Tilg. u. Verwalt.-Kostenbeiträge sind für jedes Halbj. im voraus zu entrichten. Die Pfandbr. werden in dem Masse ausgestellt, als Dar- lehen bewilligt werden, und auf einen Betrag, der der Höhe eines jeden Darlehens entspricht. Nennwert aller ausgegebenen Pfandbr. darf somit den Gesamtbetrag der auf den ver- deten Gütern hypoth. sichergestellten Darlehen nicht übersteigen. Die Amort. der andbr. seitens des Verbandes findet halbj. zu einem Betrage statt, der den von den Dar- lehensschuldnern zur Tilg. ihrer Anlehen entrichteten Summen gleichkommt. Sie erfolgt bei den 4½ Pfandbr. nur mittels Ausl., bei den 4 % dagegen nach jedesmaligem Beschluss G.-V. des Komitees entweder im Wege der Ausl. oder durch freihändigen Ankauf an Warschauer Börse oder auch zur Hälfte durch Ankauf und zur Hälfte durch Verl. Die Verl. findet an jedem 1./4. u. 1./10 n. St. in Warschau statt. Die rechtzeitige Einlösung der fülligen Zinsscheine und der ausgel. Pfandbr. wird gesichert durch: 1) die von den Dar- lehensschuldnern halbj. im voraus zu entrichtenden Zins- und Tilg.-Raten; 2) den R.-F. des herbandes; 3) das sämtliche sonst. bewegliche und unbewegliche Eigentum des Verbandes; die gesamte Verantwortlichkeit sämtiicher mit Darlehen belasteten und dem Verbande Verpfändeten Güter bis zur Höhe der auf ihnen ruhenden, noch nicht getilgten Schuld. 4½ % konvertierte polnische Pfandbriefe Serie L-V von 1892, anfangs 5 %, im Jahre 93 auf 4½ % konvertiert, in Umlauf 1./14. Nov. 1906: Rbl. 133 611 000 in Stücken à Rbl. 100, 0, 500, 1000, 3000. Zs.: 9./22. Juni und 9./22. Dez. Tilg.: Zur Tilg. der Pfandbr. dienen imtliche auf die Hypoth.-Darlehen des Vereins eingehenden Amortisations-Zahlungen. Die für jedes einzelne Darlehen zu verwendende Minimal-Tilgungsquote ist auf 1 % des Betrages des Darlehens festgesetzt. Die Tilg. geschieht durch Verl. am 19. März / 1. April und Sept. /1. Okt. per 9./22. Juni und 9./22. Dez. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., S. Bleichröder, elssohn & Co.; Breslau: E. Heimann. Zahlung der Coup. unter Abzug von 5 % russ. Coup.- uer in Deutschl. zum jeweil. Kassenkurse der russ. Noten. Kurs Ende 1893–1906: 65.90, 67.90,