296 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Deutsche Bank, Gebr. Bethmann, Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Deutsche Bank, M. M. Warburg & Co., ferner in Konstantinopel, Amsterdam, London, Paris, Wien, Zürich Basel u. Genf. Zahl. der Zs. u. des Kapitals steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Reichsmark. Aufgelegt 14./10. 1904: frs. 50 000 000 = M. 40 800 000 = =― 2 000 000 = hfl. 24 000 000 = £ T. 2 200 000 zu 86.40 %. Kurs Ende 1904–1906: In Berlin: 88.90, 88.20 87.50 %. – In Frankf. a. M.: 88.70, 88, 87.60 %. – In Hamburg: 88.75, 87.40, 87 %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Stücke in 15 J. (F.) 4 % Ottomanische Anleihe von 1905 (Tedjhisat-Askerie). £ T. 2 640 000 = £ 2 400 000 = M. 48 960 000 = frs. 60 000 000 = hfl. 28 800 000 in 60 000 Abschn. à 1 Oblig. u. 12 000 Abschn à 5 Oblig. Die Oblig. à £ T. 22 = £ 20 = M. 408 = frs. 500 = hfl. 240. Zs.: 1./3., 1./9. n. St Tilg.: Durch Rückkauf oder Verl. mit jährl. ½ % innerh. 56 Jahren, vom 1./3. 1915 n. St. ab Gesamttilg. mit 2 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Zur Sicherstell. der Anleihe überweist u. verpfändet die türk. Reg. der Deutschen Bank unwiderruflich u. unter Verzicht auf jedes Ver. ausserungsrecht bis zur vollständ. Tilg. der Anleihe nachstehende Einkünfte: 1) die Gesamt- summe des Erträgnisses des Zuschlages von 6 % auf die gegenwärtig von der Dette Publique Ottomane für den Dienst der kilometrischen Garantien u. der folg. Anleihen verwalteten Ein. künfte: 4 % Anleihe von 1903, 5 % Anleihe von 1896, 4 % Anleihe von 1901 u. 4 % Anleihe der Bagdadbahn, I. Serie; 2) L T. 30 000 pro Jahr auf die Abgaben, welche die Zollverwalt. des Reiches für Rechnung der Kasse des Tedjhisat-Askerie (Militärverwaltung) kraft des unter dem 18./12. 1316 erlassenen kaiserl. Irades erhebt. Dieser Betrag wird von der Zollverwaltung in 12 Monatsraten direkt an die Verwalt. der Dette Publique Ottomane gezahlt werden. Die Er- hebung des Zuschlags von 6 % auf die Zehnten vollzieht sich in der gleichen Weise wie die Erhebung der Zehnten selbst unter Mitwirkung der Dette Publique Ottomane, welche aus dem Erlös die für den Dienst der Anleihe erforderl. Summen direkt an die Deutsche Bank abführt. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Bank, Jacob S. H. Stern, Gebr. Bethmann, Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Deutsche Bank, M. M. Warburg & Co. Zahlung der Zs. u. der verl. Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Die Anleihe wurde aufgelegt in Berlin, Frankf. a. M., Hamburg etc. 4./5. 1905 zu 87 %. Kurs Ende 1905 bis 1906: In Berlin: 85.50, 87.30 %. – In Frankf. a. M.: 85, 87.30 %. –— In Hamburg: 85, 87 %. Verj. der Zinsscheine in 6 J., der verl. Stücke in 15 J. (F.) 4 % uniflzierte Ottomanische Staats-Anleihe von 1906. Ltq, 9 537 000 = £ 8 670 000 = frs. 216 750 000 in Stücken à Ltq. 22 = £ 20 = frs. 500 (1 u. 5 Stücke). Zs.: 1./14. März, 1./14. Sept. Tilg. durch Rückkauf unter pari oder Verlos. (über pari) am 1./14 Jan. und 1./14. Juli per 1./14. März bezw. 1./14. Sept. mit jährl. 0.514 %; von 1913 ab totale Rück- zahlung al pari zulässig. Sicherheit: Für den Dienst der Anleihe ist die Annuität von Ltq. 430 500 zu verwenden, welche bisher der 4 % privileg. Anleihe von 1890 verpfändet u. in erster Reihe aus den Gesamteinkünften der Administration de la Dette Publique Ottomane zu decken war. Indessen soll das der erwähnten privileg. Anleihe für ihren Dienst einge- räumt gewesene Vorrecht auf die Einnahmen der Dette Publique Ottomane füär diese Anleihe von 1906 in Wegfall kommen derart, dass letztere einen integrierenden Bestandteil der 4 % konvert. unifizierten Ottoman. Staats-Anleihe von 1903 bildet u. weder im Range noch in der Behandlung sich von dieser Anleihe unterscheidet. Über die Details der Sicher- heiten siehe unter 4 % konvert. unifizierte Ottoman. Staats-Anleihe von 1903. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder, Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann, Frankf. Fil. der Deutschen Bank; ferner in Konstantinopel, Amsterdam, Brüssel, London, Paris und Wien. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke in Deutschland zum Kurse von kurz Paris. Verj. der Zins- scheine in 6 J., der verl. Stücke in 15 J. (F.). Die Anleihe diente zur Rückzahlung det 4 % privileg. Staats-Anleihe von 1890. Eingeführt in Berlin 10./1. 1907 zu 94.30 $%, in Frankf, a. M. 21./1. 1907 zu 95.70 %. 3 % Türkische frs. 400 Lose von 1870. frs. 792 000 000. 1 980 000 Lose. (1871 in Deutschland 486 050, 1889 in OÖsterreich 488 184 Stück abgestempelt.) In Umlauf Ende 1906: 1 855 050 Stück. Zinsen: 1. April, 1. Okt.; Coup. Nr. 12 per 1. April 1876 und weiter blieb notleidend. Durch Dekret vom 8./20. Dez. 1881 wurde die Zinszahlung suspendiert Verl.: 1./2., 1./4., 1./6., 1./8., 1.10., 1./12. Die gezogenen Nummern sind sofort nach der Ziehung anzumelden u. erfolgt die Auszahlung nach Prüfung der Stücke in Konstantinopel innerh. eines Monats; die verl. Stücke waren bis zum 1./10. 1903 stets mit den Coup. per 1./4. 1876 (Nr. 12) und weiter einzureichen, für jeden fehlenden Coup. wurden frs. 3 gekürzt. Die Inh. von Losen mit fehlenden Coup., oder wenn die fehlenden Coup. durch gleichartige ersetz,f konnten diese Lose bei der Banque Impeérial Ottomane in Konstantinopel abstempeln lassen. Es war dafür zu entrichten für jeden fehlenden Coup. frs. 2 (frs. 1.40 Wert des Coup. u. frs. 0.60 für Abstemp.), wenn fehlende Coup. durch andere gleichartige ersetzt waren, nur die Abstemp.- Gebühr von frs. 0.60 per Stück. Bis inkl. 1./4. 1875 wurden alle gezogene Lose vollbezahlt; die 1. Juni und 1. Aug. 1875 gezogenen nur zur Hälfte in bar, zur Hälfte in Ramasan-Bons, welche auf 19.18 % reduziert ab 1. April 1883 bis 8./20. Dez. 1887 gegen unverloste Türken- lose umgetauscht wurden; die 1. OÖOkt. 1875 bis 1. Dez. 1881 inkl. gezogenen blieben nol- leidend, erhielten aber als Abfindung lt. Dekret von 1881 aus den der Anleihe überwiesenen Einnahmen ratenweise 20 %, davon die letzte Rate mit 5 % ab 1./13. Sept. 1887. Bezüglich der Verlosung und Einlösung bestimmte das erwähnte Dekret, dass die Verlosung und die Zahlung der Prämien genau nach dem ursprünglichen Verlosungsplan fortgesetzt soweit die vorhandenen Summen es gestatten. Hiernach wurden die 1. Febr. 1882 bis inkl.