Mleihen des Dentschen Reiches. Deutsches Reich. Reichshaushaltsetat für das Jahr 1908: Einnahmen M. 2 752 696 345, Ausgaben, fort- dauernde M. 2 165 570 446, einmalige Ausgaben des ordentl. Etats M. 329 374 647, einmalige Aus- gaben des ausserordentl. Etats M. 257 751 252. Zur Bestreitung einmaliger ausserordentl. Aus- gaben ist der Reichskanzler ermächtigt, M. 253 030 098 im Wege des Kredits flüssig zu machen. Tilgung: Das Gesetz betr. die Ordnung des Reichshaushalts u. die Tilg. der Reichs- schuld v. 3./6. 1906 bestimmt lt. § 4: Die Reichsanleiheschuld ist vom Rechnungsjahr 1908 ab alljährl. in Höhe von mind. % % des sich jeweils nach der Denkschrift über die Aus- führung der Anleihegesetze ergebenden Schuldbetrags zu tilgen. Eine Absetzung vom An- leihesoll ist einer Tilg. gleichzuachten. Die zur Schulden-Tilg. erforderl. Beträge sind all- jährl. durch den Reichshaushaltsetat bereitzustellen. Wegen der ungünstigen Finanzlage wurde im Etatgesetz pro 1908 dieser Paragraph folgendermassen geändert: Der zur Ver- minderung der Reichsschuld eingesetzte Betrag wird insoweit nicht verwendet, als die im Rechnungsjahre 1908 aufzubringenden Matrikularbeiträge den Sollbetrag der Überweisungen um mehr als M. 0.40 auf den Kopf der Bevölkerung übersteigen. Soweit nach Vorstehendem nach der Rechnung des Rechnungsjahres 1908 ein Betrag zur Schuldentilg. sich ergibt, ist er von den bereitesten noch offenstehenden Krediten abzusetzen. 3½ % Deutsche Reichs-Anleihe (bis 30. Sept. 1897 4 %). Ges.-Emiss. M. 450 000 000, Erlös M. 445 705 020.05 = 99.0455 %. Stücke à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch beliebigen Ankauf, Gesamtkündig. zu pari jederzeit. Verj.: Vorlegungsfrist für Zinsscheine beträgt 4 Jahre, gerechnet vom Schlusse des fahres ab, in welchem der Fälligkeits- termin liegt. – Die Coup. können zur Zahlung von Reichssteuern u. Zöllen verwandt werden. Stücke verschied. Jahrg. sind gleich numeriert, es ist daher erforderl. jeder Nummer auch Jahrgang beizufügen. Teilweise von Konsortien fest übernommen u. aufgelegt, M. 43 000 000 25./6. 1877 zu 94.60 %, M. 30 000 000 am 3./10. 1878 zu 95.60 %, M. 30 000 000 am 6./11. 1879 zu 96.60 %; weitere Beträge wurden durch das Reich freihändig verkauft. Zahlst. für Zinsscheine: Berlin: Königl. Staatsschulden-Tilg.-Kasse und Reichshauptbank; ferner sämtl. Reichsbank- hauptstellen, Reichsbankstellen und die mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbank- nebenstellen, sowie die Oberpostkassen an Orten ohne Reichsbankanstalt und viele Landes- kassen in den einzelnen Bundesstaaten. Seit 1./4. 1905 Kurs mit den übrigen 3½ % An- leihen zus. notiert. 3½ % Deutsche Reichs-Anleihe. Bis Ende Sept. 1907 Ges.-Em. M. 1 410 000 000, davon M. 1 320 000 000 mit Zs. v. 2./1., 1./7., M. 90 000 000 mit Zs. v. 1./4., 1./10.; Erlös M. 1 418 755 342.13 = 100.6209 %; Stücke à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000 u. 10 000. Zs.: 1./4. u. 1./10., auch 2./1. u. 1./7. Tilg. durch beliebigen Ankauf, Gesamtkündig. zu pari jederzeit. Verj., Zahlst. etc. wie vorstehende 3½ % Reichs-Anleihe. Am 27./8. 1886 wurden erstmals M. 5000 000 zu 103.75 % freihänd. verkauft, alsdann M. 100 000 000 von einem Konsort. zu 98.45 fest übernommen; M. 129 000 000 aufgelegt am 14./2. 1890 zu 102.50 %. Ferner M. 330 000 000 von einem Konsortium zu 100.50 % übernommen, davon M. 300 000 000 aufgelegt 10./4. 1905 zu 101.20 %; den Subskribenten, welche sich einer Sperre bis 15./10. 1905 unterwarfen und gleichzeitig die Einlieferung an die Reichsschulden-Verwalt. behufs Eintragung in das Reichs- schuldbuch beantragten, wurde ein Vorzug gewährt, indem in diesem Falle der Subskriptions- prels auf 101.10 % festgesetzt wurde. Sodann M. 260 000 000 aufgelegt 11./4. 1906 zu 100 % ür diejenigen Stücke, für welche der Erwerber sich einer Sperre bis 15./10. 1906 unterwarf und gleichzeitig die Einlieferung an die Reichsschuldenverwaltung behufs Eintragung in das Reichsschuldbuch beantragte, und zu 100.10 % für alle übrigen Stücke. Kurs Ende 1886 bis 1907: In Berlin: 101.80, 100.20, 103.40, 103.10, 98, 98.90, 99.90, 100.30, 104.60, 104.40, 103.80, 103.25, 101.60, 97,.90, 97.50, 100.90, 102.10, 102.20, 101.80, 100.90, 98.20, 93.60 %. – In Frankf. a. M., 102.25, 100.10, 103.60, 103.10, 97.95, 99.05, 100, 100.25, 104.50, 104.15, 103.75, 103.20, 101.65, 97.80, 97.05, 100.70, 102.10, 102.10, 101.70, 100.80, 98, 93.40 %. – Ende 1890–1907: In München: 98, 98.80 100.25, 104.15, 104.40, 103.45, 103.20, 101.20, 97.90, –, 100.80, 102, 102.25, 101.70, 100.60, 93.60 %. – In Hamburg: 97.50, 98.90, 99.75, 100.50, 104.40, 104.40, 103.50, 103.25, 101.60, 97.80, 100.75, 101.95, 120.20, 101.70, 100.80, 98.30, 93.70 %. – In Leipzig: 98, 99.25, 99.90, 100.15, 450, 104.10, 103.80, 103.10, 101.60, 97.75, 97.40, 100.80, 102.10, 102.10, 101.85, 100.80, 98.10, 93.45 %: , Notiert ausserdem an sämtl, deutschen Börsenplätzen, ausgenommen Düsseldorf, Halle a. S.. Mainz, Stuttgart. Staatspapiere etc. 1908/1909. I. 3%%%077 ................