. 4 J., der gezog. Lose in Staatliche Kreditanstalt des Herzogtums Oldenburg. Die Bodenkreditanstalt für das Herzogtum Oldenburg ist durch Ges. v. 14./2. 1883 ge- gründet, seit dem 1./11. 1883 in Wirksamkeit und firmiert nach den Ges. v. 10./2. 1906 und 16./4. 1908 jetzt Staatliche Kreditanstalt des Herzogtums Oldenburg. Sie ist eine unter dem Staatsministerium, Departement des Innern, stehende Staatsanstalt, für deren Verbindlich- keiten das Herzogtum haftet. Ihr Zweck ist die Beförderung des Realkredits und der Boden- kultur. Sie gewährt Darlehen gegen Bestellung genügender hypoth. Sicherheit durch im Herzogtum belegene Grundstücke, falls nicht politische Gemeinden, sonstige Kommunal- verbände oder staatlich geregelte Genossenschaften in Betracht kommen, deren Deckung mit anderweiten Staatsmitteln sicher gestellt ist. Zur Gewinnung der Mittel für ihre Ausleihungen nimmt die Anstalt Kapitalien gegen Schuldverschreib. auf gemäss den Gesetzen v. 14./2. 1883, 18./3. 1900 u. 10./2. 1906. Die bis 1899 inkl. ausgegebenen Schuldverschreib. konnten sowohl seitens des Inh. als auch seitens der Anstalt mit halbj. Frist- gekündigt werden. Nach einer im Juli 1900 mit den Inh. dieser Schuldverschreib. getroffenen Vereinbarung ist jedoch das Künd.-Recht seitens des Inh. auf- gehoben worden, sodass eine Künd. derselben jetzt nur noch seitens der Anstalt erfolgen kann. Die von 1900 ab ausgegebenen Schuldverschreib. sind ebenfalls seitens des Inh. un- kündbar. Die Schuldverschreib. lauten auf den Inh. können jedoch jederzeit in auf den Namen lautende durch die Anstalt umgewandelt werden, ebenso wie die auf den Namen lautenden jederzeit in solche, die auf den Inh. lauten. Die Schuldverschreib., welche für Kapital u. Zs. seitens des Staates garantiert sind, dürfen in ganz Deutschland zur Anlegung von Mündelgeldern verwendet werden. 3½ % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreibungen von 1886, 1893, 1894, 1898 und 1899 (die Stücke tragen einen Abstempelungs-Vermerk, welcher besagt, dass die Inhaber auf das Recht der Kündigung verzichten). M. 3 600 000 in Stücken à M. 500, 1000, 1500, 2000. Zinsen: 2./1., 1./7. Tilg.: Seitens des Inh. unkündbar, seitens der Anstalt mit halbj. Frist kündbar. Amort. durch Ausl. findet nicht statt. Zahlst.: Olden- burg: Kasse der Anstalt, sowie alle staatl. Amtsrezepturen, soweit deren Bestände reichen, Oldenburg. Spar- u. Leihbank, Oldenburg. Landesbank, Deutsche Nationalbank, W. Fortmann & Söhne; Berlin: Preuss. Central-Genoss.-Kasse, Commerz- u. Disconto-Bank, Deutsche Bank, Delbrück Leo & Co.; Hannover: A. Spiegelberg; Dresden: Gebr. Arnhold; Ha mburg: Com- merz- u. Disconto-Bank. Die Schuldverschreib. wurden eingeführt in Berlin 1./6. 1904 zu 100 %. Kurs Ende 1904–1907: In Berlin: –, 98, 96.50, 93.10 %. – In Hannover: 99.60, 98.50, 96.75, 93.75 %. Usance: Seit 20./4. 1906 sind nur solche Stücke lieferbar, die auf den neuen Namen der Anstalt „Staatliche Kreditanstalt des Herzogtums Oldenburg“ ausgestellt oder abgestempelt sind. Verj. der Zinsscheine 4 J. n. F. 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1900. M. 4 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens des Inhabers unkündbar, seitens der Anstalt mit halbj. Frist, aber frühestens auf den 1. Okt. 1906 kündbar; Amortisation durch Ausl. findet nicht statt. Zahlst.: Oldenburg: Kasse der Anstalt sowie alle staatl. Amts- rezepturen des Herzogtums Oldenburg, soweit deren Bestände reichen. Aufgelegt in Oldenburg am 28./3. 1900: M. 4 000 000 zu 100 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. n. F. 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1901. M. 1 500 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Seitens des Inh. unkündbar, seitens der Anstalt mit halbj. Frist, aber frühestens auf den 1./10. 1906 kündbar; Amort. durch Ausl. findet nicht statt. Zahlst.: Oldenburg: Kasse der Anstalt sowie alle staatl. Amtsrezepturen des Herzogtums Oldenburg, soweit deren Bestände reiéhen. 3½ % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1903. M. 1 500 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens des Inh. unkündbar, seitens der Anstalt mit halbj. Frist kündbar. Amort. durch Ausl. findet nicht statt. Zahlst. u. Kurs wie 3½ % Schuldverschreib. von 1886, 1893, 1894, 1898 u. 1899. Verj. der Zinsscheine in 4 J. n. F. ta 3½ % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1904k. M. 4 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens des Inhabers unkündbar, seitens der Anstalt mit halbjährl. Frist kündbar, jedoch hat die Anstalt auf das Recht der Kündig. bis 1./10, 1910 verzichtet, so dass die Rückzahl. der Schuldverschreib., vor 1./4.1911 Ausgeschlossen ist. Amort. durch Ausl. findet nicht statt. Zahlst. wie 3½ % Schuldves- Staatspapiere etc. 1908/1909. I. 37