208 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Republik Chile. Stand der Staatsschuld am 31. Dez. 1905. A. Aussere Anleihen. In Umlauf 1) 4½ % Anleihe von 1885 im Nominalbetrage von.. = 808 900 2) 4½ % 1838 3 %%%%%% . „ 4 976 400 3)4½ % 7 7 1887 „ 7 7 ....... 160 200 75 966 500 4) 4½ % 7 75 1889 „ 75 7 „ 546 400 „ 1 370 340 % 0 „„„ 7 3 ... 000090 6) 6 % „. 3 „%..... 149 000 5 121 940 7) 4½ % 7 *„ 1893 7„ 9„ 7 „ 5 630 000 7 560 800 8) 4½ % „. .... 00000 . „ „ % 3 8 „. „ 000 000 10) 4½ % 7 7 1896 „ 9 7 „% 265 000 7 245 520 %, 3 „ 1894 (v. der Stadt Valparaiso aufgen. u. durch Ges. v. 15. Sept. 1897 seitens des Staates übern.) „ 200 000 „ 144 200 „1 350 000 „ 1 350 000 Sa. 2 17 509 300 = 234 657 333 12) 5 % Anleihe von 1905 (Wasserleitung) B. Innere Schuld. a) in Gold Urspr. In Umlauf 5 % Anleihe (aus Anlass des Friedens zwischen Chile u. Bolivien) $ 6 500 000 $ 6 467 100 b) in Papier 1) Stadtanleihen, vom Staate übern. mit versch. Zinsfüss 3 4229 ?: 243 232 2) Kapital der Ablösung der Reallast(en. 24 201 568 „ 24 201 568 3) 3 % konsolid. Anleihe im Nominalbetrage von. . . „ 4 266 245 „ 1831 4) Staatspapiergeld lt. Gesetz vom 31. Juli 1898 I. EBRm. .. „ 50 000 000 „ 50 000 000 5 do 3 „ 30. Dez. 1904 II. ERm. . „ 30 000 000 „ 30 000 000 6) Staatspapiergeld älterer Emissionen. 229 469 364 8889 400 7) Schatzscheine vom 13. Mai 18933. „ 8 901 729 „ 2900 Sa. $ 107 168 762 Budget für 1905: Einnahmen $ 131 700 000, Ausgaben $ 130 900 000. „ 1193 70% %%‟ . Chile hat durch die Gesetze vom 26. Nov. 1892 und 10. Febr. 1895 die Umwand- lung seines Papiergeldes beschlossen und ist nach 17 jähriger Papierwirtschaft vom 1. Funi 1895 ab zur Goldwährung übergegangen. Es werden dreierlei Goldmünzen ge- schlagen, und zwar mit demselben Feingehalte wie die englischen Goldmünzen: der Gold- Escudo (5 Pesos) im Gewichte von 3 g, 1 (früherer Silber-) Peso = 1 $ = 4 M., 5 „ 1 Peso Papier = ca. 1 M., der Doblon (10 Pesos) im Gewichte von 6 9 und der Condor (20 Pesos) im Gewichte von 12 g. Daneben sollen Silberpesos im Gehalte von 85/1000 und im Gewichte von 20 g geprägt werden, wovon Niemand mehr als 50 Pesos in Zahlung zu nehmen verpflichtet ist, und die jederzeit bei den Staatskassen in Gold umgewechselt werden können. Chile hat ein festes Verhältnis für Gold und Silber angesetzt, nämlich 3 9 Gold gleich 100 g Silber im Feingehalt von 835, also etwa 1: 30. Es waren für Pesos 29 459 364 Staatsnoten umzuwandeln, wozu ein Umwandlungsfonds von Pesos 39 419 000 gebildet wurde. Der Staat wollte auch sämtliche im vollen Betrage gewährleisteten Banknoten im Gesamt- betrage von ca. Pesos 17 000 000 einziehen; die Banken sollten die vom Staate eingelösten Noten monatlich abnehmen und mit dem Betrag, der auf diese Weise vereinigt wurde, sollte die auswärtige Schuld in sechsmonatigen Zahlungen eingelöst werden. Die Ausführung dieser Gesetze begegnete indes grossen Schwierigkeiten, sodass 1897 eine Botschaft des Präsidenten an den Kongress eine Reform des Checkgesetzes für unerlässlich erklärte. D das neue Gesetz wurde den Banken die Notenausgabe gegen Hinterlegung von 20 % in nationaler Goldmünze und 80 % in Hypothekarwechseln der Nationalbanken, Schatzscheinen und municipalen vom Staat garantierten Bonds, welche zu 90 % ihres Marktwertes eingeschätzt werden, bei dem Emissions- und Konversionsbureau gestattet. Das Konversionsbureau bezahlt jede bei ihm eingereichte Note in Gold und teilt täglich den Banken die so ein- gelösten Beträge mit. Falls eine Bank nicht innerhalb 24 Stunden diese Noten aus dem Konversionsbureau zurückzieht, realisiert das letztere einen entsprechenden Teil der Garantie hinterlegten Werte. In derselben Weise wird vorgegangen, wenn eine Zahlungen einstellt oder in Liquidation tritt. Die Banknoten werden bei allen öffentlichen Kassen für Steuern und andere fiskalischen Leistungen in Zahlung genommen. Im Sommer 1898 sah sich die Regierung wegen der allgemeinen Handels- und Bankenkrisis, Chile hauptsächlich durch die Grenzstreitigkeiten mit Argentinien zum Durchbruch 1 zu einer Neuausgabe von $ 50 000 000 Zwangsnoten genötigt. Das Gesetz vom 31. Juli 3 durch welches die Papierwährung wieder eingeführt wurde, hat zugleich Ansammlung von Fonds getroffen, welche die für den 1./1. 1902 festgelegte Rückke 15 43 Goldwährung ermöglichen sollen; durch Gesetz Nr. 1510 vom 31./12. 1901 wurde 3. Konversionstermin zunächst auf den 1./1. 1905 und sodann auf den 1./1. 1907 am 31./12. 1902 waren auf Grund des Gesetzes v. 31./7. 1898 $ 50000 000 Papiergeld aate e Das Gesetz Nr. 1721 v. 29./12. 1904 bestimmte eine nochmalige Hinausschiebung des