222 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 88.10, 92, 95.80, 94.50, 94.50, 93.70, 94, 91 % — In Hamburg: 96.25, 92.50, 90.75, 93.60, 93.25, 99, 99, 99, 99, 94.60, 89, 88, 92.50, 95.50, 95.25, 96.10, 96, 95.70, 90 %. 4 % Oblig. (Pfandbr.) Abteilung I. Kr. 6 000 000, in Umlauf am 31./3. 1907 Kr. 5 502 150 in Stücken à Kr. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225, 450, 562.50, 2250 = £ 2.15, 11, 22, 27.10, 110. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. bis spät. 1959. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto- Ges.; Berlin: S. Bleichröder; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Hardy & Hinrichsen; Kopenhagen: Kjöbenhavns Laane og Diskonto-Bank; London: C. J. Hambro & Son. Zahlung der Zs. u. verl. Stücke in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Hamburg im Aug. 1899, erster Kurs 15./8. 1899: 99.50 %. Kurs in Hamburg Ende 1899–1907: 97.40, 94.15, 99.60, 100.55, 100.55, 100.75, 100.35, 99.60, 95.60 %. Verj. der Zinssch. u. verl. Stücke in 20 J. n. F. 4 % Obligationen Abteil. II. Kr. 18 000 000 = M. 20 250 000 = £+ 990 000, in Umlauf am 31./3. 1907: Kr. 11 868 600, in Stücken à Kr. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225, 450, 2250 2 15, 1, 22, 27.10, 110. Z28. 1¼1., 1/7. Tilg. Durch Verl. zum Nennd bis spät. 1964. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Berlin: S. Bleichröder: Hamburg: L. Behrens & Söhne, Hardy & Hinrichsen; Kopenhagen: Kasse des Creditvereins, Kjöben- havns Laane og Diskonto-Bank; London: C. J. Hambro & Son. Zahlung der Zs. u. verl. Stücke in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Hamburg am 25./6. 1903 zu 101 %. Kurs in Hamburg mit 4 % Oblig. Abt. I. zus. notiert. Verj. der Zinssch. u. verl. Stücke in 20 J. n. F. Direktion: Präs. H. Paludan, adm. Dir. A. From, Kl. Berntsen, sämtl. in Kopenhagen. Repräsentantenschaft: Präs. H. Frandsen, Gudum; H. Kofoed, Rönne; P. Jensen, Hilleröd; J. P. Nielsen, Gislinge; A. Larsu, Baarup; P. Svendsen, Bagsvärd; H. Hansen, Vaalse; S. Andersen, Odense; Nöhr, Kjeldby, N. Christensen, Gjevninge; J. Beck, Gjestelev. Bilanz am 31. März 1907: Aktiva: Darlehensschuldner a) 3½ % Abteilung 7 996 664, b) 4 % Abteilung I 5 502 358, c) 4 % Abteilung II 11 878 927, Kto f. Rückstände 11 968, Unter- schied zwischen Zs. von Darlehensschulden u. Coup. von Oblig. in Umlauf per 31. März 1907: 459 635, Kto für bezahlte noch nicht refundierte Schätzgebühren 13 665, übernommene Unter- pfänder 8947, Foliokto 51 966, R.-F.: Abteil. A 390 475, do. B 542 000, Kassa 6167. – Passiva: Oblig. in Umlauf: 3½ % 7 996 050, 4 % Abteilung I 5 502 150, 4 % Abteilung II 11 868 600, verl. Oblig. 39 982, schuldige Oblig.-Zs. 16 938, Reserve- u. Administrations-F.: Abteilung A 411 490, do. B 617 562. Sa. Kr. 26 452 772. Kreditverein von Grundbesitzern der dänischen Inselstifte (Kredit- foreningen af Grundejere i de danske Ostifter) in Kopenhagen. Errichtet: Auf Grund der Statuten v. 1./12. 1851, ministeriell bestätigt auf Grund des Gesetzes v. 20./6. 1850 am 6./12. 1851. Zweck: Der Verein hat den Zweck, Grundbesitzern der dänischen Inselstifte Darlehen auft ihre Grundstücke mit der Massgabe zu gewähren, dass diese Darlehen durch un- veränderliche halbj. Zahlungen von den Darlehnsnehmern verzinst u. amortisiert werden. Als Pfand nimmt der Verein nur folg. Arten von Grundeigentum an: a) Ländereien, die zum Acker- u. Wiesenbau oder zur Weide benutzt werden, nebst den zu deren Betriebe erforderlichen Gebäuden u. Beständen; b) Ländereien derselben Art ohne Gebäude u. Be- stände, wenn ihrer Lage zufolge anzunehmen ist, dass sie zu jeder Zeit Mieter finden werden; c) Waldungen u. Torfmoore; d) Gebäude mit dazu gehörenden Grundstücken in Städten oder mit solcher Lage, dass anzunehmen ist, sie werden zu jeder Zeit Mieter finden können. Mitglied des Vereins ist jeder Besitzer von Grundeigentum in den dänischen Inselstiften (leinschliesslich Samsö), der gegen Verpfändung seines Grundstückes ein Darlehen vom Verein erhalten hat. Die Bewilligung von Darlehen an die Mitglieder erfolgt gegen Verpfändung von Grundeigentum, welches von den vom Verein angestellten Taxatoren abgeschätzt wird. Das vom Verein gewährte Darlehen darf % der Schätzungssumme des zu verpfändenden Grundstückes nicht übersteigen. Von der Grösse des Darlehens sind diejenigen Beträge in Abzug zu bringen, die mit Priorität vor dem Verein voraus im Grundstück angelegt bleiben sollen. Die vom Verein gewährten Darlehen sind unkündbar von seiten des Vereins, der betr. Schuldner die eingegangenen Verpflichtungen in jeder Beziehung genau erfüllt. Jedes Mitglied ist aber verpflichtet zu dulden, wenn entweder das schuldige Kapital irgendeine dem Verein schuldige Leistung zur Auszahlung fällig ist und nicht rechtzei 3 erlegt wird, dass die Direktion ohne vorhergehenden Versuch gütlicher Vereinbarung 3 ohne vorhergehendes gerichtliches Belangen oder Urteil das Pfand oder einen Teil desse 3 durch den Gerichtsvollzieher in Beschlag nehmen und dasselbe in öffentlicher „% steigern oder dem Verein als Eigentum übertragen lässt, ohne dass die beantragte 18 nahme oder die darauf angesetzte Auktion durch eine Berufung an ein höheres Geric gestellt oder verworfen werden kann, wenn die Auktion den gültigen gesetzl. „ 1 gemäss stattgefunden hat, wogegen es dem betr. Interessenten oder Debitor soll, Widerklage zu erheben, um vom Verein völlige Entschädigung zu erlangen. des Gesetzes v. 20./6. 1850 ist der Verein ermächtigt, Kassenobligationen auszuge denen die Darlehen des Vereins nach ihrem Nennwert ausgezahlt werden. Die Oblig. des Vereins sind seitens der Besitzer unkündbar. Sie lauten auf den Inh., Bei Be- jedoch unentgeltlich auf Namen in den Büchern des Vereins eingetragen werden, „ trägen von wenigstens Kr. 20 000 können die Oblig. ausserdem gegen Erteilung eine