Dänische Eisenbahn. – Holländische Eisenbahn. 407 Gewinn- und Verlust 1907: Brutto-Einnahmen 9 287 414, Betriebsausgaben 7733 463, Netto- Einnahmen 1 553 951, davon ab Zs. auf I. Mortgage 499 500, do. auf General-Mortgage 400 000, do. auf Grundbesitz Mortgages 19 685, Equipment Zs. 156 651, Car Trusts-Zahlungen 196 170, Pacht 33 208, Steuern 139 421, ausserord. Ausgaben 222 883, Zs. in lauf. Rechnung 278 677, ergibt Defizit $ 392 244. Bilanz am 31. Dez. 1907: Aktiva: Bahnbau u. Ausrüstung 54 699 870, Aktien u. Bonds 527 260, Guth. bei Einzelpersonen u. Ges. 136 596, Kassa für Zs. 269 265, verschied. Aktiva 3756, Verlustsaldo 3 861 068. – Passiva: A.-K. 20 000 000, Bonds 30 552 428, Zs. auf die Bonds 369 265, Car Trust 123 512, Steuern 19 834, Guth. der Pennsylvania Co. für Vorschüsse 7 934 401, verschied. Passiva 498 375. Sa. $ 59 497 814. Daänische Eisenbahn. Ostseeländische Eisenbahn in Kopenhagen. Gegründet: Auf Grund der Konc. v. 24./5. 1875. Zweck: Herstellung u. Betrieb einer Eisenbahn auf der dänischen Insel Seeland, welche die Städte Kjege mit Faxe und Rgdvig verbindet. Rückkaufsrecht des Staates: Vom 1./7. 1904 hat die dänische Reg. das Recht, die Bahn mit allem Zubehör zu übernehmen. Kapital: Kr. 1 600 000 in Aktien, davon sind Kr. 1 000 000 mit 4 % Zs. vom Staate garant., in Stücken à Kr. 400, 800, 2000. Zs. f. die garant. Aktien: 1./1., 1./7. Zahlst.: Hamburg: Nordd. Bank in Hamburg. 4 % Obligationen: Kr. 2 098 800 i. Stück. à Kr. 400, 800, 2000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Rückkauf oder Verl., bisher noch nicht stattgefunden, bei der event. Verstaatl. tritt mit 6 monat. Frist Kündig. ein. Zahlst.: Hamburg: Nordd. Bank. Kapital u. Zs. vom dänischen Staate garantiert. Kurs Ende 1890–1907: 100, 98, 99.75, 100, 103, 102, 101, 101.50, 100.50, 98.50, 95, 98, 100.75, 100, 100, 100, 99.65, 95 %. Notiert in Hamburg. Geschäftsjahr: Kalenderj. Dividenden 1890–1907: stets 4 %. Kurs Ende 1890–1907: 100.25, 97, 97, 100, 101, 101, 101, –, 101, 97, 93.50, 98.50, 98, 98.50, 98.50, 97, 97, 94 %. Notiert in Hamburg. 3 Gewinn u. Verlust 1907: Betriebseinnahmen 307 560, Betriebsausgaben 225 838, Überschuss 81 722, hiervon ab Ausgaben f. Materialbeschaffung etc. 45 639, R.-F. 4086, Tant. 4065, Oblig.- Zs. sowie 4 % Div. auf Kr. 1 000 000 Aktien 123 952, ergibt Defizit Kr. 96 020, der durch Staats- zuschuss gedeckt wird. Holländische Eisenbahn. Amsterdam-Rotterdamer Eisenbahn (Hollandsche Ijzeren Spoorweg-Maatschappij), Amsterdam. Gegründet: Am 8./8. 1837. Neues Statut vom 22./11. 1890. Zweck: Bau und Betrieb von Eisenbahnen und Trambahnen, sowie Betrieb anderer Eisen- bahnen und Trambahnen. Die Ges. erwarb im Jahre 1899 die König Willem III. Eisenbahn, welche sie schon seit Jahren gepachtet hatte; ausserdem übernahm sie durch Vertrag vom I1. Sept./15. Nov. 1899 den Betrieb der Ahaus-Enscheder Eisenbahn-Ges. auf die Dauer der Koncession dieser Ges. Nach dem Vertrage hat die Betriebsunter- nehmerin an die Eigentümerin zu zahlen 4 % auf die Aktien A im Betrage von M. 1 000 000 und 3 % auf die Aktien B im Betrage von M. 500 000. Falls in irgend einem Jahre die Betriebseinnahmen die Betriebskosten und den für die 4 %ige Verzinsung der Aktien A nötigen Betrag nicht erreichen sollten, so bleibt das Defizit zu Lasten den Betriebsübernehmerin und findet eine spätere Verrechnung desselben nicht statt; dagegen ist die Zahlung des für die 3 %ige Verzinsung der Aktien B nötigen Betrages als ein zinsenloses Darlehen zu beträchten, wofür die Eigentümerin von der Pächterin belastet wird, falls und insofern jene Zahlung in irgend einem Jahre durch die Betriebseinnahme nach vorherigem Abzug von a) 25 000 hfl. für die Betriebskosten, b) 36 Cents pro Zuge kilometer, welcher im regulären Dienst mehr zurückgelegt sein wird, als von 5 Personen- zügen in jeder Richtung, c) dem für die 4 %ige Verzinsung der Aktien A nötigen Betrag nicht gedeckt wird. Wenn in irgend einem Jahre die Einnahmen die Summe der unter a), b) und c) genannten und für die 3 %ige Verzinsung der Aktien B nötigen Beträge übersteigen, so wird der Überschuss zunächst zur Rückzahlung der zinslos vor- geschossenen Summe verwendet; von dem danach verbleibenden Einnahmerest wird der Eigentümerin abermals ein Betrag gleich 1 % des A.-K. B überwiesen, und von dem alsdann noch übrig bleibenden Rest soll die Pächterin 25 % und die Eigentümerin 75 % erhalten. Die Betriebsübernehmerin ist befugt, die Ahaus-Enscheder Bahn vorbehaltlich der Genehmigung der beiderseitigen Staatsregierungen, zu kaufen, nachdem sie der Eigentümerin von dieser Absicht ein Jahr zuvor Kenntnis gegeben hat. Sie hat alsdann zu zahlen: a) 100 % auf die Aktien A und B; b) den Betrag der für den Bau der Neben-