= Italienische Eisenbahnen. 409 Kurs Ende 1891–1907: In Berlin: 125.50, 100.10, 92.20, 95.75, 104, 103, 108.50, 11% –, 94.25, –, –, –, –, – %. Kurs in Cöln Ende 1900–1907: 105, 105, 97, 92, 99.50, 100, „ Usance: Lieferbar nur mit weissem Bogen (Mantel). – Der Div.-Schein wird auch nach dem 31./12. bis zur Zahlung mitgeliefert. Verwaltungsrat: R. van Hasselt, Präs., Amsterdam. Italienische Eisenbahnen. Italienische Meridional-Eisenbahn-Gesellschaft (Societa Italiana per le Strade ferrate Meridionali), Florenz. Gegründet: 18./9. 1862. Dauer der Ges. bis 31./12. 1966. Zweck: Nach dem Beschluss der ausserord. G.-V. v. 26./4. 1906 ist der Zweck der Ges.: Bau u. Betrieb von Eisenbahnen u. Wasserkräften, Herstellung von Eisenbahnmaterial sowie Ausführung von öffentlichen Arbeiten jeder Art. Rückkauf seitens der Regierung: Durch das Gesetz v. 22./4. 1905 hat das italien. Parla- ment beschlossen, dass der Betrieb der dem Staate gehörigen Linien mit dem 1./7. 1905 von der Regierung selbst übernommen werde. Auf Grund eines zwischen der Regierung u. der Ges. zustande gekommenen Kompromisses hat die Regierung an die Ges. folgende Zahlungen zu leisten: 1) Rückzahlung der im Jahre 1885 für das Betriebsmaterial seitens der Ges. ge- zahlten Summe Lire 115 000 000, 2) Rückzahlung für von der Ges. in den Jahren 1900–1 905 gemachte Anschaffungen Lire 64 000 000, zus. Lire 179 000 000. Ausserdem hat die Ges. an in Venetien. Die Ges. besitzt Aktien folgender Ges.: der italienischen Elektrizitäts-Ges. A. E. G. Thomson-Houston, der Ges. für elektr. Unternehmungen Conti, der mechanischen Werkstätten von Stigler, der Bergamasker Elektrizitäts-Ges., der Zementindustrie-Ges. in Bergamasco, der Elektrizitäts-Ges. Maira und der Società elettrica Riviera di Ponente A. N egri; ferner Oblig. der Genueser Strassenbahn-Ges., der vereinigten Schiffswerfte Cantieri navali riuniti u. der Hochofen u. Giesserei-Ges. Gregorini in Lovere bei Brescia. Kapital: Lire 240 000 000 in Aktien à Lire 500, 2500, 5000, davon sind Lire 30 000 0005 welche von der Ges. selbst aus nicht verteilten Div. und nicht zurückgestellten Reserven beglichen wurden, nicht zur Ausgabe gelangt, sondern im Portefeuille der Ges. geblieben; es sind daher in Umlauf Lire 210 000 000. Zum A.-K. treten noch Lire 20 000 000 Kapital, welche der Ges. vom Staate in geleisteten Arbeiten u. Domänengütern überlassen wurden. Zs.: Halbjährl. Coup. à 5 % am 1./1., 1./7.; am 1./7. erfolgt die Zahlung der Super-Div.