Anleihen preussischer Provinzen. — Landschaftliche Pfandbriefe ete. 3 zustellenden Schuldverschreibungen, „Landeskultur-Rentenbriefen“, nach dem Nennwert zu höchstens 4½ % Zinsen mit mindestens jährlich % Amortisation; die Zinsen und Amorti- sationsraten bilden die vom Schuldner zu entrichtende Landeskulturrente, welcher bis % Beiträge zu den Verwaltungskosten zugeschlagen werden können. Für das Darlehen, die Rente und die Zuschläge ist mit land- oder forstwirtschaftlich benutzbaren Grundstücken in Hypoth. oder Grundschuld Sicherheit zu bestellen, und zwar innerhalb des 25 fachen Betrages des Katastralreinertrages oder innerhalb der ersten Hälfte des Taxwertes. Die Sicherheitsbestellung kann unterbleiben, wenn das Darlehen an Stadt- oder Landgemeinden, öffentliche Genossenschaften etc. gewährt wird. Renten und Unterhaltungskosten der Melio- rationsanlagen können im Verwaltungswege beigetrieben werden. Die Schuldner können das Darlehen zu jeder Zeit ganz oder teilweise in Bar oder in Rentenbriefen nach dem Nennwerte abtragen. Die Summe der Rentenbriefe darf die Summe der gewährten Darlehen nicht übersteigen. Die Rentenbriefe werden in Stücken von M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 ausgegeben, mit höchstens 4½ % in halbjährigen Terminen verzinst und von der Renten- bank halbjährig in den Beträgen zurückgekauft oder zur Rückzahlung al pari ausgelost, welche durch Rentenzahlungen oder Abtragungen den Tilgungsfonds zufliessen. Verj. der Zinsscheine in 4, der ausgelosten Rentenbriefe in 10 J. n. F. Die auf Grund dieses Gesetzes errichtete und unter dem 10. Okt. 1881 bestätigte Landeskultur-Rentenbank der Provinz Schleswig-Holstein in Kiel steht unter Aufsicht und Garantie der Provinz und emittiert Landeskultur-Rentenbriefe zu 4, 3½ und 3 % Zinsen, zahlbar am 1./4. u. 1./10. Die Tilg.-Quoten der Darlehen müssen jährl. mind. 1 % des Kapitals betragen. Ausl. am 1./2. u. 1./8. zum 1./4. u. 1./10. In den letzten Jahren erfolgte freihänd. Ankauf zu Amort.-Zwecken. Zahlst.: Kiel: Landeshauptkasse; Berlin: Kgl. Seehandlung (Preuss. Staatsbank) u. Nationalbank für Deutschland. In Umlauf am 31./12. 1907: 4% M. 292 000; 3½ %: M. 2 248 000; 3 %: M. 77 700. Die 3½ % Landeskultur-Rentenbriefe im Betrage von M. 2 500 000 wurden in Berlin ein- geführt 31./1. 1905 zu 99.25 %, weitere M. 2 500 000 eingeführt im Nov. 1905. Kurs in Berlin Ende 1905–1908: — Die 4 % Landeskultur-Rentenbriefe im Betrage von M. 5 200 000 wurden eingeführt in Berlin 21./8. 1908 zu 97.90 %; in Hamburg 4./11. 1908 zu 99.50 %. Kurs Ende 1908: In Berlin; 100 %. – In Hamburg: 100.35 %. Provinz Westpreussen. (Siehe Bd. 1, Seite 42.) 4 % Anleihe des Provinzialverbandes der Provinz Westpreussen, VII. Ausgabe M. 2 000 000 (Teilbetrag der Anleihe im Gesamtbetrage von M. 10 000 000), in Stücken à M. 500, 1000, 2000, 3000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1910 ab durch Rückkauf oder Verlos. im April per 1./10. mit jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs; Verstärk. u. Totalkündig. mit 6 monat. Frist zulässig. Zahlst.: Danzig: Landeshauptkasse, Landschaftl. Bank der Provinz Westpreussen; Berlin: Deutsche Bank, Delbrück Leo & Co., F. W. Krause & Co. Bankgeschäft. Aufgelegt in Berlin 17./9. 1908 M. 2 000 000 zu 99 %. Kurs in Berlin mit 4 % Anleihe, Ausgabe VI zus. notiert. Kurs in Berlin Ende 1908: 101 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (K.) ―― Landschaftliche Pfandbriefe etc. Ostpreussische Landschaft in Königsberg i. Pr. (Siehe Bd. 1, Seite 49.) Durch ministerielle Genehmigung vom 4./6. 1908 ist die Ostpreuss. Landschaft berechtigt, Verzinsliche seitens des Gläubigers unkündbare Schuldverschreib. auf den Inhaber zwecks Gewähr. von Meliorations- oder Entschuldungskredit bis zum Höchstbetrage von M. 5 000 000 (für die Zeit bis 1./7. 1910) auszugeben. Diese Ostpreuss. Landschaftlichen Schuldverschreib. unterscheiden sich von den Ostpreuss. Pfandbriefen sowohl durch die Farbe als auch durch die äussere Ausstattung u. durch ihren Wortlaut. Die Ausgabe von Schuldverschreib, er- folgt nur auf Grund von Darlehnsforderungen der Landschaft von mindestens gleicher Höhe u. gleichem Zinssatz, deren Verzinsung u. Tilg. zur ersten Stelle durch grundbuch- mässige Erhöhung der Jahresleistung des Pfandbriefdarlehns, u. deren Kapital, ausserdem durch Eintragung einer Hypoth. im Grundbuche gesichert ist. Die Gewährung von Darlehn in Ostpreuss. Landschaftlichen Schuldverschreib. darf zur Ausführung von Meliorationen nur dann erfolgen, wenn von der Melioration nach erfolgter Prüfung des Projektes mit Sicherheit erhöhte Gutserträge zu erwarten sind. Dadurch wird zugleich der Wert u. die Pfandsicherheit der Beleihungsobjekte wesentlich erhöht. Anstatt des Meliorationskredits kann aber auch zum Zwecke der Befestigung u. Gesundung der landwirtschaftlichen Kredit- Verhältnisse ein Kredit in gleicher Höhe zur Abstossung nacheingetragener Hypotheken und Ez